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Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit beinhaltet, dass Frauen und alle Personen, die schwanger werden können, selbst über ihre Familienplanung entscheiden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen schränkt dieses Recht in Österreich ein. Das wirkt sich auf die Wahrnehmung vieler weiterer Menschenrechte der betroffenen Personen aus: Ihr Recht auf Privatsphäre, auf Selbstbestimmtheit und ein Leben in Würde, ihr Recht auf Leben, auf Gesundheit. Darüber hinaus kann eine Verhinderung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, die vor allem Frauen und Mädchen betrifft, gegen den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung verstoßen.
Die Folgen der unvollständigen Entkriminalisierung sind verheerend für Betroffene und auch für diejenigen, die an vorderster Front arbeiten. Anbieter*innen von Gesundheitsleistungen sind zur Zielscheibe von Schikanen und Einschüchterungskampagnen geworden.
Für viele Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gehören Anfeindungen zum Berufsalltag. Es ist inakzeptabel, dass medizinische Fachkräfte in Österreich zur Zielscheibe werden, nur weil sie wichtige reproduktive Gesundheitsdienste anbieten.
Ronya Alev, Research & Advocacy Officerin bei Amnesty International Österreich
Amnesty International fordert daher die volle Verwirklichung der Menschenrechte für Frauen und alle Personen, die schwanger werden können: Wir fordern die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Betroffene Personen haben das Recht selbst über ihre Schwangerschaft entscheiden zu können – und das, ohne Zwang und ohne Zustimmung Dritter.
Schwangerschaftsabbrüche müssen zu einem Bestandteil des regulären Gesundheitssystems in Österreich werden. Der Stigmatisierung von betroffenen Frauen und Menschen muss wirksam entgegengewirkt und Hürden im Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen – sowohl finanzieller als auch örtlicher Natur – effektiv abgeschafft werden.
In Österreich ist beinahe jede dritte Frau ab dem Alter von 15 Jahren von körperlicher und/ oder sexualisierter Gewalt betroffen, sowohl innerhalb als auch außerhalb von intimen Beziehungen. Gewalt trifft Frauen unabhängig von Bildungsstand, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit, Einkommen, Alter oder Familienstand. Im Jahr 2023 wurden laut Medienberichten 28 Frauen in Österreich ermordet, davon waren mutmaßlich 27 Femizide, und es gab 41 Mordversuche bzw. Fälle schwerer Gewalt an Frauen.
Neben physischer handelt es sich bei geschlechtsspezifischer Gewalt auch um psychische Gewalt, wie beispielsweise Schlafentzug, Kontrolle, die Beschlagnahme von Kommunikationsmitteln, Drohungen, Erniedrigungen oder Entzug von Geld oder Nahrung.
Österreich hat rechtlich bereits einiges im Bereich des Gewaltschutzes umgesetzt. Für einen wirksamen Gewaltschutz werden jedoch auch entsprechende Ressourcen benötigt. Es braucht einen flächendeckenden Ausbau von Plätzen in Frauenhäusern sowie Maßnahmen in Täterarbeit und Gewaltprävention. Die nächste Bundesregierung muss außerdem das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt schärfen, insbesondere in Justiz, Verwaltung, Sozialwesen aber auch in der Öffentlichkeit, um zu sensibilisieren und Stigmatisierung zu beseitigen.