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In Österreich sind im Jahr 2023 4.715 unbegleitete geflüchtete Kinder verschwunden. Ein Grund dafür ist die fehlende Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder ab dem Zeitpunkt ihres Aufenthalts in Österreich. Wenn die Kinder in Österreich ankommen, so sind sie monatelang auf sich alleine gestellt, ohne dass sich eine erwachsene Person um ihre Pflege, Erziehung und gesetzliche Vertretung kümmert. Die fehlende Obsorge geht mit schlechten Unterbringungsbedingungen einher sowie mit fehlendem bzw. unzureichendem Zugang zu Bildung und Informationen. Das ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung Österreichs – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die österreichische Bundesverfassung die Rechte des Kindes umfasst. Die Situation setzt die betroffenen Kinder einer hohen Gefahr von Ausbeutung, Missbrauch und anderen Menschenrechtsverletzungen aus. Die österreichische Bundesregierung muss die Umsetzung der Obsorge ab dem ersten Tag sicherstellen, um die Rechte dieser Kinder zu gewährleisten.
Sichere Fluchtmöglichkeiten sind lebenswichtig für Frauen, Männer und geflüchtete Kinder, die andernfalls auch zukünftig unter Bedingungen leben müssten, die eindeutig unangemessen sind, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und ihre Würde zu wahren. Laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) werden etwa 2,4 Millionen Geflüchtete im Jahr 2024 Resettlement benötigen, was einen Anstieg um 20% im Vergleich zu 2023 bedeutet.
Dennoch beherbergen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union derzeit nur einen kleinen Teil der zwangsweise vertriebenen Menschen weltweit und decken in den letzten Jahren nur einen marginalen Anteil von 1,1 % der globalen Resettlement-Bedürfnisse ab. Österreich hat seit 2018 kein offizielles Resettlement-Programm mehr. Daher fordern wir, dass Österreich mehr Resettlement-Plätze bereitstellt und andere Formen sicherer Fluchtrouten ermöglicht.
Im Juni 2023 veröffentlichte das Anti-Folter-Komitee des Europarates seinen Bericht zu Haftbedingungen in Österreich. Der Bericht kritisiert insbesondere den teilweise katastrophalen Zustand von Zellen und Sanitäranlagen, unverhältnismäßige Isolation in Schubhaft sowie die mangelnde Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen des Maßnahmenvollzugs in herkömmlichen Gefängnissen. Gerade im Rahmen der Verhaftung und Inhaftierung von Menschen zur Sicherung der Abschiebungen dieser Personen (sogenannte „Schubhaft“) müssen die Bedingungen in Polizeianhaltezentren verbessert werden. Die Dauer sollte auf maximal zwei Wochen verkürzt und die Unterbringung im offenen Vollzug die Regel sein.