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Der wiederholte Einsatz großräumiger, rechtswidriger Evakuierungsbefehle und Rückkehrverbote durch das israelische Militär, um Hunderttausende Menschen im Libanon zu vertreiben und in Angst und Schrecken zu versetzen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Im Südlibanon wurden diese Anordnungen gezielt als Mittel eingesetzt, um Zivilpersonen aus ihren Häusern zu vertreiben. Israel hat anschließend Zehntausende daran gehindert, in ihre Heimat zurückzukehren. Eine solche Zwangsumsiedlung ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten und stellt ein Kriegsverbrechen dar.
Nach der Auswertung israelischer Militäranordnungen seit 2024, Interviews mit Vertriebenen aus den von Israel einseitig festgelegten „No-Return-Gebieten“ und der Analyse öffentlich zugänglicher Quellen kommt Amnesty International zu dem Schluss, dass das israelische Militär den Einsatz von Massenvertreibungen im Libanon im Jahr 2026 deutlich ausgeweitet hat. Immer mehr Menschen sind immer häufiger großflächigen, rechtswidrigen Evakuierungsbefehlen ausgesetzt. Eine solche Zwangsumsiedlung stellt ein Kriegsverbrechen dar.
In den vergangenen zweieinhalb Jahren hatten die Feindseligkeiten zwischen Israel und der Hisbollah verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung. Darüber hinaus hat Israel durch den umfassenden Einsatz von großräumigen Evakuierungsbefehlen wiederholt und rechtswidrig Hunderttausende Menschen vertrieben. Israels wahllose Befehle umfassten weder Maßnahmen, die das Wohlergehen und die Sicherheit der Evakuierten gewährleisten sollten, noch gab Israel den Zivilist*innen aussagekräftige Informationen oder Orientierungshilfen, damit diese fundierte Entscheidungen darüber treffen konnten, ob und wie lange sie fliehen sollten. Die Befehle wurden auch nie aufgehoben, wie es das humanitäre Völkerrecht vorschreibt, auch nicht, nachdem die Feindseligkeiten eingestellt worden waren.
Kristine Beckerle, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International
„In weiten Teilen des Südlibanon folgte auf Israels Evakuierungsbefehle der Befehl, nicht zurückzukommen. Die von Israel initiierte Vertreibung und die Verhinderung der Rückkehr von Zehntausenden Zivilpersonen aus dem Südlibanon stellen eine Zwangsumsiedlung dar, was ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention und somit ein Kriegsverbrechen ist.“
Auf die Fragen von Amnesty International hin bestritt das israelische Militär, Evakuierungsbefehle erteilt zu haben, und erklärte, es habe „Vorwarnungen an die Zivilbevölkerung“ ausgesprochen. Dabei habe es sich nicht um „Befehle“, sondern um „Empfehlungen“ gehandelt. Amnesty International unterscheidet in seiner Analyse jedoch klar zwischen Vorwarnungen, die gemäß dem Vorsorgeprinzip vor einem Angriff auf einen bestimmten Ort wie ein Gebäude erteilt werden, und pauschalen Evakuierungsbefehlen, die für ganze Dorfgruppen und große Landstriche erlassen werden. Solche pauschalen Befehle stellen keine wirksamen Vorwarnungen dar.
Das israelische Militär erklärte zwar, es gebe „kein Verbot für libanesische Zivilisten, in ihre Häuser zurückzukehren“. Doch am 15. Juni 2026, nachdem Berichte über einen Waffenstillstand zwischen den USA und dem Iran bekannt geworden waren, der auch den Libanon einschließen soll, erklärte Verteidigungsminister Israel Katz, die israelischen Streitkräfte würden „ohne zeitliche Begrenzung in den Sicherheitszonen im Libanon, in Syrien und im Gazastreifen verbleiben“. Diese Gebiete würden „von Anwohnern und jeglicher Terrorinfrastruktur befreit … einschließlich der Häuser in den Dörfern an der Kontaktlinie, die als Terror-Außenposten dienten.“
Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Vertreibung von Zivilist*innen strengstens. Teilweise oder vollständige Evakuierungen dürfen nur als Ausnahmemaßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung oder aus zwingenden militärischen Gründen und nur als letztes Mittel angeordnet werden.
Jede Evakuierung muss vorübergehend sein, unter sicheren und humanen Bedingungen erfolgen, und den Evakuierten muss die Rückkehr in ihre Häuser gestattet werden, sobald die Feindseligkeiten in dem betreffenden Gebiet eingestellt werden. Werden Zivilist*innen ohne rechtmäßigen Grund vertrieben oder daran gehindert, in ihr Zuhause zurückzukehren, so stellt dies eine Zwangsumsiedlung dar und ist ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention und damit ein Kriegsverbrechen.
Nach zweieinhalb Jahren ist es von entscheidender Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft handelt: Die Staaten müssen auf einen dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand drängen, das israelische Militär zum Rückzug aus libanesischem Gebiet zwingen, nationale und internationale Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit aktivieren und alle Lieferungen von Waffen und militärischer Ausrüstung an Israel aussetzen, die Verstöße gegen das Völkerrecht begünstigen würden.
Kristine Beckerle, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
Innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Eskalation im Jahr 2026 erließ das israelische Militär seinen bislang großräumigsten Evakuierungsbefehl, der alle Gebiete südlich des Litani-Flusses betraf – rund 8,5 % des libanesischen Staatsgebiets.
Wenige Tage später folgte ein noch umfangreicherer Befehl für das Gebiet südlich des Zahrani-Flusses – etwa 10 % des Libanon, in dem rund 800.000 Menschen leben. Diesen Befehl veröffentlichte das israelische Militär bis zur Waffenstillstandserklärung am 17. April 2026 insgesamt 13 Mal.
Die von Amnesty International befragte „Hala“ (Pseudonym), Anfang sechzig, stammt aus Chaqra, einem Dorf im Gouvernement Nabatieh im Südlibanon. Sie sah sich wiederholt mit großräumigen Evakuierungsbefehlen konfrontiert – zwei im Oktober und November 2024 und mindestens fünf weitere zwischen März und Mai 2026, darunter einer kurz nach der Verkündung des Waffenstillstands vom 17. April.
Am 2. März 2026 um 4:04 Uhr morgens erließ das israelische Militär einen Evakuierungsbefehl für Chaqra und 52 weitere Dörfer. Hala hatte den Befehl nicht gesehen. Bis zum Morgen waren viele Menschen aus dem Dorf geflohen. „Alle waren schon vor mir gegangen … die ganze Nachbarschaft war leer“, berichtete sie. Die Fahrt nach Beirut, die normalerweise etwa zweieinhalb Stunden dauert, brauchte 24 Stunden. „In meinem Dorf ist nicht mehr viel Leben. Die meisten Menschen, die [nach dem Waffenstillstand] zurückgekehrt waren, sind bereits wieder fortgegangen“, erzählte Hala.
Am 20. April 2026, drei Tage nach der Verkündung des Waffenstillstands vom 17. April, veröffentlichte das israelische Militär eine Karte mit einer „vorgelagerten Verteidigungszone“, die sich 8 bis 12 Kilometer in libanesisches Gebiet hinein erstreckt und eine Fläche von etwa 600 Quadratkilometern umfasst.
Das israelische Militär untersagte den Bewohner*innen die Rückkehr in 53 Dörfer. Bereits zwischen November 2024 und Februar 2025 hatte es 35 Bekanntmachungen veröffentlicht, in denen den Bewohner*innen des Südlibanon die Rückkehr untersagt wurde. Sechs davon verboten ausdrücklich den Zugang zu Olivenhainen – einer wichtigen Einkommensquelle, auf die mehr als ein Drittel der gesamten Olivenernte des Libanon entfällt.
In diesem Zeitraum tötete das israelische Militär laut UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) mindestens 81 Zivilist*innen und verletzte 120 weitere, als diese versuchten, die Dörfer im Süden zu erreichen.
Mehrere Vertriebene berichteten Amnesty International, dass sie selbst für äußerst kurze Besuche in ihren Dörfern, etwa um Angehörige zu beerdigen, eine Genehmigung beantragen mussten. „Salma“ (Pseudonym), die nach Kfar Kila zurückgekehrt war, um ihre Großmutter zu beerdigen, sagte: „Sie gaben uns 10 Minuten … Die [israelische] Drohne schwebte über uns … Du reißt dich zusammen und gehst, du weinst 10 Minuten lang und gehst dann, alle auf der Straße, die sie vorgeben.“ Am 30. März 2026 sah sie in den Nachrichten, dass der alte Friedhof, auf dem ein Großteil ihrer Familie begraben war, mit einem Bulldozer zerstört worden war.
Amnesty International befragte im März und April 2026 insgesamt 19 Personen, darunter 18 aus Gebieten, für die ein Evakuierungsbefehl bestand. Das „Evidence Lab“ von Amnesty International analysierte 447 Befehle, die zwischen dem 23. September 2024 und dem 31. Mai 2026 auf dem X-Account des arabischsprachigen Sprechers des israelischen Militärs veröffentlicht wurden. Darunter waren 215 ortsbezogene Vorwarnungen, 36 großräumige Evakuierungsbefehle während der Eskalation 2024, 135 großräumige Evakuierungsbefehle während der Eskalation 2026 und 61 Rückkehrverbote.
Amnesty International legte dem israelischen Militär seine Erkenntnisse am 22. Mai 2026 schriftlich dar und erhielt am 3. Juni 2026 eine Antwort.
Am 7. Juni 2026 berichtete das libanesische Sozialministerium, dass mehr als eine Million Menschen weiterhin vertrieben seien. Seit der Eskalation des bewaffneten Konflikts am 2. März 2026 wurden nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums bis zum 12. Juni mehr als 3.700 Menschen im Libanon getötet. Trotz mehrerer Waffenstillstandserklärungen dauern die Feindseligkeiten an. Israel führt Luftangriffe im gesamten Libanon durch, die Hisbollah feuert Raketen und Drohnen auf Israel ab.
Die israelischen Behörden haben ein Klima nahezu vollständiger Straflosigkeit geschaffen. Amnesty verweist unter anderem auf den Fall des Siedlers Yinon Levi, der bereits von der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sanktioniert wurde.
Levi wurde dabei gefilmt, wie er am 28. Juli 2025 in Umm al-Kheir den palästinensischen Menschenrechtsverteidiger und Lehrer Awda al-Hathaleen erschoss. Obwohl der Vorfall dokumentiert wurde, wurde Levi nach kurzer Festnahme wieder freigelassen. Fast ein Jahr später liegt weiterhin keine Anklage vor.
Amnesty International fordert Staaten mit Einfluss auf Israel – darunter die USA, Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich sowie weitere EU- und arabische Staaten – auf, sämtliche Handels-, Investitions- und Kooperationsbeziehungen zu beenden, die Israels rechtswidrige Besatzung, Apartheid und ethnische Säuberung unterstützen.
Darüber hinaus fordert die Organisation gezielte Sanktionen, einschließlich Einreiseverboten und Vermögenssperren, gegen israelische Amtsträger*innen, die unmittelbar an diesen Verstößen beteiligt sind. Dazu zählen unter anderem Premierminister Benjamin Netanjahu, Finanzminister Bezalel Smotrich, Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir, Ministerin Orit Strock und Verteidigungsminister Israel Katz.
Zudem fordert Amnesty International eine Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens. Österreich muss seine Blockadehaltung aufgeben und der Aussetzung des Abkommens gemäß dessen eigener Menschenrechtsklausel zustimmen.
Für den Bericht untersuchte Amnesty International 27 beduinische und viehhaltende Gemeinschaften in Gebiet C, die zwischen 2023 und 2025 vertrieben wurden oder aktuell von Vertreibung bedroht sind. Die Organisation führte Interviews mit 45 Palästinenser*innen aus zwölf Gemeinden sowie mit 19 Jurist*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen und Vertreter*innen israelischer und palästinensischer NGOs.
Darüber hinaus analysierte Amnesty mehr als 420 Videos und Fotos sowie Regierungsdokumente, Gesetze, Gerichtsakten, Satellitenbilder und weitere Berichte.
Die Ergebnisse wurden den israelischen Behörden am 13. Mai 2026 zur Stellungnahme übermittelt. Das israelische Verteidigungsministerium erklärte in seiner Antwort, Sicherheitskräfte würden auf Siedlergewalt reagieren und Verdächtige festnehmen. Die von Amnesty dokumentierten Belege zeichnen jedoch ein anderes Bild.