Menschenrechte
Für ihre Durchsetzung richtet sich die Arbeit von Amnesty International nach den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderer internationaler Menschenrechtsabkommen. Sie sind die Basis für Freiheit und Gerechtigkeit. Darauf stützt sich der Einsatz von Amnesty International und allen Unterstützer*innen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichteten sich zur Zusammenarbeit, um die 30 Artikel der Menschenrechte zu fördern, die zum ersten Mal in der Geschichte in einem einzigen Dokument zusammengestellt und festgelegt worden waren.
1215
Nachdem König Johann von England eine Reihe alter Gesetze und Bräuche verletzt hatte, zwangen ihn seine Untertanen, die Magna Carta zu unterzeichnen.
1628
Die Petition of Right wurde vom englischen Parlament geschaffen und König Karl, dem Ersten, als Erklärung der bürgerlichen Freiheiten übergeben.
1776
Die Unabhängigkeitserklärung der USA wurde am 4. Juli verabschiedet und beinhaltet Grundrechte, die heute noch gelten. Sie definiert die wesentlichen Regierungsorgane sowie deren Zuständigkeiten und die grundlegenden Bürgerrechte.
1791
Die Bill of Rights enthält die ersten zehn Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie begrenzten die Machtbefugnis der Bundesregierung der USA und schrieben den Schutz der Rechte aller Bürger*innen, Einwohner *innen und Besucher*innen in Amerika fest.
1789
Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde nach dem Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung verfasst. Dabei wurde das Recht aller Menschen auf persönliche Freiheit, Schutz des Eigentums und Gleichheit vor dem Gesetz festgelegt.
1864
Die erste Genfer Konvention sprach den Kriegsverletzten auf dem Schlachtfeld das Recht auf Schutz zu und verpflichtete die kriegführenden Parteien zu Hilfeleistung aller Schutzbedürftigen.
1948
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird zum ersten Mal in der Geschichte in einem einzigen Dokument gebündelt und von den Vereinten Nationen einstimmig beschlossen. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichteten sich zur Zusammenarbeit, die 30 Artikel der Menschenrechte zu fördern.
1966
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturellen Rechte wurden verabschiedet. Die Abkommen bilden zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die „Charta der Menschenrechte“.
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) 10.Dezember 1948.pdf Download (23,24 kb)
- Zivilpakt (ICCPR) 16.Dezember 1966.pdf Download (79,05 kb)
- Sozialpakt (ICESCR) 16.Dezember 1966.pdf Download (88,46 kb)
- Genfer Flüchtlingskonvention (GRC) 28.Juli 1951.pdf Download (201,47 kb)
- Anti-Folter-Konvention (CAT) 10.Dezember 1984.pdf Download (77,67 kb)
- Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) 21.Dezember 1965.pdf Download (88,4 kb)
- Frauenrechtskonvention (CEDAW) 18.Dezmeber 1979.pdf Download (100,23 kb)
- Kinderrechtskonvention (CRC) 20.November 1989.pdf Download (94 kb)
- Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) 17.Juli 1998.pdf Download (471,79 kb)