Vorbildwirkung und Ausweitung der Richtlinie
Die Gesetzgebung genießt breite Unterstützung bei vielen europäischen Unternehmen, die anerkennen, dass der Schutz der Menschenrechte nicht nur in ihrer Verantwortung liegt, sondern auch für die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens von Vorteil ist. Studien haben gezeigt, dass Unternehmen, die die Menschenrechte schützen, finanziell stabiler sind als ihre Konkurrent*innen.
Die EU-Richtlinie sollte alle Länder dazu inspirieren, robuste Gesetze für Menschenrechte in Lieferketten zu erlassen. Die neuen Rechtsvorschriften müssen nun von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Hannah Storey sagte: „Wir fordern die EU-Mitgliedsstaaten auf, den Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu nutzen, um die Bereiche der Richtlinie zu verbessern, die gestärkt werden könnten. Dies betrifft z.B. die Ausweitung des Spektrums der Unternehmen, für die die Richtlinie gilt, und die Beseitigung problematischer Ausnahmen für den Finanzsektor und Unternehmen, die Waffen und Überwachungstechnologien herstellen.“
Anwendung der Richtlinie
Der Rat der EU hat heute für die Unternehmensverantwortungs-Richtlinie gestimmt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Sie gilt für EU-ansässige Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Sie gilt auch für nicht EU-ansässige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU. Es gibt teilweise Ausnahmen für Finanzinstitute, Waffenhersteller und Unternehmen, die andere Produkte herstellen, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wie etwa Überwachungstechnologie.