Polizist*innen am Eingang des Haftzentrums in Gjadër, Albanien im Jahr 2025 © ADNAN BECI/AFP via Getty Images
presse

Amnesty International: Italien muss katastrophales Migrationsabkommen mit Albanien unverzüglich beenden

20. August 2026

Die im Rahmen eines Abkommens zwischen Italien und Albanien vorgesehene Inhaftierung von Migrant*innen und Asylsuchenden außerhalb des italienischen Staatsgebiets gefährdet die Rechte, die Sicherheit und die Menschenrechte der Betroffenen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem Bericht, der nur wenige Wochen nach den Ereignissen in Ceuta veröffentlicht wurde und der die Gefahren der EU-Migrationspolitik offenlegt.  

Der Bericht Italy: Extraterritorial migration detention and human rights obligations analysiert die Folgen des Abkommens aus dem Jahr 2023, in dem die Einrichtung von zwei durch Italien betriebenen Abschiebezentren in Albanien vereinbart wurde. Daraufhin wurden Hunderte von Menschen dorthin gebracht und eingesperrt. Viele von ihnen haben keinen Zugang zu rechtlichem Beistand. Die in diesen Zentren herrschenden Bedingungen und die verheerenden menschlichen Folgen dieser italienischen Politik haben mehrere Menschen dazu getrieben, sich selbst zu verletzen oder einen Suizidversuch zu begehen. 

Die Inhaftierungen jenseits der EU-Grenzen zielen letztendlich auf Abschreckung ab. Es ist der Versuch, sowohl die Verantwortung für den Umgang mit Migrant*innen als auch die Verpflichtung, denjenigen Asyl zu gewähren, die es benötigen, abzuwälzen und sich ihr zu entziehen. Italiens Abkommen mit Albanien zeigt einmal mehr die unvermeidlichen menschenrechtlichen Folgen dieses Ansatzes.

Eve Geddie, Leiterin des EU-Büros von Amnesty International

„Kurz vor Inkrafttreten des Abkommens hat Amnesty International Alarm geschlagen angesichts der schädlichen Auswirkungen, die dieses unweigerlich auf die Rechte von Menschen in Not auf See und die nach Albanien überstellter Menschen haben würde. Offensichtlich haben sich diese Befürchtungen nun bewahrheitet", so Eve Geddie weiter.   

Amnesty International ist der Auffassung, dass ihre Erkenntnisse der EU als Warnung vor den katastrophalen Folgen einer Migrationspolitik dienen sollten, die bei der Steuerung von Migration zunehmend auf Staaten außerhalb ihrer Grenzen setzt, anstatt sichere und reguläre Wege auszubauen. 

Hunderte Menschen in albanische Haftanstalt überstellt 

Zwischen Oktober 2024 und Jänner 2025 führte Italien drei Operationen auf See durch und brachte im Rahmen des Abkommens 74 Personen direkt aus internationalen Gewässern nach Albanien. Nach zahlreichen Urteilen italienischer Gerichte, in denen die Haftanordnungen für diese Personen aufgehoben wurden, stellte Italien die Verbringungen von hoher See nach Albanien ein.   

Im März 2025 änderte die italienische Regierung das Abkommen jedoch dahingehend, dass Männer, gegen die in Italien eine Abschiebungsanordnung vorliegt, in Albanien inhaftiert werden können. Infolgedessen wurden in den vergangenen 15 Monaten Hunderte (Berichten zufolge über 500) überwiegend rassifizierte Männer in die albanische Haftanstalt in Gjadër überstellt.  

Zwischen dem 11. April und dem 16. Mai 2025 wurden in der Einrichtung in Gjadër 42 kritische Vorfälle verzeichnet, darunter mindestens zwei Erhängungsversuche, eine Protestaktion, bei der drei Personen durch Glassplitter verletzt wurden, sowie verschiedene Fälle von Selbstverletzung. 

Unklarheit über Zustände in albanischen Haftanstalten  

Die italienische Regierung hat eine unabhängige Überwachung der Umsetzung des Abkommens behindert, unter anderem durch die Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle und die Umgehung der üblichen Gesetzgebungsverfahren. Durch die Einschränkung des Zugangs und der Kontrolle durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter*innen bleibt das Geschehen in den albanischen Haftanstalten weitgehend im Verborgenen.  

Zwar unterliegen die in Albanien inhaftierten Personen der italienischen Gerichtsbarkeit, doch wird die Wirksamkeit des Rechts auf Asyl und auf Zugang zur Justiz durch ihre räumliche Entfernung von Italien und den eingeschränkten Zugang zu Rechtsbeiständen, Gerichten und anderen Rechtsschutzmaßnahmen erheblich behindert. 

Ein von Amnesty International befragter Anwalt gab an, er habe seinen Mandanten vor der Anhörung nicht treffen können und keine Zeit gehabt, die Verteidigung angemessen vorzubereiten. Seiner Ansicht nach waren die Protokolle der Asylanhörungen, aus denen hervorgeht, dass die Betroffenen auf Fragen nur einsilbig antworteten, ein Zeichen dafür, dass sie eingeschüchtert wurden. 

In Albanien inhaftierte Menschen sind verständlicherweise traumatisiert. Möglicherweise haben sie die Wüste durchquert, wurden in Libyen festgehalten und misshandelt, haben die Überfahrt auf seeuntüchtigen Booten überlebt und waren dann, nachdem sie von den italienischen Behörden abgefangen wurden, tagelang unterwegs nach Albanien. Andere, die aus der Haft in Italien überstellt wurden, werden mitten aus ihrem Leben gerissen, lassen Communitys und Unterstützungsnetzwerke zurück und müssen sich plötzlich mit einer ganz neuen Umgebung, Überprüfungen und Formalitäten auseinandersetzen – und das alles in völliger Isolation. Was ihnen zugemutet wird, ist eine unnötige und nicht zu verantwortende Grausamkeit.

Eve Geddie, Leiterin des EU-Büros von Amnesty International

Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit 

Italienische Gerichte und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben festgestellt, dass die italienischen Regelungen und die Praxis im Umgang mit Asylanträgen von Personen aus als „sicher“ eingestuften Herkunftsstaaten nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind und keinen ausreichenden Schutz für die Antragstellenden gewährleisten. Die Einstufung als „sicher“ bildet die Grundlage für ein beschleunigtes Verfahren.  

Trotz wiederholter Urteile italienischer Gerichte zugunsten der Freilassung von in Albanien inhaftierten Personen hat die italienische Regierung die Umsetzung des Abkommens weiter vorangetrieben. Sie hat versucht, die gerichtliche Kontrolle über die Einstufung von Staaten als „sichere Länder“ einzuschränken. Dafür griff sie auf Rechtsvorschriften zurück, die eigentlich für Notsituationen vorgesehen sind, ohne zu begründen, warum die rechtsstaatliche Kontrolle eingeschränkt werden sollte. 

Es ist völlig klar, dass das italienisch-albanische Modell nicht im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Italiens umgesetzt werden kann. Diese Tatsache sollte der EU als Weckruf dienen, alle zukünftigen Pläne zur Ausweitung der Inhaftierung jenseits der Landesgrenzen und anderer Externalisierungsinstrumente endgültig auf Eis zu legen.

Eve Geddie, Leiterin des EU-Büros von Amnesty International

„Die italienischen Behörden müssen dem Abkommen mit Albanien unverzüglich ein Ende setzen, Alternativen zur Abschiebehaft – die nach internationalem Recht nur als letztes Mittel dienen darf – umsetzen und allen Menschen, die internationalen Schutz suchen, Zugang zu wirksamen und diskriminierungsfreien Asylverfahren sowie eine menschenwürdige Aufnahme auf italienischem Staatsgebiet gewährleisten. Alle Geflüchteten und Migrant*innen sollten Zugang zu wirksamen rechtlichen Schutzmaßnahmen haben und von einer unabhängigen Überwachung profitieren“, so Eve Geddie weiter.  

Hintergrund  

Das Abkommen zwischen Italien und Albanien trat am 23. Februar 2024 in Kraft und soll fünf Jahre lang gelten. Danach ist eine automatische Verlängerung vorgesehen. Berichten zufolge hat die italienische Regierung für die Umsetzung des Abkommens bis 2028 über 670 Millionen Euro bereitgestellt.   

Das italienische Innenministerium hat die Anträge von Amnesty International auf Zugang zu den Haftzentren in Albanien unter Berufung auf Fragen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung wiederholt abgelehnt. Daher stützt sich die Untersuchung auf den Schriftverkehr mit dem Innenministerium und die Auswertung von Gerichtsunterlagen, Informationen, die innerhalb des zivilgesellschaftlichen Netzwerks Tavolo Asilo e Immigrazione ausgetauscht wurden, Berichte von Abgeordneten und Ombudsleuten sowie Interviews mit UN-Organisationen und zwei Rechtsbeiständen von in Gjadër inhaftierten Personen. 

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