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Algerien: Whistleblower droht Hinrichtung

Dem Aktivisten Mohamed Benhlima droht die Hinrichtung. Der ehemalige Militärangehörige und Whistleblower deckte die Korruption hochrangiger algerischer Militärs auf und berichtete im Internet darüber. Das Todesurteil wegen Spionage und Desertion erging in Abwesenheit, als er sich in Spanien aufhielt.

Nach den Enthüllungen beantragte Mohamed Benhlima 2019 in Spanien Asyl, doch die spanischen Behörden schoben ihn im März 2022 nach Algerien ab, ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen oder seinen Asylantrag abschließend zu prüfen. Damit verstießen sie eklatant gegen ihre internationalen Verpflichtungen zur Nichtzurückweisung (non-refoulement). Die Behörden ignorierten die international geäußerte Sorge um die Sicherheit von Mohamed Benhlima. Diese wurde unter anderem in einem Bericht des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an die spanische Regierung deutlich, in dem es hieß, dass sein Asylantrag in einem regulären Verfahren gründlich geprüft und nicht vorschnell abgelehnt werden sollte. Die Gefahr von Folter sei glaubwürdig und die Kriminalisierung friedlicher Oppositioneller in Algerien sei international bekannt.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Mohamed Benhlima erfuhr erst am 8. Mai von seinem Todesurteil, fast zwei Monate nach seiner Abschiebung nach Algerien am 24. März. Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurde Mohamed Benhlima bei seiner Ankunft in Algerien von Sicherheitskräften tätlich angegriffen. Er wurde zunächst im Gefängnis von El Harrash in Algier im selben Flügel wie die Hirak-Häftlinge untergebracht und später in das Militärgefängnis von El-Blida verlegt. Neben den Anschuldigungen, die zu seinem Todesurteil führten, wird wegen weiterer Vorwürfe gegen ihn ermittelt. Der Abschluss der Untersuchungen sowie mehrere Prozesse vor Militär- und Zivilgerichten stehen noch aus.

Die spanischen Behörden haben Mohamed Benhlima ohne eine vollständige Prüfung seines Asylantrags und unter Verletzung seiner Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nach Algerien abgeschoben und damit eklatant gegen ihre internationalen Verpflichtungen zur Nichtzurückweisung (non-refoulement) verstoßen. Die Behörden ignorierten die international geäußerte Sorge um die Sicherheit von Mohamed Benhlima. Diese wurde unter anderem in einem Bericht des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an die spanische Regierung deutlich, in dem es hieß, dass sein Asylantrag in einem regulären Verfahren gründlich geprüft und nicht vorschnell abgelehnt werden sollte. Die Gefahr von Folter sei glaubwürdig und die Kriminalisierung friedlicher Oppositioneller in Algerien sei international bekannt.

Mohamed Benhlima wurde in zwei anderen Fällen ebenfalls in Abwesenheit zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ (Paragraf 87bis 3 des Strafgesetzbuchs) und „Veröffentlichung von Falschnachrichten, die die nationale Einheit untergraben“ (Paragraf 196bis). Beide Paragrafen werden von den algerischen Behörden häufig zur Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerungen eingesetzt. Ein Rechtsanwalt, der am 12. Mai zusammen mit der Mutter von Mohamed Benhlima in einem auf Facebook veröffentlichten Video auftrat und die Behörden für die Diffamierung von Mohamed Benhlima durch ein im öffentlichen Fernsehen ausgestrahltes Video verantwortlich machte, wurde in der Nacht zum 13. Mai festgenommen.

Hintergrundinformationen

Mohamed Benhlima ist algerischer Staatsbürger und hat sowohl in Spanien als auch in Frankreich Asyl beantragt. Er ist ein ehemaliger Angehöriger des algerischen Militärs und Whistleblower, der auf einem YouTube-Kanal die Korruption hochrangiger algerischer Militärs aufgedeckt hat. Außerdem hat er an den friedlichen Protesten gegen die algerischen Behörden teilgenommen, die 2019 in Algerien begannen.

Nach der Abschiebung nach Algerien haben die algerischen Behörden die „Inhaftierung“ von Mohamed Benhlima in den Medien breitgetreten und sein Recht auf Privatsphäre sowie sein Recht auf ein faires Verfahren schwer verletzt, insbesondere sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen: Im staatlichen Fernsehen wurde ein Video ausgestrahlt, in dem Mohamed Benhlima „gesteht“, sich gegen den Staat verschworen zu haben und beteuert, dass er in Haft nicht schlecht behandelt werde. Mohamed Benhlima selbst hatte vor seiner Abschiebung nach Algerien ein Video aus dem Haftzentrum im spanischen Valencia veröffentlicht, in dem er davor warnt, dass solche Videos nicht echt seien und vielmehr zeigen würden, dass er „von Geheimdiensten schwer gefoltert wurde“.

Nach den Informationen, die Amnesty International erhalten hat, ist Mohamed Benhlima am 1. September 2019 mit einem gültigen Schengen-Visum nach Spanien eingereist. Er beantragte in Spanien Asyl und erhielt von den spanischen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung, die er verlängerte und die bis zum 5. November 2021 gültig war. Am 23. August 2021 erhielt er eine Vorladung der Polizei in Bilbao. Aus Angst vor einer möglichen Auslieferung nach Algerien floh er kurz darauf nach Frankreich. Diese Befürchtung gründete auf einem ähnlichen Fall, bei dem der ehemalige Militärangehörige und Asylsuchende Mohamed Abdellah am 20. August 2021 von Spanien an Algerien ausgeliefert wurde.

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