Géza Buzás-Hábel © Judit Ruprech
Géza Buzás-Hábel © Judit Ruprech
© Amnesty International
Action

Ungarn: Géza droht 1 Jahr Gefängnis, weil er die Pride organisierte

Gute Nachrichten!

Am 4. Juni 2026 hat die ungarische Staatsanwaltschaft die Anklagen gegen Géza Buzás-Hábel fallengelassen. Amnesty International sieht die Entscheidung als bedeutenden Schritt zur Stärkung der friedlichen Versammlungsfreiheit in Ungarn.

Vielen Dank allen, die sich für Géza eingesetzt haben!

Seit Jahren sind LGBTQIA+ Rechte in Ungarn massiv in Gefahr. Am 9. Februar 2026 wurde der Lehrer und Aktivist Géza Buzás-Hábel angeklagt, weil er im Oktober 2025 eine friedliche Pride-Parade organisiert hatte. Jetzt droht ihm ein Jahr Gefängnis, nur weil er sich für Liebe und Toleranz eingesetzt hat!

Géza Buzás-Hábel ist Roma und schwul. Er lebt in der Stadt Pécs in Südungarn, wo er die Sprache und Kultur der Rom*nja unterrichtet, zukünftige Pädagog*innen ausbildet und seit langem die Pécs Pride organisiert. Es ist die einzige Pride-Veranstaltung des Landes außerhalb von Budapest und Géza sorgt dafür, dass sie inklusiv, friedlich und gemeinschaftsorientiert bleibt.

Doch im April 2025 haben die ungarischen Behörden ihren Angriff auf die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, queeren, intergeschlechtlichen, agendered und asexuellen Menschen (LGBTQIA+) mit dem sogenannten „Anti-Pride“-Gesetz nochmal massiv verstärkt.

Dieses neue Gesetz verbietet das Abhalten von Versammlungen, die gegen das „Propaganda-Gesetz“ von 2021 verstoßen. Das diskriminierende „Propaganda-Gesetz“ stellt LGBTQIA+ Sichtbarkeit fälschlicherweise als „schädlich“ für Kinder dar und verbietet die „Darstellung und Förderung“ von Sexualität und verschiedenen Geschlechtsidentitäten für Menschen unter 18 Jahren.

Mit ihrer Anklage gegen Géza verstärken die ungarischen Behörden ein Klima der Angst bei den Menschen in der ungarischen LGBTQIA+ Community. Sie vermitteln: „Es ist nicht okay, so zu sein, wie du bist.“ Zudem ist es eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

Auch das Recht auf friedliche Versammlung wird in Europa zunehmend angegriffen: Staatliche Behörden stigmatisieren, behindern, schrecken ab, bestrafen und gehen gegen Menschen vor, die friedliche Proteste organisieren oder daran teilnehmen.

Wir müssen alle leben und lieben dürfen, wie es uns entspricht und für unsere Rechte auf die Straße gehen dürfen! Die Pride als friedlicher Protest für Solidarität und Gleichberechtigung muss weiterhin stattfinden können. Ein Jahr Gefängnis als Strafe für Gézas Mut und Menschlichkeit wäre eine unfassbare Ungerechtigkeit und ein erschreckender Präzedenzfall.

Am 9. Februar 2026 wurde Géza Buzás-Hábel darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn erstattet hat und die Akte an das Gericht weitergeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, dass das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe durch Strafbefehl verhängt, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Das Gericht hat einen Monat Zeit, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und kann ohne Anhörung einen Strafbefehl erlassen.

Ein Strafbefehl stellt eine fallentscheidende gerichtliche Entscheidung dar, ähnlich wie ein Urteil. Der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und jeder andere Beteiligte kann jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Strafbefehls einen Antrag auf Anhörung stellen. Wenn eine Anhörung beantragt wird, folgt das Gericht den normalen strafprozessualen Vorschriften und führt eine vorbereitende Anhörung durch. Sollte der Fall schließlich vor Gericht verhandelt werden, droht Géza Buzás-Hábel wegen des Delikts „Organisation einer verbotenen Versammlung“ eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Es gibt weitreichende Kritik an der Strafanzeige gegen Géza Buzás-Hábel wegen der Organisation des Pécser Pride-Parade am 4. Oktober 2025. Statt zu dem Schluss zu kommen, dass die Organisation einer Pride-Veranstaltung keinen Straftatbestand darstellt, und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, wandte sich das Büro des Generalstaatsanwalts an das Bezirksgericht Pécs und beantragte ein Strafverfahren gegen Géza Buzás-Hábel. 

Die polizeiliche Entscheidung über die Pécser Pride, mit der diese im September 2025 faktisch zu einer „verbotenen Versammlung“ erklärt wurde, war willkürlich und diskriminierend und beruhte ausschließlich auf dem im April 2025 in Kraft getretenen „Anti-Pride“-Gesetz. Dieses Verbot und das Gesetz selbst wurden von regionalen und internationalen Organisationen als regressiv, diskriminierend und als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards kritisiert. Die Organisation einer friedlichen Versammlung, die sich für Gleichheit, Menschenrechte und Gedenken einsetzt, wie die Pécs Pride, ist eine geschützte Aktivität im Rahmen der Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in regionalen und internationalen Standards verankert sind. An diese Vorgaben ist Ungarn gebunden.

Klima der Angst für LGBTQIA+ Community in Ungarn

Im Jahr 2025 verschärfte Ungarn sein seit zehn Jahren andauerndes hartes Vorgehen gegen die Rechte von LGBTQIA+. Das Gesetz III von 2025, das als „Anti-Pride“-Gesetz bekannt ist und auf dem Anti-LGBTQIA+-„Propaganda-Gesetz“ von 2021 aufbaut, wurde im März im Eiltempo durch das Parlament gebracht und trat im April desselben Jahres in Kraft.

Die neue Gesetzgebung verbietet das Abhalten von Versammlungen, die gegen das "Propaganda-Gesetz“ von 2021 verstoßen, das LGBTQIA+-Sichtbarkeit fälschlicherweise als „schädlich“ für Kinder darstellt und die „Darstellung und Förderung“ von Sexualität und verschiedenen Geschlechtsidentitäten für Menschen unter 18 Jahren verbietet. Es erlaubt den Behörden auch, die Teilnehmenden mittels Gesichtserkennung zu identifizieren und gegen diejenigen, die an solchen verbotenen Versammlungen teilnehmen, Geldstrafen von bis zu 200.000 HUF (etwa 500 EUR) zu verhängen.

Organisator*innen einer verbotenen Versammlung riskieren eine Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Behörden nutzten dieses Gesetz, um sowohl in Budapest als auch in Pécs die Pride-Parade vorsorglich zu verbieten. Doch die Zivilgesellschaft leistete Widerstand, sodass die Budapest-Pride im Juni über 300.000 und die Pécs-Pride im Oktober etwa 5.000 Teilnehmende verzeichnete.

Die Organisation eines Pride-Marsches ist ein Akt des Mutes, der Solidarität und der Hoffnung. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte bekräftigen, dass friedliche Versammlungen geschützt werden müssen.