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Am 3.6.2022, mehr als fünf Monate nach Ende der von der EU-Kommission vorgegebenen Deadline zur Umsetzung der EU-Whistleblower*innen-Richtlinie, hat Arbeitsminister Kocher den österreichischen Gesetzentwurf vorgestellt. Amnesty International begrüßt grundsätzlich, dass die EU-Whistleblower*innen-Richtlinie nun umgesetzt wird. Damit Whistleblower*innen in Österreich künftig ausreichend und menschenrechtskonform geschützt werden, braucht es aber dringend weitere Verbesserungen.
Einige Forderungen von Amnesty International sind bereits in der EU-Richtlinie als Mindeststandards vorgegeben: So die Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeber*innen und die Möglichkeit, sich auch an externe Meldestellen zu wenden. Durch das neue Gesetz werden Hinweise über korruptes Verhalten im öffentlichen und privaten Bereich in Zukunft endlich unter Schutz gestellt.
Während die von der EU vorgegebenen Mindeststandards im Gesetzesentwurf eingehalten wurden, und wir auch endlich einen besseren Schutz bei Hinweisen über Verstöße gegen einige österreichische Gesetze in den Bereichen des Korruptionsstrafrechts, des Umweltschutzes oder des öffentlichen Auftragswesens erwarten können, sind für einen umfassenden und menschenrechtskonformen Whistleblower*innenschutz die folgenden Verbesserungen dringend notwendig:
Whistleblowing ist oftmals die einzige Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen ans Licht zu bringen, die der Öffentlichkeit sonst verborgen bleiben würden. Prominente Beispiele dafür sind etwa Edward Snowden, der die Massenüberwachung von Millionen Menschen enthüllte oder Chelsea Manning, die Informationen zu Folter und Tötungen durch die US-Armee weitergab. In vielen Fällen werden jedoch nicht diejenigen verfolgt, die Menschenrechte verletzt haben, sondern jene, die diese menschenrechtswidrigen Handlungen enthüllten. Deshalb ist der Schutz von Whistleblower*innen für unser aller Menschenrechte von großer Bedeutung.
Für einen umfassenden Schutz von Whistleblower*innen braucht es mehr als nur Mindeststandards. Eine generelle Ausweitung des Schutzes auf nationales Recht wäre notwendig. Außerdem darf der Schutz nicht davon abhängig sein, aus welchen Motiven heraus jemand relevante Informationen liefert.
Annemarie Schlack, Geschäftsführerin Amnesty International Österreich