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Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat heute in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Inhaftierung des türkischen Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala rechtswidrig ist. Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass Kavalas Rechte auf ein faires Verfahren sowie auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurden. Der Gerichtshof forderte seine Freilassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie die Aufhebung des gegen ihn ergangenen Urteils.
Osman Kavala ist Menschenrechtsverteidiger und eine führende Stimme der türkischen Zivilgesellschaft. Seit November 2017 ist er rechtswidrig inhaftiert.
Der Gerichtshof stellte fest, dass seine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt. Er kam zudem zu dem Schluss, dass Kavala mit der Intention verurteilt wurde, ihn zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen sowie seine Menschenrechtsarbeit zu verhindern.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, die International Commission of Jurists und das Turkey Litigation Support Project reichten beim Gerichtshof eine gemeinsame Stellungnahme zu den zentralen Menschenrechtsfragen rund um den Fall ein. Amnesty International erklärte Osman Kavala und seine sechs Mitangeklagten bereits im Juni 2022 zu Gewissensgefangenen.
In dem als „Gezi-Park-Prozess“ bekannt gewordenen Verfahren wurde Kavala am 25. April 2022 wegen „Versuchs des Staatsstreichs“ zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Seine Mitangeklagten wurden wegen „Beihilfe zum Versuch des Staatsstreichs“ zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in seinem jüngsten Urteil umfassend festgestellt, dass die fast neunjährige Inhaftierung von Osman Kavala auf einem politisch motivierten Verfahren beruht.
Eve Geddie, Direktorin von Amnesty International Europa
„Die Türkei hat sich in diesem Fall bereits zweimal über verbindliche Urteile des Gerichtshofs hinweggesetzt. Diese Missachtung der Justiz muss ein Ende haben. Die türkischen Behörden, einschließlich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, müssen Maßnahmen ergreifen, um Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen", so Eve Geddie weiter.
In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das gesamte Gezi-Verfahren geprüft. Die Staatsanwaltschaft hatte fälschlicherweise behauptet, die friedlichen Proteste im Istanbuler Gezi-Park im Jahr 2013 seien ein Versuch gewesen, die Regierung zu stürzen. Er stellte fest, dass die gesamte Grundlage für Kavalas Freiheitsentzug und seine anschließende Verurteilung „eine eklatante Rechtsverweigerung“ darstellte. Der Gerichtshof erkannte zudem die strukturellen Mängel an, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei untergraben.
Dies ist das dritte Mal, dass der Europäische Gerichtshof über Kavalas Situation entschieden hat. Im Dezember 2019 stellte der Gerichtshof bereits fest, dass seine Inhaftierung sein Recht auf Freiheit verletzte. Der Gerichtshof ordnete seine sofortige Freilassung an. Im Juli 2022 stellte der Gerichtshof in seiner zweiten Entscheidung zu diesem Fall fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen ist. Trotz dieser Urteile hat der Europarat bisher keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Türkei den Urteilen des Gerichtshofs im Fall Kavala nachkommt.
Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen den Fall Kavala ganz oben auf ihrer Agenda gegenüber der Türkei halten und die türkischen Behörden klar und unmissverständlich zur Umsetzung der Urteile auffordern. Dazu gehört insbesondere die konkrete Forderung nach der sofortigen Freilassung Osman Kavalas.