Angehörige des Geheimdiensts in Zivil nahmen Massud Mossaheb am 29. Jänner 2019 in Teheran fest. Sie sollen ihn zunächst drei Tage lang in einem Hotelzimmer festgehalten haben. Dort folterten sie ihn, indem sie ihm nicht erlaubten, zu schlafen. Sie verhörten ihn ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistands und zwangen ihn – unter dem Vorwand, ihn freizulassen und seine Rückkehr nach Österreich zu ermöglichen – zwei Dokumente zu unterzeichnen. Danach brachten sie ihn in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses, wo er erneut gefoltert wurde: Er wurde in verlängerter Einzelhaft gehalten, man verweigerte ihm die medizinische Versorgung, drohte ihm mit Peitschenhieben und setzte ihn 24 Stunden lang grellem Licht aus, um ihn am Schlafen zu hindern. Die Folter führte zu schwerem psychischem Stress.
Zwischen dem 31. Juli und dem 7. August 2019 wurde er dreimal vom Gefängnis in jenes Hotel gebracht, wo er nach seiner Festnahme festgehalten worden war, und wurde gezwungen, zwei bereits aufgesetzte, belastende „Geständnisse“ vor laufender Kamera vorzulesen. Während den Ermittlungen wurde ihm verboten, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Der Vorsitzende Richter der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichtes lehnte den bereits von ihm beauftragtem Rechtsbeistand ab und ersetzte diesen stattdessen mit einem staatlich beauftragten Rechtsbeistand. Am 2. Oktober 2019 fand die erste Besprechung zwischen Massud Mossaheb und diesem Pflichtanwalt statt. Am 27. April 2020 wurde er der „Spionage für Deutschland“, „Zusammenarbeit mit einer feindlichen Regierung“ – womit Israel gemeint war – und der „Annahme von unerlaubten Mitteln“ von beiden Regierungen schuldig gesprochen und zu 22 Jahren Haft verurteilt.
Massud Mossaheb streitet sämtliche Vorwürfe ab. Das Gerichtsverfahren gegen ihn war grob unfair, weil sich das Gericht auf „Geständnisse“ stützte, die durch Folter erzwungen worden waren. Bei der Anhörung zog Massud Mossaheb diese Aussagen zurück und teilte dem Gericht mit, dass er sie unter Folter abgelegt habe. Das Urteil wurde ohne Berufungsanhörung bestätigt. Nach iranischem Recht wird er zehn Jahre Haft verbüßen müssen. Am 13. August 2020 strahlten staatliche Medien seine erzwungenen „Geständnisse“ in einem Propagandavideo aus. Amnesty International geht davon aus, dass Massud Mossaheb willkürlich inhaftiert ist, weil das Strafverfahren gegen ihn grob unfair war und nicht den internationalen Standards für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren entsprach.
Gesundheitszustand
Der Gesundheitszustand des 76-Jährigen verschlechtert sich drastisch. Er leidet an schweren gesundheitlichen Problemen, darunter Herz- und Niereninsuffizienz, Diabetes und Bluthochdruck. Er benötigt eine fachärztliche Behandlung und muss täglich Medikamente einnehmen. Die Behörden sollen sich trotz der expliziten Empfehlungen eines*r Gefängnisärzt*in geweigert haben, ihn in eine spezialisierte Herzklinik außerhalb des Gefängnisses zu verlegen. Durch die Verbreitung von COVID-19 in iranischen Hafteinrichtungen ist er aufgrund seines Alters und seiner Vorerkrankungen in erhöhter Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs oder sogar in Lebensgefahr.
Im September 2022 wurde bei Massud Mossaheb während eines medizinischen Hafturlaubs infolge einer dringend notwendigen Augenoperation Prostatakrebs festgestellt. Zudem leidet er an Schlafapnoe, für die er nachts eine CPAP-Sauerstoff-Maske bräuchte. Diese wird ihm jedoch nicht zur Verfügung gestellt und er hat daher eine deutlich eingeschränkte Sauerstoffversorgung des Blutes.
Massud Mossaheb war schon vor seiner Inhaftierung bei schlechter Gesundheit und regelmäßig in fachärztlicher Behandlung. Er leidet an einer Herzerkrankung, Diabetes, Niereninsuffizienz, Leberverfettung und Muskel-Skelett-Erkrankungen an Knien, Füßen und dem Rücken. Er leidet zudem an wiederkehrenden Entzündungen der Darmdivertikel. Teile des Darms sollten operativ entfernt werden. Doch ehe es dazu kam, wurde er im Jänner 2019 festgenommen.
Massud Mossaheb hatte bereits eine transitorische ischämische Attacke, einen sogenannten „kleinen Schlaganfall“, eine ernste Erkrankung, bei der die Blutversorgung des Gehirns vorübergehend unterbrochen ist. 2011 kam es nach der Entfernung der Prostata zu Komplikationen. Vor mehreren Jahren wurde seine Schilddrüse entfernt und er muss täglich Schilddrüsenmedikamente einnehmen. Der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und zu einer fachärztlichen Behandlung außerhalb des Gefängnisses wird ihm bislang verwehrt. Zudem verweigerten ihm die iranischen Behörden eine Zeit lang den Zugang zu seinen täglich notwendigen Medikamenten.