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Rechtswidrige Erhöhung des Strafmaßes

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Iran: Rechtswidrige Erhöhung des Strafmaßes gegen Saba Kordafshari

6. Juli 2020

Die iranische Menschrechtsverteidigerin Saba Kordafshari erfuhr im Mai 2020, dass die Justizbehörden ihr Strafmaß im Geheimen rechtswidrig von neun auf 24 Jahre heraufgesetzt haben, indem sie ein Rechtsmittelurteil vom November 2019 änderten. Dieses hatte ihre Verurteilung für eine Anklage, auf die 15 Jahre Haft stehen, aufgehoben. Sie muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden, da sie sich nur aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit wie dem Einsatz gegen die diskriminierenden Verschleierungsgesetze im Iran in Haft befindet.

Setz dich ein!

Amnesty fordert

  • Lassen Sie Saba Kordafshari bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da sie sich nur wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet. Sorgen Sie bitte dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung die dringend benötigte medizinische Behandlung erhält und regelmäßigen Kontakt mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl aufnehmen kann.
  • Bitte ordnen Sie eine unabhängige und unparteiische Untersuchung des Verschwindenlassens, der verlängerten Einzelhaft und dem Verweigern anwaltlicher Beratung und medizinischer Versorgung an und stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Sachlage

Die iranische Frauenrechtlerin Saba Kordafshari befindet sich wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit rechtswidrig im Evin-Gefängnis in Teheran. Unter anderem hat sich die 22-Jährige für die Abschaffung der Verschleierungsgesetze stark gemacht. Im November 2019 hob ein Rechtsmittelgericht die Verurteilung wegen "Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution" durch die Förderung des "Entschleierns" auf und verringerte damit ihre Gefängnisstrafe von 24 auf neun Jahre. Ende Mai 2020 fand sie während des Verbüßens ihrer Haftstrafe heraus, dass die Justizbehörden das Rechtsmittelurteil und andere damit zusammenhängende Akten rechtswidrig und im Geheimen geändert hatten, um den Eindruck zu erwecken, dass ihr 15-Jahre-Urteil im November 2019 aufrechterhalten worden sei und ihre Haftstrafe 24 Jahre betrage. Die Behörden haben sich geweigert, die Gründe für diese Änderung zu erklären. Ihr Rechtsbeistand erfuhr erst davon, als Saba Kordafshari ihn aus dem Gefängnis anrief. Wenn diese Fälschung des Urteils nicht korrigiert wird, müsste sie entsprechend der iranischen Strafzumessungsrichtlinien mindestens 15 Jahre im Gefängnis verbringen. 

Seit ihrer willkürlichen Festnahme am 1. Juni 2019 sind die Verfahrensrechte von Saba Kordafshari wiederholt verletzt worden. Während der Untersuchungshaft wurde ihr der Zugang zu einem Rechtsanwalt verweigert und sie wurde in verlängerter Einzelhaft festgehalten und einmal fiel sie zwölf Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie gab später an, dass sie während dieser Zeit misshandelt worden sei, um vor einer Kamera zu "gestehen". Ihr sei stundenlang ein Sack über den Kopf gezogen worden und sie sei am 10. Juli 2019 mit der Inhaftierung ihrer Mutter, der Frauenrechtlerin Raheleh Ahmadi, bedroht worden. Ihr Strafverfahren im August 2019 verlief sehr unfair – ihr wurde eine angemessene Verteidigung verweigert, da ihr Rechtsbeistand die Gerichtsakten erst am Tag der Verhandlung einsehen durfte. 

Der Zugang zu medizinischer Versorgung wurde Saba Kordafshari ebenfalls verwehrt. Sie benötigt diese wegen einer Vorerkrankung des Magendarmtrakts, die sich im Gefängnis verschlimmert hat und ihr Schmerzen verursacht. Nachdem sie ein Jahr darauf gewartet hatte, wurde sie am 29. Juni 2020 endlich in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Sie berichtete, dass der Arzt keine umfassende Untersuchung vorgenommen habe, sie aber zu einer Magen- und Darmspiegelung sowie einer Ultraschalluntersuchung überwiesen habe, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.

Hintergrundinfo

Saba Kordafshari wurde im August 2019 in einem höchst unfairen Verfahren vor der Abteilung 26 des Revolutionsgericht in Teheran wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit zu 24 Jahren Haft verurteilt. Die 24-jährige Freiheitsstrafe setzt sich folgendermaßen zusammen: 15 Jahre für "Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution" wegen mutmaßlicher Anstiftung zur "Entschleierung"; siebeneinhalb Jahre für "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" und eineinhalb Jahre wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System". Zwischendurch ließ man sie zwölf Tage lang verschwinden.

Im November 2019 wurde Saba Kordafsharis Rechtsbeistand offiziell darüber unterrichtet, dass Abteilung 36 des Rechtsmittelgerichts in Teheran seine Mandantin von dem Vorwurf "Anstiftung und Begünstigung der Korruption und Prostitution" durch die Förderung des "Entschleierns" freigesprochen hatte und daher ihre Gefängnisstrafe von 24 auf neun Jahre herabgesetzt wurde. Davon müsse sie gemäß den Richtlinien für die Strafzumessung siebeneinhalb Jahre verbüßen. Ihr Rechtsbeistand durfte das schriftliche Gerichtsurteil einsehen, erhielt jedoch keine Kopie davon. Erst da las der Rechtsbeistand, dass ihre Verurteilung wegen "Aufwiegelung und Förderung der Korruption und Prostitution" durch die Förderung des "Entschleierns" aufgehoben und ihr Strafmaß reduziert worden war. Im März 2020 konnte auch Saba Kordafshari das Rechtsmittelgerichtsurteil vom November 2019 lesen, doch auch ihr wurde eine Kopie versagt. Die Weigerung der Behörden, ihr und ihrem Rechtsbeistand eine Kopie des Urteils auszuhändigen gründet auf Anmerkung 2 des Paragrafen 380 der iranischen Strafprozessordnung, die es den Behörden gestattet, den Angeklagten und ihren Rechtsbeiständen eine schriftliche Kopie des Urteils in Fällen zu verweigern, in denen es um "Anstand" oder die "nationale Sicherheit" geht. Diese Praxis verstößt jedoch gegen Irans Verpflichtung aus Artikel14(1) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat der Iran ist. Demzufolge muss sichergestellt sein, dass Urteile in Strafverfahren öffentlich gemacht werden (mit bestimmten Ausnahmen, die in diesem Fall nicht relevant sind).

Am 26. Mai 2020 erhielt Saba Kordafshari einen Brief der Vollstreckungsbehörde, in der ihre Verurteilungen und die Anzahl der Jahre für jeden Schuldspruch aufgeführt werden. Sie las dort zu ihrem Schrecken eine Anklage wegen "Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution" durch die Förderung der "Entschleierung". Nachdem ihr Anwalt von ihr erfahren hatte, was geschehen war, legte er Beschwerde ein und die Strafverfolgungsbehörden sagten ihm, dass das Novemberurteil 2019 "kein Verstoß" sei, da nicht alle Richter*innen des Berufungsverfahren unterzeichnet hätten. Saba Kordafshari geht davon aus, dass dies mit dem Wissen der Richter*innen von Abteilung 36 des Rechtsmittelgerichts in Teheran geschehen ist, die Berichten zufolge über die Änderung des Urteils Bescheid wussten. 

Nach ihrer Festnahme wurde Saba Kordafshari in der Hafteinrichtung Vozara in Teheran elf Tage in Einzelhaft gehalten. Dort wurde sie zu ihrer Menschenrechtsarbeit verhört. Am 11. Juni 2019 wurde sie in das Gefängnis Shahr-e Rey in Varamin außerhalb von Teheran gebracht. Am 2. Juli 2019 brachten die Revolutionsgarden sie an einen anderen Ort und hielten ihr Schicksal und ihren Aufenthaltsort bis zum 13. Juli vor ihrer Familie geheim. D.h., sie war zwölf Tage lang Opfer des Verschwindenlassens. Am 13. August 2019 verlegte man Saba Kordafshari in den Frauentrakt des Teheraner Evin-Gefängnisses. Die Frauenrechtlerin Raheleh Ahmadi und Mutter von Saba Kordafshari ist ebenfalls rechtswidrig inhaftiert. Sie sitzt seit dem 20. Februar 2020 eine 31-Monate lange Gefängnisstrafe ab, nachdem sie der "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" and "Verbreitung von Propaganda gegen das System" für schuldig erklärt wurde. Amnesty International ist der Ansicht, dass sie sich nur aufgrund ihres friedlichen Protests gegen die obligatorische Verschleierung und wegen ihres öffentlichen Einsatzes für ihre zu Unrecht inhaftierte Tochter in Haft befindet.

Nach der Einzelhaft und den Verhören hatte Saba Kordafshari Blut im Stuhl und Schmerzen. Sie bat, zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht zu werden. Die Gefängnisklinik untersuchte schließlich ihr Blut und ihren Stuhl und sagte, sie leide aufgrund des Blutverlusts an Anämie. Saba Kordafshari wartete ein Jahr darauf endlich in ein Krankenhaus gebracht zu werden, wofür ihre Familie finanziell aufkommen musste. Amnesty International dokumentiert ein Muster der Verweigerung zeitnaher fachärztlicher Behandlungen außerhalb des Gefängnisses bei Gefangenen mit politisch motivierten Schuldsprüchen. Und auch die Übernahme der Behandlungskosten zu verweigern, verstößt gegen iranisches Recht und internationale Standards. Siehe dazu auch Healthcare taken hostage: cruel denial of medical care in Iran’s prisons (Anmerkung: Bericht in engl. Sprache).

 

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