Einschränkungen der Pressefreiheit
Journalist*innen in Österreich sehen sich mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Neben steigendem wirtschaftlichem Druck nimmt auch die Zahl an Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP“-Klagen, und anderer Schikanen zu, die sie an einer freien Berichterstattung hindern. Der jüngste Amnesty-Jahresbericht betont die Notwendigkeit, die Pressefreiheit zu schützen und ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Journalist*innen ihr unerlässliche Arbeit als „public watchdog“ ohne Einschüchterungen oder Angst vor Verfolgung ausüben können, so Hashemi:
„Um die negativen Trends in Transparenz, Pressefreiheit, Demokratie und Korruption umzukehren, ist die Stärkung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit unerlässlich. Dies erfordert unter anderem, dass Journalist*innen vor Einschüchterungsklagen wirksam geschützt werden sowie eine Medienförderung, die sich an klaren und objektiven Qualitätskriterien orientiert.“
Ein löchriges soziales Auffangnetz
Die Sozialhilfe, das so genannte “letzte soziale Auffangnetz" ist löchrig und verstößt gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs. Anstatt Armut zu lindern, verfestigt sie diese. Darüber hinaus stoßen viele Personen und Familien, die von Armut betroffen sind, auf Hindernisse beim Zugang zur Sozialhilfe, insbesondere Alleinerzieherinnen und auch Frauen, die Gewalt überlebt haben. Diese Hindernisse verschärfen bestehende Ungleichheiten und stehen der Verpflichtung Österreichs, Armut zu bekämpfen und marginalisierte Gemeinschaften wirksam zu unterstützen, diametral entgegen.
Subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Geflüchtete sind vom Zugang zur Sozialhilfe ausgeschlossen und müssen mit der deutlich geringeren Grundversorgung auskommen. Dies führt zu prekären Situationen, in denen sie mit der Deckung von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Wohnen oder Gesundheitsversorgung zu kämpfen haben.
Amnesty International hat in einem kürzlich veröffentlichten Bericht auf diese Missstände hingewiesen und die österreichische Regierung dringend dazu aufgefordert, die Sozialhilfe so umzugestalten, dass sie Menschen ein Leben in Würde und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht, und die bestehenden Hürden beim Zugang zur Sozialhilfe abzubauen.
Hassverbrechen nehmen zu
Besonders erschreckend ist die Zunahme von Hassverbrechen und rassistisch motivierten Taten in Österreich. Seit dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 ist ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg auch die Häufigkeit von antimuslimischen Übergriffen.
Amnesty International fordert die österreichische Regierung auf, entschiedene und umfassende Schritte gegen Hassverbrechen zu unternehmen, insbesondere gegen diskriminierende Gewalt und zur Stärkung der Gleichstellung.
Fehlende Kennzeichnungspflicht erschwert Rechenschaftspflicht von Polizeigewalt
Die im Jänner 2024 eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt die fehlende Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen ein Hindernis für eine wirksame Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen, da eine individuelle Verantwortlichkeit oftmals nicht festgestellt werden kann.
Amnesty International fordert daher die Einführung einer eindeutigen und individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen als Voraussetzung für die Durchführung effektiver Ermittlungsverfahren bei Vorwürfen von Misshandlungen oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Beamt*innen.
Katastrophale Haftbedingungen und unverhältnismäßig lange Isolation
Der Bericht des Anti-Folter-Komitees des Europarates vom Juni 2023 unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in österreichischen Haftanstalten. Besonders alarmierend sind die katastrophalen Zustände der Zellen und Sanitäranlagen sowie die unverhältnismäßige Isolation in der Schubhaft.
Zudem gibt es menschenrechtliche Bedenken über die Situation Menschen im Maßnahmenvollzug, insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung in regulären Gefängnissen, sowie den mangelnden Zugang zu psychosozialer Betreuung und medizinischer Behandlung.