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Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert Lücken der EU-Exportkontrolle beim Handel von Gesichts- und anderer Überwachungstechnologie
Europäische Unternehmen riskieren, dass diese militärisch oder zivil nutzbaren Güter zu schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen
Amnesty International fordert die EU auf, im Zuge der aktuellen Reform den Schutz der Menschenrechte bei Exportentscheidungen zu stärken
Europäische Unternehmen verkaufen Gesichtserkennungs- und andere Überwachungstechnologie nach China – ohne jede staatliche Exportkontrolle. Damit riskieren sie, dass diese dort zu schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen. Das decken aktuelle Amnesty-Recherchen für den Bericht „Out of control: Failing EU laws for digital surveillance export“ auf. Die Recherchen werden vor einem Treffen am 22. September in Brüssel veröffentlicht, bei dem das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten darüber verhandeln, ob Überwachungsexporte künftig stärker reguliert werden.
Der Amnesty-Bericht weist am Beispiel von drei Unternehmen mit Sitz in Frankreich, Schweden und den Niederlanden den Verkauf von Überwachungstechnologie direkt an Verantwortliche im chinesischen Massenüberwachungsapparat und an staatliche Institutionen in der chinesischen Region Xinjiang nach, darunter Software zur Gesichts-, Verhaltens- und Emotionserkennung.
China setzt biometrische Massenüberwachung landesweit sowie als Baustein umfassender Unterdrückung der Uigur*innen sowie anderer ethnischer Gruppen ein.
Die Verurteilung der systematischen Repression in Xinjiang durch EU-Regierungen klingt hohl, wenn sie europäischen Unternehmen weiterhin erlauben, Technologie zu verkaufen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Das derzeitige EU-Exportregulierungssystem muss schnell repariert werden.
Merel Koning, Experte für Technologie und Menschenrechte bei Amnesty International
„Europas biometrische Überwachungsindustrie ist außer Kontrolle: Unsere Recherchen über Verkäufe an chinesische Sicherheitsbehörden und Forschungseinrichtungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Diese Multi-Milliarden-Euro-Industrie floriert, indem Unternehmen unkontrolliert die Technologie liefern, die für Menschenrechtsverletzungen benötigt wird", sagt Merel Koning, Expertin für Technologie und Menschenrechte bei Amnesty International.
Die Dual-Use-Verordnung der EU reguliert den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d. h. Güter, die für militärische und zivile Zwecke verwendet werden können – dazu gehört auch Überwachungstechnologie. Diese EU-Verordnung wird derzeit neu verhandelt.
Amnesty International fordert die EU auf, alle Überwachungstechnologien in die Exportregulierung aufzunehmen und zusätzlich sicherzustellen, dass alle Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – darunter eine menschenrechtliche Risikoabschätzung möglicher Verkäufe – einhalten, bevor sie einen Exportantrag stellen. Regierungen dürfen Exportanträge nicht genehmigen, wenn ein signifikantes Risiko besteht, dass sie im Empfängerland zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Bereits im Jahr 2016 legte die EU-Kommission umfassende Verbesserungsvorschläge vor, die Amnesty International begrüßte. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und Schweden, blockieren seitdem Vorschläge, besseren Menschenrechtsschutz in der Verordnung zu verankern. Deutschland, das seit dem 1. Juli die EU-Präsidentschaft innehat und daher die gegenwärtigen Verhandlungen der Mitgliedsstaaten koordiniert, sowie die Niederlande legten beide Vorschläge zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes vor. Sie konnten sich auf EU-Ebene damit bisher jedoch nicht durchsetzen.
Beispiele
Amnestys Recherchen belegen die Verkäufe von biometrischer Überwachungstechnologie an Chinas staatliche Sicherheitsbehörden ebenso wie an Einrichtungen in der Region Xinjiang. Eine vollständige Auflistung findet sich im neuen Amnesty-Bericht „Out of
Control“.
Morpho (jetzt Idemia), ein französischer multinationaler Konzern, erhielt 2015 einen Vertrag, um Gesichtserkennungstechnologie direkt an das Shanghai Public Security Bureau zu liefern.
Axis Communications aus Schweden exportierte mindestens von 2012 bis 2020 und wirbt sogar auf seiner Website mit seinen Verkäufen nach China. Axis wurde zwischen 2012 und 2019 als „empfohlene Marke“ in chinesischen Ausschreibungsunterlagen für staatliche Überwachung gelistet. Nach eigener Aussage half es bei der Erweiterung des Massenüberwachungsnetzwerks „Skynet“ allein innerhalb eines Jahres um etwa 22.000 Kameras mit einem 360-Grad-Rundumblick und einer Reichweite von 300 bis 400 Metern. Zusätzlich trug es zum Massenüberwachungsprogramm „SharpEyes“ bei, war Teil der städtischen Überwachungsprojekte in Shanghai und an einer „Verbrechensbekämpfungskampagne“ beteiligt, bei der Massenüberwachung im öffentlichen Raum und Verhaltensanalysen von Passant*innen durchgeführt wurden.
Noldus Information Technology aus den Niederlanden verkaufte mindestens zwischen 2012 und 2018 Emotionserkennungsysteme an Institutionen, die mit den öffentlichen Sicherheits- und Polizeibehörden in China zusammenarbeiten. Ihr Produkt FaceReader soll Gesichtsausdrücke wie Wut, Glück, Traurigkeit, Überraschung oder Ekel erkennen. Dabei wurden bis Juli 2019 auch ethnische Merkmale einbezogen, die das Unternehmen seitdem deaktiviert hat. Noldus' Überwachungssystem „The Observer XT“ wurde in mindestens zwei Fällen in die Region Xinjiang verkauft, darunter an die Shihezi Universität unter der Verwaltung des Xinjiang Production and Construction Corps (XPCC). XPCC erfüllt nach staatlichen Angaben eine Rolle „bei der Sicherstellung der Einheit des Staates, der sozialen Stabilität von Xinjiang und der Unterdrückung gewalttätiger terroristischer Verbrechen“. Der Verkauf erfolgte im Jahr 2012, als bereits bekannt war, dass die chinesische Regierung die kulturelle und religiöse Praxis der Uigurinnen und Uiguren routinemäßig mit Terrorismus in Verbindung bringt. Der jüngste Verkauf nach Xinjiang erfolgte 2018 an eine weitere Universität der Region.