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Amnesty International äußerte in der Vergangenheit Besorgnis über die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Gefängnissen, insbesondere in Hinblick auf den Zugang zu psychosozialer Betreuung und medizinischer Behandlung.
Im Bundesministerium für Justiz wurden bereits zwei Gesetzespakete zur Reform des sogenannten Maßnahmenvollzugs ausgearbeitet. Der Maßnahmenvollzug ist die Unterbringung von Rechtsbrecher*innen mit psychischen Erkrankungen. Das erste der beiden Gesetzespakete, welches die gesetzlichen Rahmenbedingungen enthält, wurde im Dezember 2022 beschlossen und beinhaltet bereits erste Verbesserungen, insbesondere für Jugendliche, sowie eine Erhöhung des Strafrahmens, nach welchem überhaupt eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug möglich ist.
Der zweite Teil der Gesetzesreform, welcher die therapeutische Betreuung von psychisch erkrankten Personen regelt, ist jedoch noch ausständig. Gerade die Schaffung von ausreichend psychiatrischen Betreuungsplätzen ist wichtig, um den Maßnahmenvollzug, der in den letzten Jahren eine zunehmende Überlastung erfahren hat, wieder zu entlasten – und dafür müssen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sichergestellt werden.
Es gibt in Österreich keinen wirksamen Rechtsschutz bei der Untersagung von Versammlungen. Sofern ein Rechtsmittel erhoben wird, kommt die gerichtliche Entscheidung über eine allfällige unrechtmäßige Untersagung der Behörde jedenfalls zu spät, sprich nach dem gewünschten Datum der Versammlung.
Daher benötigt es im Fall einer kurzfristigen Untersagung einer Versammlung eine gesetzliche Änderung sowie die Einführung eines Eilverfahrens vor den Höchstgerichten.