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Die jüngsten populistischen Forderungen von Bundeskanzler Nehammer und Innenminister Karner nach Überprüfung von Asylgewährungen, pauschaler Aussetzung von Asylverfahren und Vorbereitung von Rückführungen nach Syrien sind angesichts der aktuellen unübersichtlichen Lage in Syrien irreführend, unsensibel und rechtlich nicht haltbar. Nach dem Sturz des brutalen Assad-Regimes ist Populismus fehl am Platz.
„Verantwortungsvolle Politik bedeutet jetzt: Besonnenheit und robuster Einsatz für Rechtsstaatlichkeit,“ fordern Nichtregierungsorganisationen die Bundesregierung dazu auf, die Verbreitung falscher Informationen zu unterlassen. Folgende Mindeststandards sind zu gewährleisten:
Angesichts der unklaren und sich ständig verändernden Situation in Syrien darf der Schutzstatus für syrische Geflüchtete weder aufgrund pauschaler Annahmen noch kurzfristiger politischer Überlegungen aberkannt werden und keine Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Der Sturz des Assad-Regimes und die unsichere Herrschaft islamistischer Milizen machen es unmöglich, die Lage in einer für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendigen Art und Weise zu bewerten. Asylverfahren und Schutzstatus müssen auf Grundlage konkreter, verlässlicher Informationen und einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls fortgeführt werden.
2. Pauschale Aussetzung von Verfahren unzulässig und nicht möglich
Da derzeit keine belastbaren Informationen zur Lage in Syrien verfügbar sind, ist vertretbar, dass bis zu deren Vorliegen mit Entscheidungen zugewartet wird. Eine pauschale Aussetzung von Verfahren ist jedoch rechtlich unzulässig, die grundsätzliche Pflicht der Behörde zur Erledigung von Anträgen binnen sechs Monaten bleibt unberührt.
3. Klare Kriterien für den Familiennachzug
Politische Maßnahmen dürfen den Familiennachzug nicht blockieren. Jede Entscheidung über den Familiennachzug muss auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht aufgrund populistischer Forderungen getroffen werden. Der Familiennachzug darf nicht pauschal ausgeschlossen werden, basierend auf einer nicht fundierten Einschätzung der Lage in Syrien.
4. Keine Abschiebungen in ein unsicheres Syrien
Abschiebungen nach Syrien sind aufgrund der gefährlichen und unübersichtlichen Lage jedenfalls unmöglich und unzulässig. Die EU-Kommission hat klar festgestellt, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gegeben sind. Wir fordern, keine Unsicherheit zu schüren, indem rechtlich unzulässige Rückführungen angekündigt werden.