Deine Spende wird heute verdoppelt
Jede Spende bis zum 31. Dezember wird verdoppelt. So entfaltet dein Beitrag doppelte Wirkung und schützt weltweit die Rechte von Menschen in Gefahr.
Menschenrechte sind weltweit anerkannte Rechte jedes einzelnen Menschen zur Sicherung der Menschenwürde. Sie sollen Antwort auf die uralte Frage geben, wie unser Zusammenleben unter größtmöglicher Freiheit der*des Einzelnen gestaltet und wie ein Ausgleich zwischen den Interessen von Individuen untereinander sowie gegenüber der Allgemeinheit hergestellt werden kann.
Der Gedanke von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde spielt dabei ebenso eine zentrale Rolle wie die Ausstattung der*des Einzelnen mit Rechten zum Schutz vor Machtmissbrauch und Ausbeutung. Menschenrechte gelten als Bedingung für nachhaltigen Frieden, Sicherheit und Entwicklung.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Art 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Menschenrechte haben den Zweck, die Würde eines jeden Menschen zu schützen. Durch die Verleihung von Rechten ist die Befriedigung des Verlangens nach einem menschenwürdigen Dasein, nach einer menschenwürdigen Behandlung nicht mehr als „Gnadenakt“ zu sehen: Die Betroffenen sind nicht zu „Bittsteller*innen“ degradiert, sondern fordern die Einhaltung der jedem Menschen zustehenden Rechte.
> Welche Menschenrechte gibt es?
> Wie sind Menschenrechte enstanden?
> Wo sind Menschenrechte festgelegt?
> Wer ist verpflichtet, Menschenrechte zu schützen?
> Wie können die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch den Staat durchgesetzt werden?
> Wie werden Menschenrechte international geschützt und durchgesetzt?
Alle Menschen! Menschenrechte können weder abgelegt, entzogen noch verwirkt werden. Jedem Menschen stehen diese Rechte aufgrund der Menschenwürde zu, und zwar unabhängig von Wohnort, sozialem Status, Geschlecht, Alter oder Einkommen. Davon ist allerdings zu unterscheiden, dass die meisten Menschenrechte bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt werden können (sogenannte relative Menschenrechte), dazu genauer unten.
Um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können müssen unterschiedliche Mindeststandards erfüllt sein. Menschenrechte umfassen sowohl bürgerliche und politische Rechte als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Erfahre hier mehr über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Die kollektiven Menschenrechte können nicht von einem einzelnen Menschen, sondern nur in Gemeinschaft mit anderen wahrgenommen werden.
Sozusagen „über“ allen diesen Rechten steht das Diskriminierungsverbot: Alle Menschenrechte sind in nicht-diskriminierender Form zu gewährleisten. Das Gleichbehandlungsgebot ist für alle Menschenrechte relevant und zieht sich wie ein roter Faden durch das Menschenrechtsystem.
Das Menschenrechtssystem ist kein abgeschlossenes System sondern unterliegt – als Spiegelbild der gesellschaftlichen Herausforderungen und Werte – einem permanenten Entwicklungsprozess.
Menschenrechtsstandards sind auf internationaler Ebene in einer Vielzahl von (rechtlich unverbindlichen) Erklärungen und Resolutionen und in (völkerrechtlich verbindlichen) Menschenrechtsverträgen für den globalen und regionalen Bereich festgelegt worden. Besonders wichtige Dokumente sind in diesem Zusammenhang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dazu kommen Verträge, die auf einzelne besonders schutzbedürftige Gruppen abzielen wie zum Beispiel die Rassendiskriminierungskonvention, die Anti-Folter-Konvention, die Frauenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention oder die Behindertenkonvention. Auf regionaler europäischer Ebene ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von besonderer Bedeutung (mehr zu diesen rechtlichen Grundlagen in Menschenrechte für alle). Im nationalen Bereich sind Menschenrechte vielfach in den jeweiligen Verfassungen verankert.
Primärer Adressat der Pflicht zum Schutz der Menschenrechte ist der Staat. Er ist rechtlich (aufgrund völkerrechtlicher und innerstaatlicher Verpflichtungen) dazu angehalten, Menschenrechte innerhalb seines Wirkungsbereiches zu achten (nicht unverhältnismäßig einzugreifen), zu schützen (vor den Angriffen Dritter) und zu gewährleisten. Staatlicher Menschenrechtsschutz erfolgt optimalerweise im Rahmen rechtsstaatlicher Strukturen. Auf allen Ebenen im Staat (Gesetzgebung, Vollziehung und Gerichtsbarkeit) sind die Menschenrechte zu beachten: Kein Gesetz darf gegen die Menschenrechte verstoßen, Gesetze müssen so vollzogen werden, dass sie mit den Menschenrechten im Einklang stehen und Menschenrechtsverletzungen können bei Gericht bekämpft werden.
Aufgrund der Verschiebung von realen Machtverhältnissen und der zunehmenden Liberalisierung (Rückzug des Staates) werden in steigendem Maße nicht-staatliche Einrichtungen wie vor allem internationale Wirtschaftsunternehmen menschenrechtsrelevante Akteure. Völkerrechtlich normierte Menschenrechtsverpflichtungen wie für Staaten bestehen derzeit für Unternehmen jedoch noch nicht, internationale Bestrebungen gehen aber eindeutig in diese Richtung.
International hat sich zur Durchsetzung der Menschenrechte ein fast schon unüberschaubares System aus einer Vielzahl von Akteuren herausgebildet, beispielhaft seien hier nur erwähnt:
Die Forderung nach der Einhaltung der Menschenrechte ist auch in diplomatischen und politischen Beziehungen zwischen Staaten ein zentraler Faktor geworden. In Bezug auf die Durchsetzung von Menschenrechten durch diplomatischen oder politischen Druck seitens anderer Staaten darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Eigen- und Wirtschaftsinteressen eines Staates häufig dessen altruistische Motive überwiegen werden.
Schließlich leisten auch NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) wie Amnesty International einen wesentlichen Beitrag zum Menschenrechtsschutz: Sie erfüllen häufig die Rolle eines „Gewissens“, das die Einhaltung der Menschenrechte abseits von politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Interessen einmahnt.
Die Gräueltaten des zweiten Weltkrieges machten auf sehr dramatische Weise deutlich, dass der*die Einzelne der Staatsgewalt schutzlos ausgeliefert war und sich nicht auf internationalen Schutz berufen konnte – dieser Art von Willkür sollte ein Ende gesetzt werden. Auch suchte man – nach zwei verheerenden Weltkriegen innerhalb von 50 Jahren – nach einem System zur Schaffung von nachhaltigem Frieden und Sicherheit. Dies sollte auf Grundlage der Menschenrechte geschaffen werden.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ (Art 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations – UN) 1948 gelang ein Meilenstein in der internationalen Menschenrechtsentwicklung. Die Erklärung umfasst eine Vielzahl von Rechten, die jedem Menschen, unabhängig davon, in welchem Staats er*sie lebt, zustehen. Die Allgemeine Erklärung wurde von einer großen Mehrheit der damals in der Generalversammlung vertretenen Staaten (48 Ja Stimmen) und 8 Enthaltungen ohne Gegenstimme angenommen.
Auch wenn das Dokument als „Erklärung“ rechtlich nicht bindend ist, war die Allgemeine Erklärung für den weiteren Prozess der Menschenrechtskodifizierung sehr wichtig. Auch spricht man heute davon, dass der Inhalt der Allgemeinen Erklärung als Gewohnheitsrecht anzusehen sei, als ein Grundstandard der von allen akzeptiert und nicht mehr in Frage gestellt wird. Die Allgemeine Erklärung hat überdies einen starken symbolischen Wert: Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit verständigte sich die Staatengemeinschaft darüber, ein Menschenrechtsystem anzuerkennen und Menschenrechte über die staatliche Souveränität zu stellen: Von nun an sollte es nicht mehr dem Staat alleine überlassen bleiben, wie er seine Bürger*innen behandelte. Die Achtung der Menschenwürde sollte für alle Staaten zwingend und deren grobe Missachtung eine internationale Angelegenheit sein. Der Grundstein für dieses System wurde mit der Allgemeinen Erklärung geschaffen – die Verwirklichung ihrer Zielsetzung bleibt 70 Jahre später aber nach wie vor eine tägliche Herausforderung, die im Spannungsverhältnis zum Prinzip der staatlichen Souveränität steht.
Internationale Abkommen auf globaler und regionaler Ebene sind die wichtigsten Rechtsquellen für die Menschenrechte. Als „Völkerrecht“ sind sie für Staaten grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie von diesen unterzeichnet und ratifiziert, d.h. als bindend akzeptiert werden.
Auf globaler Ebene sind insbesondere der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I – WSK-Pakt) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II – IPBPR) hervorzuheben. Beide wurden 1966 von der UN verabschiedet. Daneben hat die UN-Generalversammlung einige weitere Konventionen zum Schutze bestimmter Rechte oder Personen mit bestimmten Bedürfnissen erarbeitet – so zum Beispiel das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung; das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Für den österreichischen Menschenrechtsschutz spielen generell die regionalen Instrumente eine größere Rolle: Die wichtigste Konvention in Europa ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die durch die Europäische Sozialcharta ergänzt wurde – letztere garantiert die in der EMRK nicht gewährleisteten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.
Die Staaten haben durch völkerrechtliche Vereinbarungen eine Vielzahl internationaler Überwachungsmechanismen geschaffen, um die Umsetzung der von den Staaten eingegangenen Verpflichtungen zu kontrollieren und einzufordern. Die wichtigste Vertragskontrollorgane auf globaler Ebene sind die „Treaty Bodies“ der UN, auf regionaler Ebene der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Treaty Bodies der UN mit Sitz in Genf sind für die Überprüfung der Einhaltung jeweils eines der globalen Menschenrechtsabkommen zuständig. Zu den „Kontrollmechanismen“ zählen die von den Vertragsstaaten zu verfassenden Staatenberichte (samt den von NGOs verfassen „Schattenberichten“), die Individualbeschwerde (soweit diese Möglichkeit vom Vertragsstaat akzeptiert wurde) und Staatenbeschwerden.
Der EGMR kontrolliert die Einhaltung der den Vertragsstaaten der EMRK auferlegten Verpflichtungen im Rahmen von Individual- und Staatenbeschwerdeverfahren. Zentral für die Erfolgsgeschichte des EGMR ist vor allem, dass er verbindliche Entscheidungen über das Vorliegen einer Verletzung trifft und dem Einzelnen darüber hinaus auch Entschädigungen für durch die Konventionsverletzung entstandenen Schaden zusprechen kann. Die Umsetzung der Urteile des EGMR durch den betroffenen Staat wird kontrolliert.
Hier findest du mehr zu den Menschen-Rechten in leichter Sprache.
Hier kannst du auch die Allgemeine Erklärung der Menschen-Rechte in einfachen Worten lesen.