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© Christopher Glanzl
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Malaysia: Anklage fallengelassen

Am 2. Oktober wurde das Verfahren gegen fünf Aktivist*innen, die wegen „nicht genehmigter Versammlung“ angeklagt waren, von einem Gericht in Ipoh eingestellt. Sie wurden entlastet, aber nicht freigesprochen.

Die fünf waren angeklagt, weil sie im Juni 2020 an der friedlichen Protestveranstaltung einer Gewerkschaft von Krankenhausreinigungskräften gegen ein Reinigungsunternehmen teilgenommen hatten. Der Protest richtete sich gegen die unfaire Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und die unzureichende Versorgung mit Schutzausrüstung für Reinigungskräfte im Krankenhaus.

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Hintergrundinformationen

Ein Gericht in Ipoh hat die Anklagen gegen die fünf Aktivist*innen M. Sarasvathy, L. Danaletchumy V. Santhiran, P. Jothi und C. Subramaniam Raja fallengelassen, sie aber noch nicht freigesprochen (discharge not amounting to acquittal – DNAA). Sie waren angeklagt worden, weil sie an einer friedlichen Protestveranstaltung am 2. Juni teilgenommen hatten, bei der gegen die angeblich unfaire Behandlung von Reinigungskräften durch ein Subunternehmen aufmerksam gemacht wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein und laut einem ihrer Rechtsbeistände ist es höchst unwahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung der Fünf noch einmal aufgenommen wird.

In dem Verteidigungsschreiben stellte die Anwältin klar, dass die Protestveranstaltung nicht als Versammlung oder Marsch in Verbindung zu Wirtschaft, Religion, Sport, Erholung, Sozialem oder Kultur angesehenen werden kann – was unter Paragraf 7 (1) der von der malaysischen Regierung eingeführten Bestimmung zur Kontrolle der Bewegungsfreiheit (Movement Control Order, MCO) verboten wäre. Die Anwältin hob außerdem hervor, dass Proteste nicht unter die „verbotenen Aktivitäten“ fallen, die in Vorschrift 2 des neuen Gesetzes zur Verhinderung und Kontrolle von Infektionskrankheiten (Regulation 2 of the Prevention and Control of Infectious Diseases Regulations 2020) festgeschrieben sind. Die Staatsanwaltschaft erkannte die Forderung im Verteidigungsschreiben an, die Anklagen nicht weiterzuverfolgen und das Gericht von Ipoh ließ am 2. Oktober die Anklagen gegen die Aktivist*innen fallen.

Bei der Protestveranstaltung wurden Missstände wie die unzureichende Versorgung der für Covid-19 benötigten Schutzausrüstung oder die Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern angeprangert. Das Reinigungsunternehmen stritt die Vorwürfe ab. An der Protestveranstaltung nahmen weniger als 20 Personen teil. Alle Beteiligten hielten den nötigen Abstand zueinander, trugen Schutzmasken und ließen ihre Körpertemperatur messen. Trotzdem wurde die Veranstaltung von der Polizei aufgelöst, die Aktivist*innen wurden abgeführt und über Nacht in Gewahrsam gehalten. Vor Gericht erschienen sie in Ketten, was eine Form der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung darstellt, die Folter gleichkommen könnte. Am 2. Juni 2020 wurden die fünf Aktivist*innen wegen angeblicher Verletzung des neuen Gesetzes zur Verhinderung und Kontrolle von Infektionskrankheiten angeklagt.

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