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2021 wurde Österreich zum dritten Mal im Rahmen des Universellen Überprüfungsmechanismus, der sogenannten Universal Periodic Review (UPR), durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen geprüft. Gegenstand der Überprüfung ist die Menschenrechtslage in Österreich. Amnesty Internatonal fordert, dass Österreich die Empfehlungen der Vereinten Nationen konsequent umsetzt.
UPR steht für Universal Periodic Review, auf Deutsch auch „universelle Menschenrechtsüberprüfung“ genannt. Sie ist ein Instrument des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und wurde 2006 ins Leben gerufen. Das Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken.
Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden regelmäßig in einem ziemlich komplexen Vorgang unter die Lupe genommen. Pro Jahr schaffen die Vereinten Nationen etwa 40 Länder, d. h., jedes Land kommt alle 4,5 Jahre dran. Bei der Überprüfung wirken die einzelnen Staaten, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft mit. Amnesty International war von Anfang an in diesem Prozess involviert.
Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte: Einer kommt vom Staat, der überprüft wird, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte und einer setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft zusammen. Der Höhepunkt ist die mündliche Prüfung des Staates in Genf. Hierbei muss sich der Staat den Fragen und Empfehlungen der internationalen Staatengemeinschaft stellen.
Der Staat muss die ausgesprochenen Empfehlungen entweder annehmen oder ablehnen. Das ist ein ganz wichtiger Teil der UPR. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu einer tatsächlichen Stärkung und Verbesserung der Menschenrechte in dem jeweiligen Land führen.
Amnesty International ist als Teil der Zivilgesellschaft seit Beginn bei UPRs involviert und hat bereits zahlreiche Berichte dafür verfasst. Darin dokumentieren wir die menschenrechtliche Situation in den jeweiligen Ländern, ob es zu Verbesserungen gekommen ist oder nicht. Und wir geben Empfehlungen an den Staat ab, wie die Menschenrechte im Land gestärkt werden können.
Auch in Österreich können die Menschenrechte noch mehr gestärkt werden: Etwa, wenn es um das Recht auf soziale Sicherheit oder auf Privatleben geht. Die dritte universelle Menschenrechtsüberprüfung Österreichs hätte im November 2020 stattgefunden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde sie auf den 22. Jänner 2021 verschoben.
Auch wenn wir hierzulande im internationalen Vergleich einen hohen Menschenrechtsstandard haben, gibt es viel zu tun. Die Regierung in Österreich muss die nächsten Jahre gut nutzen, um längst überfällige Fortschritte für die Menschen und ihre Rechte voranzutreiben und menschenrechtsfeindliche Maßnahmen endlich zu stoppen! Die Empfehlungen aus dieser Überprüfung müssen konsequent umgesetzt werden.
Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
25. September 2020: Amnesty International analysiert in ihrem Schattenbericht "Human Rights Challenges Persist" für die UPR Österreichs die Lage der Menschenrechte in Österreich sowie die Umsetzung der Empfehlungen der vorangegangenen UPR. Themen der Analyse sind u. a. die Rechenschaftspflicht der Polizei, die Rechte von Asylsuchenden & Geflüchteten sowie gesetzliche Entwicklungen in Bezug auf Nichtdiskriminierung und soziale Sicherheit.
Mehr dazu19. Jänner 2021: Anlässlich der am 22. Jänner stattfindendenden UPR fordert Amnesty International eine konsequentere Menschenrechtspolitik in Österreich und nimmt zum vorliegenden Entwurf im Rahmen des dritten Universellen Überprüfungsmechanismus durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen ihres Mandats Stellung. Das Fazit ist ernüchternd: Die Empfehlungen der Vereinten Nationen wurden kaum umgesetzt.
Mehr dazu18. Februar 2021: Amnesty International Österreich und die Österreichische Liga für Menschenrechte fordern in einem Brief zahlreiche Minister*innen auf, sich persönlich für die Annahme der noch offenen Empfehlungen aus der jüngst erfolgten menschenrechtlichen Überprüfung (UPR) Österreichs einzusetzen. Die Annahme wäre ein wichtiges Signal, dass Österreich bereit ist, sein Bekenntnis zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte auszubauen.
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