© Amnesty International
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Erfolg

Südsudan: Magai Matiop Ngong wurde freigelassen

Gute Nachrichten! Magai Matiop Ngong wurde am 22. März 2022 freigelassen. Magai war 15 Jahre alt, als er im Südsudan zum Tode verurteilt wurde. Mehr als 765.000 Menschen auf der ganzen Welt forderten im Rahmen des Amnesty Briefmarathons von Präsident Salva Kiir, das Todesurteil aufzuheben. Mit Erfolg!

Als Minderjähriger im Todestrakt

Magai Matiop Ngong war ein 15-jähriger Sekundarschüler, als er am 14. November 2017 wegen Mordes, von dem er sagt, es sei ein Unfall gewesen, zum Tod durch den Strang verurteilt wurde. Er verbrachte zwei Jahre und acht Monate im Todestrakt – zwei Jahre und einen Monat davon als noch Minderjähriger. Seine Verurteilung und sein Verbleib in der Todeszelle, als er noch ein Kind war, stellten einen klaren Verstoß gegen die Verpflichtungen des Südsudans nach sudanesischem Recht und den internationalen Menschenrechtsnormen dar. Artikel 37(a) des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dem der Südsudan beigetreten ist, legt fest, dass "weder die Todesstrafe noch eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der Freilassung für Straftaten verhängt werden, die von Personen unter achtzehn Jahren begangen wurden". Artikel 21 (2) der südsudanesischen Verfassung von 2011 verbietet die Verhängung der Todesstrafe "gegen eine Person unter achtzehn Jahren".

Das südsudanesische Berufungsgericht hat am 14. Juli 2020 entschieden, das gegen Magai Matiop Ngong verhängte Todesurteil aufzuheben, weil er zum Zeitpunkt des Verbrechens ein Kind war. Der Fall wurde an den Hohen Gerichtshof zurückverwiesen, damit dieser über ein angemessenes Urteil entscheidet. Magai wurde am 29. Juli 2020 aus dem Todestrakt entlassen. Nun ist er seit 22. März 2022 wieder in Freiheit.

Todesstrafe muss endlich abgeschafft werden

Der Fall von Magai Matiop Ngong ist nicht der erste im Südsudan, bei dem die Todesstrafe gegen ein Kind verhängt wurde. Im Jahr 2017 wurden zwei Menschen für Verbrechen hingerichtet, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten. Im Jahr 2018 wurde mindestens eine Person, die zum Zeitpunkt des Verbrechens ein Kind war, im Zentralgefängnis von Wau gehängt. Am 30. September 2019 richteten die Behörden einen Mann durch Erhängen ebenfalls im Zentralgefängnis von Wau hin. Er war vom Obersten Gericht im Bundesstaat Lakes wegen Mordes verurteilt worden und am 10. September 2015 zum Tode verurteilt worden, als er etwa 17 Jahre alt war. Nun löste der Fall von Magai Matiop Ngong eine Debatte über den Einsatz der Todesstrafe gegen Minderjährige im Südsudan aus – eine seltene und äußerst positive Entwicklung.

Amnesty International begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichts im Bundesstaat Ost-Äquatoria, Magai Matiop Ngong freizulassen und ruft die südsudanesische Regierung auf, das nationale und internationale Recht vollständig einzuhalten, das die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen verbietet, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren. Die Behörden müssen diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe endgültig abschaffen.

Vielen Dank an alle, die sich für Magai Matiop Ngong eingesetzt haben!