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Bundesstaatsanwaltschaft: Amnesty begrüßt Reform und fordert Nachbesserungen

31. August 2026

Zum Ende der Begutachtungsfrist für die geplante Bundesstaatsanwaltschaft begrüßt Amnesty International Österreich die Reform als wichtigen Schritt zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Zugleich fordert die Menschenrechtsorganisation Nachbesserungen, damit politische Blockaden bei der Bestellung verhindert und die Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft nachhaltig abgesichert werden. 

Der Nationalrat kann qualifizierte Kandidat*innen wiederholt ablehnen, ohne das begründen zu müssen. Bleibt dadurch eine Bestellung dauerhaft blockiert, beschädigt das die Legitimität des Amtes. Entscheidend ist politischen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft zu beenden, jedoch darf keine Hintertür offengelassen werden.

Marcel Zippenfenig, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

„Eine unabhängige Staatsanwaltschaft ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Die Reform ist deshalb ein wichtiger Schritt, muss aber an entscheidenden Punkten nachgeschärft werden. Die vorgesehene Entkoppelung der Staatsanwaltschaft von dem*der Justizminister*in ist wichtig. Ihre Unabhängigkeit muss aber auch durch ein Ernennungsverfahren abgesichert werden, das unredlichen Einfluss so weit wie möglich begrenzt.“

Bestellung ohne politische Blockade

Aus menschenrechtlicher Sicht sieht Amnesty beim Ernennungsverfahren Möglichkeiten zur Stärkung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit. Die Einbindung des Nationalrats entspricht zwar internationaler Praxis, muss aber gegen Missbrauch abgesichert sein. Internationale Richtlinien sehen dafür ein Verfahren vor, das greift, wenn keine Mehrheit zustande kommt. Diese Absicherungen fehlen im vorliegenden Entwurf.

Zwar soll eine unabhängige Expert*innenkommission geeignete Kandidat*innen vorschlagen und damit das Risiko einer unmittelbaren politischen Einflussnahme reduzieren. Der Nationalrat kann einen qualifizierten Vorschlag jedoch ohne formelle Begründung wiederholt ablehnen. Dadurch besteht das Risiko einer Blockade und einer Schwächung der Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft.

Amnesty International verweist auf Lösungen, wo nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch der*die bestgereihte Kandidat*in als Ernennungsvorschlag vorgelegt wird. Eine solche Fristenlösung würde verhindern, dass fehlender politischer Wille das Amt lahmlegt.

Amtszeit unter internationalen Vorgaben

Eine unabhängige Strafverfolgungsbehörde braucht Kontinuität und ausreichend Abstand zu politischen Zyklen. Die vorgesehene sechsjährige Amtsperiode ist aus Sicht von Amnesty daher zu kurz. Sie entspricht der sechsjährigen Funktionsperiode des*der im Ernennungsprozess eingebundenen Bundespräsident*in und überschneidet sich weitgehend mit den Legislaturperioden des Nationalrats.

Auch internationale Standards betonen die Bedeutung einer ausreichend langen Amtszeit für die Unabhängigkeit von Strafverfolgungsbehörden. Der Europarat hat eine Funktionsperiode von fünf Jahren bereits als zu kurz bewertet und eine deutlich längere Dauer empfohlen.

Amnesty fordert daher, die Amtszeit der Bundesstaatsanwält*innen entsprechend zu verlängern.
Amnesty International spricht sich klar für die Umsetzung der Reform aus. Eine weisungsfreie Anklagebehörde ist aus menschenrechtlicher Sicht dem derzeitigen System vorzuziehen. Entscheidend ist jedoch, dass die neue Bundesstaatsanwaltschaft auch institutionell ausreichend vor politischem Einfluss geschützt wird.  

Positiv bewertet Amnesty dabei, dass eine Wiederernennung ausgeschlossen ist, wodurch der Anreiz entfällt, im Amt auf die eigene Wiederbestellung hinzuarbeiten. Umso wichtiger ist es, die beiden verbleibenden Schwachstellen noch vor der Regierungsvorlage zu beheben.

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