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Marokko: Menschenrechtsverteidiger Maati Monjib frei

Maati Monjib kämpfte für Meinungsfreiheit und wurde für seine Arbeit von den Behörden verfolgt, überwacht und inhaftiert. Am 23. März 2021 wurde der Akademiker und Menschenrechtsverteidiger nun vorläufig aus dem Oukasha-Gefängnis in Casablanca entlassen. Die gegen ihn erhobenen Anklagen wegen Geldwäsche sind jedoch noch nicht fallengelassen worden, so dass die Gefahr einer erneuten Inhaftierung und Wiederaufnahme des Verfahrens besteht. Doch Maati Monjib tritt weiterhin für Gerechtigkeit ein.

Maati Monjib wurde am 29. Dezember 2020 in der Hauptstadt Rabat festgenommen. Er wurde wegen Vorwürfen des Betrugs und der Geldwäsche in Untersuchungshaft genommen. Am 27. Januar 2021 wurde er in einem Fall aus dem Jahr 2015 zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Dirham verurteilt, ohne dass eine Anhörung stattfand, er eine Vorladung erhielt oder sein Verteidigungsteam benachrichtigt wurde, um ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren zu ermöglichen. Die Verurteilung erfolgte als Vergeltungsmaßnahme für seine kritische Haltung gegenüber den Behörden und seine Arbeit zur Förderung des Rechts auf Meinungsfreiheit.

Am 4. März 2021 trat Maati Monjib trotz seines chronischen Herzleidens und seines Diabetes in einen Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung und die Verurteilung in Abwesenheit zu protestieren. Die Verurteilung erfolgte in zwei Verfahren, die 2015 und 2020 gegen ihn eingeleitet worden waren und in denen es um die Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geht. Maati Monjib war zuvor jahrelang schikaniert und rechtswidrig überwacht worden.

Maati Monjib kämpft weiter für Gerechtigkeit

Seit seiner Freilassung setzt sich Maati Monjib weiterhin für die Menschenrechte ein und nimmt regelmäßig an Kundgebungen und Veranstaltungen teil, um zu Unrecht Inhaftierte, darunter die Journalisten Omar Radi und Suleiman Raisouni, zu unterstützen.

Die marokkanischen Behörden müssen die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen explizit anerkennen, ihre Arbeit öffentlich unterstützen und ihren Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Marokko würdigen. Personen wie Maati Monjib dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Menschenrechtsarbeit frei von Schikanen und Repressalien seitens der Behörden zu leisten. Amnesty International wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die falschen Anschuldigungen, die gegen Maati Monjib erhoben wurden, fallengelassen werden.

Die von Amnesty International gestartete Aktion hat, zusammen mit den Bemühungen von Partnerorganisationen, dazu beigetragen, dass die marokkanischen Behörden Maati Monjib freigelassen haben. Sie war das beste Mittel, um die Behörden direkt anzusprechen. Nach seiner Freilassung bedankte sich Maati Monjib in einem Telefonat mit Amnesty International bei allen, die sich die Zeit genommen hatten, um ihre Solidarität mit ihm zu bekunden. Er versprach außerdem, dass er nach seiner Freilassung "niemals aufhören wird, für Gerechtigkeit einzutreten".

Vielen Dank allen, die sich für Maati Monjib eingesetzt haben.

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