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Menschenrechtslage in Österreich 2021 (Amnesty Jahresbericht)

Der Amnesty International Jahresbericht 2021/22 zur weltweiten Lage der Menschenrechte betrachtet 149 Länder, darunter auch Österreich, und beinhaltet eine umfassende Analyse der globalen Menschenrechtstrends im Jahr 2020. Im Folgenden findest du das Kapitel Österreich. Hier geht es zu einem Überblick über alle Inhalten des aktuellen Jahresberichts.

Mehrere Verbote von Versammlungen stellten eine unverhältnismäßig starke Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung dar. Whistleblower*innen waren in Österreich noch weitgehend ungeschützt. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlebt hatten, erhielten keine ausreichende Unterstützung. Afghanische Staatsangehörige wurden noch bis kurz vor der Machtübernahme der Taliban im August weiterhin nach Afghanistan abgeschoben. Im August 2020 wurde der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung eingeführt. Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei wurden auch im Jahr 2021 nicht wirksam untersucht. Die Sozialhilfeleistungen waren in einigen Bundesländern unzureichend. Das Recht auf angemessenen Wohnraum war nicht ausreichend geschützt.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Basierend auf Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Coronapandemie wurden einige Versammlungen verboten. In manchen Fällen wurde gerichtlich entschieden, dass die Verbote eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung darstellten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten sich besorgt über den Rückgang der Pressefreiheit. Die strafrechtliche Verfolgung von Julian H., der eine Schlüsselrolle bei der Erstellung des sogenannten „Ibiza-Videos“ gespielt hatte, in dem es um Korruption auf höchster Ebene ging, wurde von 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen als unverhältnismäßig bezeichnet. Sein Prozess begann im September 2021 und dauerte Ende des Jahres noch an.

Soziale Sicherheit und das Recht auf Wohnen müssen nun endlich in den Fokus der Politik rücken. Diese zu garantieren ist die Verpflichtung eines jeden Staats. Der neue Gesundheits- und Sozialminister hat das Thema Pflege und Armutsbekämpfung auf seine Agenda geschrieben – wir hoffen, dass dies nicht nur ein Antrittsversprechen bleibt.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Im Februar 2021 legte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit vor, der Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen vorsah, u. a. durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Bedenken bestanden jedoch hinsichtlich der Wirksamkeit des Verfahrens in Fällen, in denen die Behörden den Informationszugang verweigern. Zudem gab es nach wie vor keine*n unabhängige*n Informationsbeauftragte*n und keinen wirksamen Mechanismus zum Schutz von Whistleblower*innen. Seit der Übermittlung des Gesetzentwurfs an das zuständige Ministerium im April wurde dem Parlament kein überarbeiteter Vorschlag vorgelegt.

Auch nach der Reform des Verfassungsschutzes, die am 1. Dezember in Kraft trat, war der Schutz von Whistleblower*innen nicht ausreichend gewährleistet, und es gab keinen unabhängigen Überwachungsmechanismus.

Rechte von Frauen und Mädchen

Die Zahl der Femizide war nach wie vor hoch, und die Behörden stellten auch 2021 keine ausreichenden Mittel bereit, um den Zugang zu Unterstützungsleistungen für Frauen zu verbessern. Auch der Zugang zu erschwinglichen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen wurde weiterhin nicht gewährleistet.

Migrantinnen, die ältere Menschen zu Hause betreuten, wurden schlecht bezahlt, mussten übermäßig lange ohne angemessene Pausen arbeiten und hatten aufgrund von Mehrfachdiskriminierung Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen.

Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen

Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben, obwohl ihnen bei ihrer Rückkehr schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Im August lehnte die österreichische Regierung die Evakuierung von Afghan*innen ab, die vor den Taliban geflohen waren. Auch die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln lehnte die Regierung weiterhin ab.

Im Juli entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass eine Gruppe von sieben Asylsuchenden rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden war. Laut Gericht zeige dies, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise methodisch Anwendung fanden.

Diskriminierung

Im Juli wurde das sogenannte „Anti-Terror-Paket“ verabschiedet. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert*innen der Vereinten Nationen äußerten Bedenken, dass der neue Paragraf über „religiös motivierte extremistische Verbindungen“ zu einer Stigmatisierung von Muslim*innen führen würde.

Im August 2020 wurde der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung eingeführt. Bedenken wurden laut hinsichtlich der potenziell diskriminierenden Auswirkungen auf ethnische Minderheiten sowie auf die Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung.

Auch 2021 wurde die Polizei häufig beschuldigt, diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling) durchzuführen.

Rechte von Inhaftierten

Im Mai 2021 legte das Justizministerium einen Vorschlag zur Reform des Maßnahmenvollzugs vor. Grundlegende Änderungen im Hinblick auf eine adäquate medizinische Betreuung blieben jedoch aus, und Straftäter*innen mit psychischen Erkrankungen hatten weiterhin häufig keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Behandlung.

Exzessive Gewaltanwendung

Auch 2021 wurden Vorwürfe wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen nicht wirksam untersucht. Die von der Regierung im Januar 2020 angekündigte unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen war bis Ende 2021 noch nicht eingerichtet worden. Straflosigkeit und mangelnde Rechenschaftspflicht wurden zudem dadurch verschärft, dass Polizeibeamt*innen nach wie vor keine individuelle Kennung trugen.

Recht auf soziale Sicherheit

Im Juli 2021 setzten sechs Bundesländer das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz um. Die darin festgelegten Obergrenzen der Sozialleistungen für Erwachsene waren nicht ausreichend, um ein Mindestmaß an finanzieller Unterstützung und an Sachleistungen und damit ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen.

Recht auf angemessenen Wohnraum

Die im April 2020 behördlich beschlossene Stundung der Mietrückstände und das Verbot von Delogierungen zum Schutz von Mieter*innen, die aufgrund der Lockdowns während der Coronapandemie keine Miete zahlen konnten, liefen beide im März 2021 aus. Da die Regierung keine Maßnahmen ergriff, um Delogierungen weiterhin zu verhindern, rechneten Expert*innen bis Ende des Jahres mit einer Welle von Räumungen.

Presse

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