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Saudi-Arabien: Auslieferung verhindern!

6. Dezember 2024

Ahmed Fathi Kamal Kamel droht die Auslieferung aus Saudi-Arabien nach Ägypten. Der ägyptische Staatsbürger, der in Saudi-Arabien lebt, ist 2021 vor einem ägyptischen Gericht in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er an Protesten im Land teilgenommen hatte. Im Zuge eines Auslieferungsantrags wollen ihn die saudi-arabischen Behörden nun abschieben. Im Fall einer Auslieferung droht ihm aufgrund seiner politischen Überzeugungen Folter und Verfolgung durch die ägyptischen Behörden. 

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Ahmed Fathi Kamal Kamel ist ein ägyptischer Staatsangehöriger, der seit 2014 in Saudi-Arabien lebt. Er wurde am 13. November 2024 von den saudi-arabischen Behörden festgenommen und ist nun unmittelbar von der Auslieferung bedroht. Sollte er nach Ägypten ausgeliefert werden, drohen ihm Folter und Verfolgung durch die ägyptischen Behörden.

Ahmed Fathi Kamal Kamel hatte 2011 in Ägypten an Protestveranstaltungen im Rahmen des Arabischen Frühlings und 2014 an regierungskritischen Demonstrationen teilgenommen. Während dieser Proteste wurde er zweimal von ägyptischen Sicherheitskräften angeschossen, was zu langfristigen Gesundheitsproblemen führte, u. a. blieben Munitionssplitter in seinem Körper zurück. Wegen seiner Teilnahme an den Protesten wurde er 2014 in Ägypten festgenommen und Berichten zufolge gefoltert. Nach seiner Freilassung auf Kaution zog er noch im selben Jahr nach Saudi-Arabien, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern lebt, die US-amerikanische Staatsangehörige sind. 

Im Jahr 2021 verurteilten ihn die ägyptischen Behörden in einem politisch motivierten Verfahren in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Die Vorwürfe gegen ihn lauten auf "Anstiftung zu Demonstrationen, Organisieren von Demonstrationen, Anstiftung zur Anwendung von Gewalt, Besitz von Sprengstoff, Teilnahme an Protesten und Versammlungen, Behinderung des Verkehrs und Organisieren einer Versammlung".

Die saudi-arabischen Behörden hatten Ahmed Fathi Kamal Kamel bereits im Oktober 2022 in Gewahrsam genommen. Wie ihm ein Staatsanwalt mitteilte, war der Grund hierfür ein Auslieferungsantrag seitens der ägyptischen Behörden. Ahmed Fathi Kamal Kamel wurde damals drei Tage lang ohne Anklage oder Vorlage anderer offizieller Dokumente festgehalten, bevor er wieder freikam. Seither hat er sich ohne weitere Vorfälle im Land aufgehalten.

Die Auslieferung von Ahmed Fathi Kamal Kamel würde gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen, da ihm in Ägypten Folter, Verfolgung und willkürliche Inhaftierung drohen würden. 

Hintergrund

Seit 2013 sind in Ägypten Tausende Menschen willkürlich inhaftiert worden, nachdem sie in Verfahren vor Gericht gestellt wurden, die keine Rechtsgrundlage hatten bzw. nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen. Häufig mussten sie sich nur deshalb vor Gericht verantworten, weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Zu den Inhaftierten zählen Menschenrechtsverteidiger*innen, politische Aktivist*innen, Angehörige von Oppositionsparteien, Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitnehmer*innen, friedliche Demonstrierende, Journalist*innen, Rechtsbeistände, Social-Media-Influencer*innen und Angehörige religiöser Minderheiten. Im Jahr 2023 wurden 834 Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, aus dem Gefängnis entlassen. Allerdings war die Zahl der Festgenommenen dreimal so hoch. Die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) verhörte mindestens 2.504 mutmaßliche Kritiker*innen oder Gegner*innen, denen Verbreitung "falscher Nachrichten" oder die Beteiligung an terroristischen Straftaten, Cyberkriminalität oder Protesten vorgeworfen wurde. 

Jene, die vor Gericht gestellt werden, finden sich teils vor außerordentlichen Notstands- und "Terrorismus"-Gerichten wieder und erhalten grob unfaire Verfahren wegen konstruierter Anschuldigungen wie "Untergrabung der nationalen Sicherheit", "Terrorismus" und "Verbreitung falscher Nachrichten". In solch politisch motivierten Verfahren wird das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren routinemäßig verletzt. Zu den am häufigsten verletzten Rechten der Angeklagten zählen: das Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht; das Recht auf Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst zu belasten; das Recht auf eine öffentliche Anhörung; das Recht, über die Anklage informiert zu werden; das Recht auf angemessene Zeit und Mittel für die Vorbereitung einer Verteidigung; sowie das Recht auf Kommunikation mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl.

Sicherheitskräfte, darunter auch Angehörige des Geheimdiensts NSA, lassen Menschen nach wie vor verschwinden und setzen sie in dieser Zeit Folter und anderer Misshandlung aus. Nach Angaben der Kampagne Stop Enforced Disappearances der Egyptian Commission for Rights and Freedoms wurden mindestens 70 im Jahr 2023 festgenommene Personen Opfer des Verschwindenlassens. Das Schicksal und der Verbleib von sechs Personen ist immer noch unbekannt.

Folter und andere Misshandlungen sind in Ägypten weiterhin an der Tagesordnung und gehen fast immer straflos aus. Amnesty International dokumentiert seit langem, dass in ägyptischen Gefängnissen, Polizeistationen und Einrichtungen des NSA Menschen gefoltert und anderweitig misshandelt werden. Zu den häufig berichteten Foltermethoden gehören Schläge, Elektroschocks, Aufhängen an den Gliedmaßen, unbefristete Einzelhaft unter unmenschlichen Bedingungen, sexueller Missbrauch sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Bei Todesfällen im Gewahrsam leiten die ägyptischen Behörden in der Regel keine wirksame Untersuchung der Ursachen und Umstände ein und ziehen die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft.

Die Haftbedingungen verstoßen gegen das absolute Folterverbot. So verweigert man Inhaftierten beispielsweise die medizinische Versorgung, hält sie über lange Zeit in Einzelhaft, setzt sie grellem Licht aus, überwacht sie rund um die Uhr mit Kameras und verwehrt ihnen Familienbesuche.

Zwischen Januar und März 2019 dokumentierte Amnesty International, wie fünf Menschen dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen, nachdem sie aus der Türkei und Malaysia nach Ägypten abgeschoben worden waren. Am 18. Januar 2019 schoben die türkischen Behörden Mohamed Abdelhafiz nach Ägypten ab, wo die Behörden ihn mindestens einen Monat lang verschwinden ließen. Mohamed Abdelhafiz war am 22. Juli 2017 nach einem unfairen Massenverfahren in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Er befindet sich nun bis zum Wiederaufnahmeverfahren in Haft.

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