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Ägypten: Aktivist willkürlich in Haft

Ägypten

Der politische Gefangene und Aktivist Ramy Shaath ist seit einem Jahr in Haft. Es wird gegen ihn ermittelt, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und seinem Recht, am öffentlichen Leben teilzuhaben, Gebrauch gemacht hat. Im April entschied das Strafgericht in Kairo, ihn für fünf Jahren auf die Liste der ägyptischen Terrorist*innen zu setzen.

Fordere jetzt, dass Ramy Shaath unverzüglich freigelassen und sein Name von der Liste der Terrorist*innen genommen wird.

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Im Mai gestatteten die Behörden Céline Lebrun Shaath, seiner Ehefrau, ihn zum ersten Mal seit seiner Festnahme vor einem Jahr anzurufen. Es wird wegen „Unterstützung einer Terrorgruppe beim Erreichen ihrer Ziele“ gegen ihn ermittelt.

Ramy Shaath, der im Tora-Gefängnis einsitzt, erzählte seiner Frau, dass er mit 17 anderen Gefangenen in einer 25 qm großen Zelle eingesperrt ist. Es gibt keinerlei Schutzmaßnahmen für sie oder die Wärter, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Die ägyptischen Behörden sicherten der in Frankreich lebenden Céline Lebrun Shaath zu, dass sie ihren Mann im Gefängnis besuchen könne, sobald es „die gesundheitliche Situation erlaubt“ und der Luftverkehr wieder aufgenommen wird.

Am 10. März untersagten die ägyptischen Behörden bis auf weiteres alle Gefängnisbesuche als Vorsichtsmaßnahme gegen die weitere Verbreitung von Covid-19. Sie führten jedoch keine alternativen Kommunikationsmöglichkeiten für die Gefangenen mit ihren Angehörigen ein. Ramy Shaath erhielt zum letzten Mal am 4. März 2020 Besuch von Verwandten. Im Juni gestatteten die ägyptischen Behörden Ramy Shaaths Angehörigen, ihm Essen und Kleidung ins Gefängnis zu schicken. Bis dahin waren Pakete nicht zugelassen.

Am 18. April entschied das Strafgericht in Kairo, ihn in Abwesenheit für die Dauer von fünf Jahren zusammen mit zwölf weiteren Personen, darunter der Menschenrechtsanwalt und ehemalige Abgeordnete Zyad el-Elaimy, willkürlich auf die Liste der ägyptischen Terrorist*innen zu setzen.

Hintergrundinformationen

Am 5. Juli 2019 gegen 0:45 Uhr drangen mindestens zwölf schwer bewaffnete Polizist*innen in das Haus des Aktivisten Ramy Shaath in Kairo ein. Sie wiesen sich weder aus, noch legten sie einen Haftbefehl vor. Die Polizeiangehörigen durchsuchten das Haus, beschlagnahmten Computer, Speichermedien und Mobiltelefone. Dann nahmen sie sowohl Ramy Shaath als auch seine Ehefrau Céline Lebrun Shaath, eine Geschichtslehrerin, fest. Céline Lebrun Shaath, die sich in ihrer Gemeinde engagiert, wurde noch am selben Tag rechtswidrig nach Frankreich abgeschoben, obwohl sie seit März 2012 mit legalem Aufenthaltsstatus in Ägypten lebt. Die Sicherheitskräfte brachten Ramy Shaath an einen unbekannten Ort und gaben über 36 Stunden nicht bekannt, wo er festgehalten wurde. Angehörige der Polizeiwache von Qasr el-Nil im Zentrum von Kairo bestritten gegenüber der Familie von Ramy Shaath, dass er sich in ihrem Gewahrsam befand. Die Familienangehörigen wurden später von einem Rechtsbeistand informiert, dass Ramy Shaath der Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsdienstes in Neu-Kairo vorgeführt wurde. Ramy Shaath durfte weder seine Familienangehörigen noch seinen Rechtsbeistand anrufen. Während der Verhöre war ein Rechtsbeistand anwesend, der sich zufällig gerade in dem Gebäude aufhielt.

Nach Angaben seiner Familie informierte der Staatsanwalt Ramy Shaath, ihm werde vorgeworfen, „eine Terrorgruppe bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützt zu haben“. Allerdings befragte der Staatsanwalt den Beschuldigten lediglich über seine politischen Aktivitäten in Ägypten und legte keine Beweise gegen ihn vor. Der Staatsanwalt begründete die Vorwürfe mit einer Geheimakte, die vom Geheimdienst NSA stammte, obwohl eines der höchsten Gerichte Ägyptens, das Kassationsgericht, im Jahr 2015 entschieden hatte, dass Ermittlungen des NSA nicht als alleinige Beweise gelten können. Außerdem erlaubte der Staatsanwalt Ramy Shaath und seinen Rechtsbeiständen nicht, die Akte des NSA einzusehen.

Nach Angaben der Behörden beziehen sich die Ermittlungen in dem Fall auf „eine Verschwörung zivilgesellschaftlicher Aktivist*innen in Zusammenarbeit mit der Muslimbruderschaft, um den Staat zu untergraben“. In dem Verfahren stehen Personen aus dem gesamten politischen Spektrum unter Anklage, die nicht in Verbindung zu einander stehen. Zu ihnen gehören mindestens 15 Politiker*innen sowie Studierende, Journalist*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen. Einige befinden sich auf der Grundlage nicht fundierter Anklagen wegen ihrer politischen Aktivitäten, ihres menschenrechtlichen Engagements oder der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung willkürlich in Haft. Am 6. Juli hat der Staatsanwalt die Haftanordnung für Ramy Shaath wegen der laufenden Ermittlungen um 15 Tage verlängert. Seitdem wird die Haft in automatisch angesetzten Anhörungsterminen immer wieder um 15 Tage verlängert. Nach der ägyptischen Strafprozessordnung und dem Antiterrorgesetz von 2015 kann die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft von bis zu 150 Tagen gegen Personen anordnen, denen Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus zur Last gelegt werden, ohne dass diese einem Richter vorgeführt werden müssen.

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