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© buerobutter / Amnesty International Österreich

Soziale Sicherheit © buerobutter / Amnesty International Österreich

Soziale Menschenrechte – das Recht auf soziale Sicherheit


Die Rechte auf faire Arbeitsbedingungen, auf Bildung, auf Gesundheit, auf angemessenen Wohnraum und das Recht auf soziale Sicherheit zählen zu den sogenannten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten.

Das Recht von jedem Menschen auf soziale Sicherheit bedeutet, dass der Staat alle im Staatsgebiet lebenden Menschen durch geeignete Maßnahmen vor existenziellen Lebensrisiken schützen muss. Darunter fallen etwa der Schutz vor Einkommensausfällen u. a. wegen Krankheit, Behinderung, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit oder Alter.

Österreich ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, dieses Recht „fortschreitend“ zu verwirklichen. Das heißt: Rückschritte in diesem Bereich darf es nur unter besonderen gerechtfertigten Gründen (wie zum Beispiel im Fall einer Finanzkrise) geben. Ein solcher besonderer Grund wäre grundsätzlich eine Finanzkrise bzw. die daraus folgende Notwendigkeit, Sparmaßnahmen zu setzen; dies aber auch nur dann, wenn nicht an anderer Stelle gespart werden kann, sodass das Recht auf soziale Sicherheit weniger betroffen wäre.

Das Bundes-„Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“

Seit 1. Juni 2019 gilt in Österreich ein neues „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“. Seine Regelungen werden das die bisherigen Mindestsicherungsgesetze der Bundesländer ersetzen.

Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe stellen das unterste Auffangnetz für sozial bedürftige Menschen in Österreich dar. Es soll den Betroffenen ein Leben in Würde ermöglichen.
Das neue Gesetz kommt diesem Zweck nicht mehr nach bzw. zielt es gar nicht mehr ausdrücklich auf Armutsvermeidung ab. Die Höchstsätze an vorgesehenen Sozialhilfeleistungen liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle. Und selbst diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen, wie im Falle von Haushaltsgemeinschaften oder bei unzureichenden Sprachkenntnissen, weiter gekürzt werden.

Amnesty International hat dem Parlament bereits zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eine kritische Stellungnahme übermittelt. In der Folge wurden einzelne Teile des Gesetzes zwar geändert. Die Hauptkritikpunkte an dem Gesetz bleiben aber weiterhin aufrecht.

Die soziale Lage vieler Menschen in Österreich – darunter auch viele Kinder – wird sich massiv verschlechtern.
Die Anzahl von Armut betroffenen Menschen in Österreich könnte durch das Gesetz steigen.

Das widerspricht dem menschenrechtlichen Prinzip, zu dem sich Österreich verpflichtet hat: jedem Menschen, egal woher er kommt und wer er ist, soziale Sicherheit und ein Leben in Würde zu ermöglichen.