Österreich: Grund- und Menschenrechte werden untergraben
21. Februar 2017Grundprinzipien menschenrechtlicher Demokratie dürfen nicht aufgeben werden
Neue Gesetze und Vorschläge erinnern an George Orwells Roman ‚1984‘. Wir sehen uns mit einer Flut von Gesetzen und Gesetzesentwürfen konfrontiert, die im Eiltempo verabschiedet wurden, Grundrechte untergraben und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte aushebeln.
Es ergibt sich ein verstörendes Bild - weil mühsam errungene Freiheiten unkontrolliert mit den Füßen getreten und per populistischer Sprechblase außer Kraft gesetzt werden.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich.
„Die real existierende Terrorgefahr in Europa verlangt nach exzellenter Polizeiarbeit, aber das darf nicht dazu führen, dass wir Grundprinzipien unserer menschenrechtlichen Demokratie leichtfertig aufgeben. Letztes Jahr wurden zwei Gesetze verabschiedet, die aus menschenrechtlicher Sicht sehr problematisch sind.“
Asyl-Sonderverordnung und das polizeiliche Staatsschutzgesetz
Die Regierung argumentiert die Asyl-Sonderverordnung mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko und stellt so indirekt einen Zusammenhang zwischen Flüchtenden und einer potenziellen Terrorgefahr her. Sie könnte ihre neuen Befugnisse durch die Notverordnung dahingehend nutzen, das Asylrecht de facto auszuhebeln.
„Durch die unüberlegte und überstürzte gesetzliche Ermächtigung unterliegt die Notverordnung unzureichender parlamentarischer Kontrolle. Und mir an den Haaren herbeigezogenen Argumenten für diese Obergrenze erklärt die Regierung ohne Not de facto den Staatsbankrott. Dazu kommt die völlige Unfähigkeit oder Unwilligkeit, besonders verletzliche Asylwerber besonders zu schützen. Das ist weder rechts- noch menschenrechtskonform“, so Patzelt.
Mit einem anderen neuen Gesetz, dem Staatsschutzgesetz, wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung extrem weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die klar einen Trend erkennen lassen: Mehr Überwachung und Einschränkung von Rechten und Freiheiten.
„Je weiter wir in Grundrechte eingreifen, desto klarer müssen die Grenzen gezogen werden. Was hier dem BVT und anderen eingeräumt worden ist, sind ermessensexzessive Spielräume, ohne festzulegen, was wann wie wirklich notwendig ist. Menschen zu überwachen, ohne sie zu informieren, ohne richterliche Kontrolle und ohne zumindest eine Kontroll- und Einspruchsmöglichkeit im Nachhinein einzuräumen – das birgt enormes menschenrechtliches Gefährdungspotenzial.“
Darüber hinaus gibt es eine zum System werdende Tendenz von mehreren Regierungsmitgliedern, in immer schnellerer Abfolge Grund– und Menschenrechte aushebeln zu wollen, die in ihrer Intensität brandgefährlich ist.
„Gedankenverbrechen“ – Flüchtlinge und Minderheiten im Visier
Migrant*innen und Flüchtlinge, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und Angehörige von Minderheiten geraten besonders häufig ins Visier dieser neuen gesetzlichen Vorhaben.
Die Art und Weise, wie Handlungen strafrechtlich verfolgt werden, die mit kriminellem Verhalten nur sehr wenig zu tun haben, erinnert an das von George Orwell begründete Konzept des „Gedankenverbrechens“. Staaten investieren in Initiativen zur Identifizierung mutmaßlicher künftiger Straftäter und greifen zunehmend auf verwaltungsrechtliche Kontrollverfügungen zurück, um die Bewegungsfreiheit und andere Rechte einzuschränken.
In diese Kerbe schlagen auch die jüngsten Ideen von „Anhaltezentren“, Demonstrationsverbot, Fußfessel für Gefährder und das Kopftuch- beziehungsweise Burkaverbot.
„Wenn Menschen das ’abstrakte’ Potential zu einer Straftat vorgeworfen wird und sie deshalb eine elektronische Fußfessel tragen sollen – ohne dass sie jemals wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt wurden – , dann bedeutet das, dass sie sich nicht gegen staatliche Willkür verteidigen können“, so Patzelt.
„Die jüngsten Vorstöße der österreichischen Politiker schauen aus, als wolle man Menschenrechte im Sinne des 21. Jahrhunderts neu und obrigkeitlich umdefinieren. Das geht mit uns nicht. Das Grundprinzip der Menschenrechte ist unantastbar und kann keiner Gruppe willkürlich entzogen werden“, sagt Heinz Patzelt abschließend.