Verfassungsverankerung unserer sozialen Rechte
Österreich zählt unbestrittenen zu einem der höchstentwickelten Sozialstaaten weltweit. Dennoch führen soziale Menschenrechte ein Schattendasein, da sie nicht im Grundrechtskatalog abgebildet sind – womit auch der österreichische Sozialstaat nicht verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Laut der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 2022 (EU-SILC 2022), geben etwa 28% der österreichischen Haushalte 25% oder mehr ihres Einkommens für Wohnen aus. Zehn Prozent der Haushalte haben sogar einen Wohnkostenanteil von über 40%, was eine sogenannte Wohnkostenüberlastung darstellt.
Die Folgen einer fehlenden verfassungsrechtlichen Absicherung von sozialen Menschenrechten spürt die Bevölkerung gerade in Zeiten von Krisen etwa durch Inflation und steigende Preise. Daher braucht es eine verfassungsrechtliche Verankerung von sozialen Menschenrechten.