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Kinderrechte

Veröffentlicht am 6.4.2022

Kinder haben Rechte – und zwar viele. Es gibt etwa 2,3 Milliarden Kinder auf der Welt, das ist fast ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Gesetzlich werden Kinder üblicherweise als Menschen definiert, die in ihrem Land noch nicht volljährig sind – in der Regel also Mädchen und Buben unter 18 Jahren. Unabhängig von ihrem Alter haben alle Kinder die gleichen Menschenrechte wie Erwachsene. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Gesundheit, Bildung, eine saubere Umwelt und einen sicheren Ort zum Leben. Im folgenden Text erhältst du einen Überblick über die Geschichte, Definition und Bedeutung von Kinderrechten und du erfährst, warum es besonders wichtig ist, dass Kinder ihre Rechte kennen und einfordern.

Warum sind Kinderrechte wichtig?

Es ist aus vielen Gründen wichtig, die Rechte von Kindern in einer eigenen Menschenrechtskonvention zu verankern:

  • Kinder sind Individuen: Kinder sind weder das Eigentum der Eltern noch des Staates, sondern gleichberechtigte Menschen.

  • Das Leben eines Kindes beginnt als völlig abhängiges Wesen: Kinder sind auf die Fürsorge und Unterstützung durch Erwachsene angewiesen, die sie auf ihrem Weg zur Selbstständigkeit begleiten. Im Idealfall wird diese Fürsorge von Erwachsenen in den Familien der Kinder geleistet. Wenn die primären erwachsenen Bezugspersonen die Bedürfnisse der Kinder nicht erfüllen können, ist es Aufgabe des Staates, eine Alternative im besten Interesse des Kindes zu finden.

  • Handlungen (oder Nichthandlungen) des Staates wirken sich stärker auf Kinder aus als auf jede andere Gruppe der Gesellschaft: So gut wie jeder Bereich der staatlichen Politik – von der Bildung bis zur öffentlichen Gesundheit – wirkt sich auf Kinder aus. Kurzsichtige politische Entscheidungen, die Kinder nicht berücksichtigen, haben für diese oft besonders negative Folgen.

  • Die Meinung der Kinder sollte gehört und im politischen Prozess berücksichtigt werden: Kinder sind größtenteils nicht wahlberechtigt und nehmen traditionell nicht an politischen Prozessen teil. Österreich gehört mit einem Wahlalter von 16 Jahren zu den wenigen Ländern, in denen die Wahlberechtigung nicht mehr an die Volljährigkeit gekoppelt ist. Ohne besondere Aufmerksamkeit für die Meinungen von Kindern – wie sie beispielsweise zu Hause und in der Schule geäußert werden – bleiben die Ansichten von Kindern zu vielen wichtigen Themen, die sie jetzt oder in Zukunft betreffen, ungehört.

  • Viele Veränderungen in der Gesellschaft haben unverhältnismäßige und oft negative Auswirkungen auf Kinder: Der Wandel von Familienstrukturen, die Globalisierung, der Klimawandel, die Digitalisierung, eine sich verändernde Arbeitswelt und ein schrumpfendes soziales Netz in vielen Ländern – all das hat starke Auswirkungen auf Kinder. In bewaffneten Konflikten und anderen Notsituationen sind diese Auswirkungen besonders verheerend.

  • Die gesunde Entwicklung von Kindern ist entscheidend für das künftige Wohlergehen jeder Gesellschaft: Da sie sich noch in der Entwicklung befinden, sind Kinder besonders anfällig – mehr noch als Erwachsene – für schlechte Lebensbedingungen, etwa in Bezug auf Armut, Gesundheitsversorgung, Ernährung, sauberes Wasser, Wohnraum und Umweltverschmutzung. Die Auswirkungen von Krankheiten, Unterernährung und Armut bedrohen die Zukunft der Kinder und damit auch die Zukunft der Gesellschaften, in denen sie leben.

Was ist die Kinderrechtskonvention und welche Länder haben sie ratifiziert?

Die Kinderrechte sind im „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ (kurz: UN-Kinderrechtskonvention oder UN-KRK) verankert, das am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Die Kinderrechtskonvention ist der am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsvertrag der Welt. Nur ein einziger der 197 UN-Mitgliedstaaten hat die Konvention nicht ratifiziert – die USA.

 

Im Laufe der Zeit ist die Kinderrechtskonvention noch um drei sogenannte Fakultativprotokolle (Zusatzprotokolle) erweitert worden:

  1. Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten aus dem Jahr 2002: Hier wurde festgelegt, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen. Wer sich freiwillig zum Militärdienst melden will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wichtiger Zusatz: Kein Kind unter 18 Jahren darf an Kampfhandlungen teilnehmen.

  2. Zusatzprotokoll zu Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie aus dem Jahr 2002: Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie werden ausdrücklich verboten. Die Staaten sind aufgefordert, diese Form der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen.

  3. Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerde-Verfahren aus dem Jahr 2014: Dies soll Kindern ermöglichen, sich bei der Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren.

Die ersten beiden Zusatzprotokolle sind in Österreich seit 2002 bzw. 2004 in Kraft. Das dritte Zusatzprotokoll wurde hierzulande bislang noch nicht ratifiziert. Das bedeutet, dass Kinder in Österreich keine Möglichkeit haben, sich bei Kinderrechtsverletzungen direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden.

Wenn Kinder nicht über Wissen über ihre Rechte verfügen, sind sie den Gefahren von Missbrauch, Diskriminierung und Ausbeutung ausgesetzt. Sie laufen auch Gefahr, übersehen zu werden, und an wichtigen Entscheidungen über die Welt, in der sie leben, nicht teilhaben zu können. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder die Agenda für die kommenden Jahre bestimmen. Das kann nur geschehen, wenn sie ihre Rechte kennen und wissen, wie sie sie einfordern können.

Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International

Was sind die wichtigsten Rechte für Kinder?

  1. Recht auf Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

  2. Recht auf Bildung: Jedes Kind hat das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen.

  3. Recht auf Gesundheit: Jedes Kind hat das Recht, gesund zu leben. Das umfasst ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser, medizinische Behandlung, Schutz vor Umweltverschmutzung und mehr.

  4. Recht auf Schutz vor Gewalt: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. In Österreich ist Gewalt gegen Kinder gesetzlich verboten.

  5. Recht auf Spiel und Freizeit: Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

  6. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

  7. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

  8. Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

  9. Recht auf Zugang zu Medien: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

  10. Recht auf Schutz der Privatsphäre und Würde: Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

 

Welche Folgen hat Kinderarbeit?

Einen weltweit besonders häufigen Verstoß gegen die Kinderrechte stellt verbotene Kinderarbeit dar. Verbotene Kinderarbeit im Sinne der Kinderrechtskonvention ist Arbeit, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch ist, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigt oder die Kinder vom Schulbesuch abhält.
Zu den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ zählen die Vereinten Nationen Sklaverei, Zwangsarbeit und den Einsatz von Kindersoldat*innen, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Für 152 Millionen Buben und Mädchen zwischen fünf und 17 Jahren ist dieser Horror real.

Fast alle Staaten der Welt haben sich mit der „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen auf das Ziel geeinigt, jegliche Form der Kinderarbeit zu unterbinden. Kinderarbeit soll bis zum Jahr 2025 vollständig abgeschafft werden. Doch dieses Ziel rückt in weite Ferne.

Die Corona-Pandemie hat die Situation für Kinder verschärft. Die indirekten Folgen der Pandemie wirken sich schon jetzt auf das Leben von Millionen Kindern aus. Familien haben durch Lockdowns ihr Einkommen verloren. Statt die Schule zu besuchen, arbeiten die Kinder. Kinder weltweit verlieren so die Chance auf ein besseres Leben.

Amnesty International fordert:

  • Das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie Prostitution, muss umgesetzt werden.
  • Der Einsatz von Kindersoldat*innen muss beendet werden.
  • Bis 2025 muss jeder Form von Kinderarbeit ein Ende gesetzt werden.
  • Es müssen sofortige und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Zwangsarbeit abzuschaffen.
  • Regierungen und große Unternehmen müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Moderne Sklaverei und Menschenhandel müssen beendet werden.

Im Nordosten Nigerias haben jahrelange Gräueltaten durch die bewaffnete Gruppe Boko Haram sowie schwere Menschenrechtsverletzungen durch das Militär tiefe Spuren hinterlassen: Kinder sind von Verschleppungen, willkürlichen Inhaftierungen, Folter und sexuellem Missbrauch betroffen, viele schwer traumatisiert. Amnesty International dokumentierte die schockierende Situation von Mädchen und Jungen während des anhaltenden Konflikts zwischen Boko Haram und dem nigerianischen Militär. Zwischen November 2019 und April 2020 hat Amnesty International mehr als 230 von dem Konflikt betroffene Menschen interviewt, darunter 119, die als Minderjährige Opfer von schweren Verbrechen durch Boko Haram, das nigerianische Militär oder beiden wurden. Zu ihnen gehörten 48 Kinder, die monate- oder sogar jahrelang in Militärgewahrsam gehalten worden waren, sowie 22 Erwachsene, die zusammen mit Kindern inhaftiert waren. Eine ganze Generation von Kindern muss dringend Schutz und Zugang zu Bildung erhalten, fordert Amnesty International.

Auch im Sudan wurden von Dezember 2019 bis Dezember 2020 133 schwerwiegende Verstöße gegen die Kinderrechte durch bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte verzeichnet. Etwa die Zwangsrekrutierung von Kindern und ihr Einsatz in Kampfhandlungen. Kindersoldat*innen kämpfen täglich ums Überleben. Kleine Kinder werden an der Waffe ausgebildet und dazu gezwungen, andere Menschen zu töten. Kinder werden in Kampfhandlungen getötet, verstümmelt, entführt oder vergewaltigt. Wenn sie nicht kämpfen, dann müssen sie als Träger*innen, Köch*innen und Spion*innen arbeiten. Von Seiten der sudanesischen Regierung gab es kleine Schritte, das Leid der Kindersoldat*innen zu mindern. Im Februar 2020 unterzeichneten die Regierung und die Vereinten Nationen einen Aktionsplan, um alle schwerwiegenden Verletzungen der Kinderrechte zu beenden. Aber nicht alle Oppositionsgruppen verpflichteten sich diesem Ziel. Zudem erschwerte die Pandemie das Los der Kinder im Sudan. Auch ein Amnesty-Bericht zur Lage in Myanmar zeigt, dass vermehrt Kinder als Soldat*innen rekrutiert werden. Das Militär besetzt Schulen und nutzt diese als strategische Lager.

Recherchen von Amnesty International haben aufgedeckt, dass beim Kleinbergbau in der Demokratischen Republik Kongo auch mit Kinderarbeit gefördertes Kobalterz möglicherweise in die Lieferketten einiger wichtiger Elektronik- und Elektrofahrzeughersteller gelangt. Wiederaufladbare Batterien sind ein wichtiges Puzzlestück im Kampf gegen die Klimakrise: Solche Technologien werden unter anderem in Elektrofahrzeugen eingesetzt – und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ist für die Erreichung der Klimaziele zentral. Gleichzeitig bringt die Batterierevolution ganz eigene Risiken für die Menschenrechte – besonders auch für die Menschenrechte von Kindern. Die Kinder arbeiten, um nicht zu verhungern; sie arbeiten, weil ihre Familien keine andere Wahl haben. Es sind Fünfjährige, die in den Kobalt-Minen in der DR Kongo für die Herstellung von Batterien, Handys und Elektroautos ihre Kindheit opfern. Die Nachfrage nach elektronischen Geräten ist seit der COVID-19-Pandemie in den wohlhabenden Ländern gestiegen. Doch mehr als die Hälfte des weltweit abgebauten Kobalts stammt aus der Demokratischen Republik Kongo; davon werden ca. 20 Prozent händisch abgebaut. Die Gefahren, denen die Kinder ausgesetzt sind, sind kaum vorstellbar. Einstürzende Minenschächte werden zur dauernden Gefahr; entzündete Wunden, Lungenschäden und chronische Hauterkrankungen begleiten den Arbeitsalltag der Minderjährigen.

Auch auf den Palmölplantagen Sumatras opfern Kinder ihre Kindheit, um sich und ihre Familien zu ernähren. Tag für Tag schleppen sie Säcke voller Palmfrüchte und riskieren Verletzungen und körperliche Langzeitschäden. Zudem sind sie bei der Produktion des Öls giftigen Substanzen ausgesetzt. Amnesty International zeigte mit umfassenden Recherchen in Indonesien auf, dass die weltweit bekanntesten Lebensmittel- und Haushaltsunternehmen Lebensmittel, Kosmetika und andere Produkte des täglichen Bedarfs mit Palmöl verkaufen, dessen Produktion von schockierende Menschenrechtsverletzungen geprägt ist.

Wie steht es um die Kinderrechte in Österreich?

Die Kinderrechtskonvention ist in Österreich am 5. September 1992 in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 wurde im Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen. Somit befinden sich wesentliche Bestimmungen der Kinderrechtskonvention in Österreich im Verfassungsrang. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bemängeln, dass hier nur ein Teil der Kinderrechte berücksichtigt wurde. Auch das Fehlen eines effektiven Kinderrechte-Monitorings stößt auf Kritik.

Von den drei Zusatzprotokollen zur Kinderrechtskonvention (siehe „Was sind die Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention?“) sind in Österreich bislang nur die ersten beiden ratifiziert worden. Das Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerde-Verfahren aus dem Jahr 2014 wurde noch nicht umgesetzt. Somit können sich Kinder in Österreich bei Kinderrechtsverletzungen nicht direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden.

Kinderrechte: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die UN-Kinderrechtskonvention ist der am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsvertrag aller Zeiten. Sie wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.

  • 196 von 197 UN-Mitgliedstaaten haben die KRK ratifiziert. Nur die USA haben sie nicht ratifiziert.

  • Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier allgemeinen Grundsätzen:
      o Das Recht auf Gleichbehandlung
      o Vorrang des Kindeswohls
      o Das Recht auf Leben und Entwicklung
      o Das Recht, gehört zu werden

  • Es gibt drei Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention:
      o Zusatzprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
      o Zusatzprotokoll über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
      o Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder

  • Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte (Weltkindertag).

Ressourcen zum Thema Kinderrechte