Loading...

Tschechische Republik: Entschädigungszahlungen nach unrechtmäßigen Sterilisationen tausender Frauen

22. Juli 2021

Der tschechische Senat hat heute endlich dafür gestimmt, Tausende von – hauptsächlich Roma – Frauen zu entschädigen, die zwischen 1966 und 2012 von den tschechoslowakischen und später tschechischen Behörden unrechtmäßig sterilisiert wurden. Diese Entscheidung folgt einer jahrelangen Kampagne der Überlebenden für Gerechtigkeit.


Dazu Barbora Černušáková, zuständige Reseacherin bei Amnesty International:

 

Tausende von Frauen, die meisten von ihnen Roma, wurden in der ehemaligen Tschechoslowakei sterilisiert. Die Frauen wurden dazu gezwungen, Einverständniserklärungen zu unterschreiben, oft während sie in den Wehen lagen oder sich von einem Kaiserschnitt erholten.

Barbora Černušáková, zuständige Reseacherin bei Amnesty International

"In vielen Fällen wurde ihnen nicht gesagt, wozu sie sich bereit erklärten. Dies stellt eine grobe Verletzung ihrer Rechte dar, einschließlich des Rechts, frei von Folter oder Misshandlung zu sein, und ist ein beschämendes Kapitel in der Geschichte des Landes. Die heutige Abstimmung schafft endlich Gerechtigkeit für Überlebende rechtswidriger Sterilisationen.“

Jahrelanger Kampf FÜR Gerechtigkeit

Elena Gorolová, eine Überlebende einer solchen unrechtmäßigen Sterilisation, die sich seit Jahren für Gerechtigkeit einsetzt, sagte: "Das Entschädigungsgesetz bedeutet für mich nach all den Jahren des Kampfes sehr viel. Obwohl sich die Regierung im Jahr 2009 bei uns entschuldigte, war das nicht genug. Was mich weitermachen ließ waren die anderen Frauen, die Sterilisationen erlitten und damit leben mussten."

Kein Geldbetrag wird uns die Chance zurückbringen, mehr Kinder zu bekommen, aber die Entschädigung ist wichtig für die Gerechtigkeit. Der Kampf ist noch nicht vorbei. Unsere Gruppe von Freiwilligen wird jetzt den Überlebenden helfen, Beweise vorzubereiten und ihre Anträge auf Entschädigung einzureichen. Es wird nicht einfach sein, aber diese Frauen haben es verdient.

Elena Gorolová

Hintergrund: Tausende Roma unrechtmäßig sterilisiert

Nach Angaben des tschechischen Ombudsmannes wurden in der ehemaligen Tschechoslowakei Tausende von Roma-Frauen sterilisiert. Dies passierte vor dem Hintergrund einer weit verbreiteten Diskriminierung der Roma, die sich auf jeden Aspekt ihres täglichen Lebens auswirkte und bis heute anhält: in Schulen, der Arbeitswelt bis hin zu Wohnungen, wo sie regelmäßig Rassentrennung erleben und an den Rand gedrängt werden.

Wie vom Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma dokumentiert, wurde die Sterilisation oft gleichzeitig mit einem Kaiserschnitt durchgeführt oder den Frauen wurden Einverständniserklärungen vorgelegt, wenn sie während der Wehen oder der Entbindung unter großen Schmerzen litten. Es gab auch Fälle, in denen sich Roma-Frauen dem Eingriff unterzogen, nachdem ihnen gedroht wurde, ihre Kinder in ein Heim einzuweisen oder ihnen die Sozialhilfe zu entziehen.

Nach jahrelangen Kampagnen von Überlebenden, darunter Elena Gorolová, entschuldigte sich die tschechische Regierung 2009 bei ihnen für die unrechtmäßigen Sterilisationen. Bis heute wurde ihnen jedoch ihr Menschenrecht auf Wiedergutmachung für das schwere Leid, das sie erlitten haben, verweigert, und jede Form von gerichtlichem Rechtsbehelf war für die meisten Überlebenden aufgrund der Verjährung unerreichbar.

Entschädigung von knapp 12.000 Euro

Das heute vom Senat verabschiedete Entschädigungsgesetz gilt für alle Personen, die zwischen 1966 und 2012 unrechtmäßig sterilisiert wurden. Das neue Gesetz legt ein Verfahren für Betroffene fest, um eine Entschädigung zu beantragen. Zur Unterstützung des Anspruchs müssen Beweise und eine Beschreibung des Falles vorgelegt werden, einschließlich des Namens des Krankenhauses, in dem die unrechtmäßige Sterilisation durchgeführt wurde. Überlebende unrechtmäßiger Sterilisationen haben innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 300.000 CZK (rund 11.700 Euro), die über das Ministerium für Gesundheitswesen beantragt werden muss.

Unrechtmäßige Sterilisationen sind Folter

Laut UN-Sonderberichterstatter über Folter sind Sterilisationen eine Behandlung von intrusiver und irreversibler Natur. Wenn sie keinen therapeutischen Zweck haben und ohne die freie und informierte Zustimmung durchgeführt werden, stellen sie Folter oder Misshandlung dar, die laut Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten sind.

Titelbild: Elena Gorolova ist eine der Frauen, die gegen ihre Zwangssterilisation Beschwerde einreichten und kämpft für die Rechte von Frauen und gegen Diskriminierung (Aufnahme aus dem Jahr 2006).

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

Jetzt helfen