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Meinungsfreiheit - Pressefreiheit - Partizipation © buerobutter / Amnesty International Österreich

Eine Gesellschaft, in der Mitbestimmung wertgeschätzt wird, lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen.

Das Menschenrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit hat in einer freien Gesellschaft eine sehr große Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezeichnet es sogar als „Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft“.

Entsprechend schützt das Recht auf Meinungsfreiheit unter bestimmten Umständen auch Äußerungen, die beleidigen, kränken oder schockieren können.

Gelebte Meinungsäußerungsfreiheit ist nur im Doppelpack mit dem Recht auf Informationsfreiheit möglich. Jeder Mensch muss Zugang zu vielfältigen Informationen aus unterschiedlichen Quellen haben, um sich selbst eine (auch kritische) Meinung bilden zu können.

Medien spielen dabei eine besondere Rolle. Deshalb ist unser Recht auf Presse- bzw. Medienfreiheit besonders geschützt: Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien (darunter fallen auch Online-Publikationen, Bücher, Plakate oder Flugblätter) müssen die Möglichkeit haben, ungehindert und ohne staatliche Zensur Nachrichten und Meinungen von öffentlichem Interesse veröffentlichen zu können.

Die Aufgabe der Medien ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und so einen offenen Austausch von Meinungen fördern. Dazu gehört auch die Aufdeckung von Missständen und Kritik.
Die große Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit in einer Demokratie beweist sich daher immer dann, wenn es für politische Akteur*innen unbequem wird und Kritik geübt wird.

Recht auf Mitbestimmung

Die Möglichkeit zur Partizipation (Mitbestimmung) – also die Mitwirkung an politischen Entscheidungen – ist ebenfalls menschenrechtlich geschützt. Dieses Menschenrecht umfasst weit mehr als die Möglichkeit, an Wahlen aktiv oder passiv teilzunehmen. Auch die Beteiligung an Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen oder die Einbringung von Petitionen oder Bürgerinitiativen gehören dazu.  

Nur wenn Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gesichert sind, können wir Informationen empfangen, uns austauschen – und so Mitbestimmung leben.

Mögliche Einschränkungen der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit

Die Meinungsäußerungsfreiheit schützt grundsätzlich auch verletzende, schockierende und beleidigende Äußerungen und steht damit in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsschutz.

Medien bzw. Journalist*innen brauchen für ihre Kontrollfunktion gegenüber der Politik auch über größere Spielräume bei ihren Äußerungen (vor allem, wenn Politiker*innen kritisiert werden). Würde Journalist*innen wegen ihrer Berichte Strafe (z. B. wegen Ehrenbeleidigung) drohen, könnte dies mutige journalistische Arbeit von vornherein verhindern.

Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit sind auch grundlegende Voraussetzungen für zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die mit ihrer Arbeit ebenfalls wichtige Angebote der Partizipation bieten sowie zum Informationsangebot und zur Transparenz beitragen. 

Die dafür notwendigen Freiräume wurden in Österreich während der letzten Monate immer mehr eingeengt:
Unter anderem kommt die internationale NGO Civicus Monitor zum Schluss, dass die Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft nicht mehr „offen“, sondern „eingeschränkt“ sind.
Im aktuellen Ländervergleich von Reporter ohne Grenzen rutschte Österreich von Platz 11 auf Platz 16 und ist nun ein  Land mit „ausreichender“ (zuvor „guter“) Pressesituation.
Diese Einschätzung wurde u. a. mit zunehmenden politischen Angriffen gegenüber Journalist*innen, aber auch mit verstärkter „message control“ der Regierung begründet.

Daneben wurden gesetzliche Regelungen angedacht (Stichwort „ORF-Reform“) oder vorgeschlagen (wie etwa das Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz), die in der Umsetzung zu Einschränkungen der Meinungsäußerungs- oder Pressefreiheit führen würden.