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Hongkong: Maskenverbot für nicht genehmigte Proteste ist absurd und gefährlich

10. April 2020

Ein Urteil eines Hongkonger Gerichts hat das Maskenverbot der Regierung teilweise wieder in Kraft gesetzt. Man-Kei Tam, Direktor von Amnesty International Hongkong, sagt dazu: „Das Urteil bedeutet, dass das repressive Maskenverbot Hongkongs nur teilweise aufgehoben wird. Die Behörden können bei allen Protesten, die nicht genehmigt wurden, Menschen wegen des Tragens von Masken ins Visier nehmen. In den vergangenen Monaten haben wir erlebt, wie die Polizei die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt hat. Gegen völlig friedliche Proteste wurde brutal vorgegangen, viele wurden für ungesetzlich erklärt.“

Wer einen Protest in Hongkong organisieren will, muss von der Polizei eine sogenannte „Notice of no objection“ erhalten, bevor die Versammlung stattfinden kann. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat daran bereits Kritik geübt: Die Anwendung dieser Verordnung könnte übermäßige Beschränkungen erleichtern. Hongkong ist verpflichtet, die Rechte der Menschen auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu achten und zu schützen.

In einer Zeit, in der die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hongkong Masken trägt, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, ist die Idee, dieses Verbot aufrechtzuerhalten, absurd – ganz zu schweigen von einer potenziellen Bedrohung der öffentlichen Gesundheit.

Man-Kei Tam, Direktor von Amnesty International Hongkong

„Mit der heutigen Entscheidung wird auch die Notstandsverordnung (Emergency Regulations Ordinance, ERO) wieder in Kraft gesetzt, die im Wesentlichen einen Freibrief für die Regierung darstellt, die Menschenrechte ohne nennenswerte Kontrolle oder Schutzmaßnahmen einzuschränken," sagt Man-Kei Tam, und sagt weiter: "Die Behörden in Hongkong dürfen die Notstandsbestimmungen nicht als Deckmantel verwenden, die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken – sei es in Zeiten sozialer Unruhen oder während der COVID-19-Pandemie. Alle Notfallmaßnahmen müssen ein legitimes Ziel verfolgen. Sie müssen notwendig und verhältnismäßig sein sowie zeitlich befristet.“

Hintergrund

Ein Gericht in Hongkong hob heute nach einer Berufung der Regierung ein früheres Urteil teilweise auf, wonach die Notstandsverordnung und das Maskenverbot verfassungswidrig seien. Das Gericht entschied, dass es verfassungskonform ist, wenn die Polizei das Maskenverbot bei „nicht genehmigten“ Protesten durchsetzt.

Im Jahr 2019 ist die Hongkonger Polizei hart gegen öffentliche Versammlungen vorgegangen: 47 Proteste wurden von den Behörden verboten, doch sie fanden dennoch statt – einige mit massenhafter Beteiligung. Im Oktober 2019 kündigte die Regierung ein umfassendes Verbot der vollständigen oder teilweisen Verhüllung des Gesichts bei Protesten an. Das Maskenverbot wurde im Eilverfahren mit Hilfe des ERO durchgesetzt.

Headerfoto: Proteste gegen das Maskenverbot der Regierung am 4. Oktober 2019 in Hongkong.