Loading...
© buero butter/Amnesty International Österreich

Migration & Asyl © buero butter/Amnesty International Österreich

Amnesty International setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch seine Menschenrechte ausüben kann – unabhängig davon in welcher Situation oder in welchem Land er sich befindet.


Begriffe wie „Flüchtling“, „Asylsuchende*r“ oder „Migrant*in“ werden oft ohne große Unterscheidung verwendet. Rechtlich gesehen ist das allerdings nicht korrekt: z. B. gibt es für Flüchtlinge einen speziellen Rechtsrahmen, nämlich die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Begriffe knüpfen daher an bestimmten rechtlichen Regelungen an.

Alle diese Begriffe beschreiben insofern nur aktuelle Situationen von Menschen durch rechtliche Begriffe. Sie sind eine Folge bestimmter Erfahrungen bzw. der persönlichen Geschichte eines Menschen. Ein rechtlicher Status ist nie geeignet, die ganze Persönlichkeit und Identität eines Menschen abzubilden.

Gerade jetzt – in Zeiten des Wahlkampfs – wird der Begriff illegale Migration wieder gerne ins Spiel gebracht. Eine illegale Einreise liegt aber bereits dann vor, wenn jemand keinen Reisepass hat oder über kein Visum verfügt. Viele Menschen, die auf der Flucht sind, haben oft gar keine Möglichkeit, legal in einen Staat, in dem sie Zuflucht suchen, einzureisen. Viele Personen, die auf diese Weise „illegal“ nach Österreich gekommen sind, sind inzwischen als Flüchtlinge anerkannt – das heißt, sie sind zu Recht nach Österreich gekommen. Eine illegale Einreise sollte daher kein Grund sein, jemandem staatlichen Schutz in Form eines Asylstatus oder subsidiären Schutzes vorzuenthalten.

Aktuelle Herausforderungen:

Im Mai 2019 wurde ein Gesetz, im Kurztitel das sog. BBU-Gesetz, beschlossen, mit dem die so genannte Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) geschaffen werden soll. Die BBU soll dem Innenministerium und dem Justizministerium unterstellt sein und dabei alle Aufgaben im Bereich der Betreuung von Asylwerber*innen wahrnehmen. Diese Aufgaben wurden bisher zu einem guten Teil vor allem von unabhängigen, nicht-staatlichen Organisationen angeboten. Es handelt sich um:

  • Versorgung gemäß der Grundversorgungsvereinbarung in den Erstaufnahmezentren für Asylwerber*innen (Traiskirchen und Thalham)
  • Rechtsberatung für Asylwerber*innen und Fremde
  • Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde
  • Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachter*innen für Abschiebungen

Amnesty International hat bereits im Begutachtungsverfahren Kritik am Gesetzesentwurf geübt . Unsere Hauptkritikpunkte sind, dass durch das Gesetz das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf eine wirksame Beschwerde massiv beeinträchtigt werden. Darüber hinaus widerspricht es europarechtlichen Vorgaben, wie der EU-Aufnahmerichtlinie (in Bezug auf das Erfordernis kostenloser Rechtsberatung und -vertretung). Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberater*innen ist durch das BBU-Gesetz nicht garantiert. Denn organisatorisch, finanziell und personell bestehen Verflechtungen der Agentur mit dem Innenministerium.

Resettlement

Wie schon erwähnt können viele Menschen auf der Flucht nicht auf legalem Weg in ein sicheres Land einreisen. Eine der wenigen legalen Möglichkeiten der Einreise für Menschen auf der Flucht ist jedoch das sogenannte Resettlment. Es ist ein Programm für die dauerhafte Aufnahme besonders schutzbedürftiger Menschen, die bereits als Geflüchtete in einem anderen Staat untergebracht waren. Resettlement-Programme basieren auf einem Konzept des UNHCR, der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNO), und werden ergänzend zu den nationalstaatlichen Asylsystemen angeboten.

Von 2013 bis 2018 gab es in Österreich, mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission, drei Resettlement-Programme. Sie wurden in vorbildlicher Weise umgesetzt: 1250 Menschen hatten so die Chance auf einen sicheren Neuanfang in Österreich.

Im Jahr 2018 wurde die Teilnahme Österreichs an Resettlement-Programmen gestoppt, obwohl laut Regierungsprogramm die Aufnahme von Angehörigen besonders gefährdeter Gruppen angedacht war.

Seenotrettung und Situation in Libyen

Die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer ist nach wie vor einer der wichtigsten Wege, über den Migrant*innen und Menschen auf der Flucht versuchen, nach Europa zu gelangen.
Die Menschen setzen bei der Überfahrt in oftmals nicht ausreichend seetüchtigen Booten ihr Leben aufs Spiel. Tausende von Menschen sind in den letzten Jahren im Mittelmeer ertrunken und gestorben.

Dennoch haben die Europäische Union und die einzelnen europäischen Staaten immer wieder die finanziellen Mittel für die Rettung von in Seenot geratenen Menschen gekürzt. In den vergangenen Jahren gingen sie von einem Ansatz der Rettung von Leben zu einem der Abschottung über.

Um dem Sterben im Mittelmeer entgegenzuwirken, nehmen Hilfsorganisationen wie Sea-Watch in Seenot geratene Menschen auf und versuchen die Geretteten – wie im internationalen Seerecht vorgesehen – im nächsten sicheren Hafen abzusetzen.

Gegen diese Rettungsaktionen stellen sich Politiker*innen in ganz Europa und auch in Österreich: Unter anderem wird gefordert, dass Migrant*innen nach ihrer Rettung im Mittelmeer nicht nach Europa gebracht, sondern in ihr Herkunfts- oder Transitland zurück gebracht werden sollen. Dementsprechend sollen sie zB auch in das Bürgerkriegsland Libyen zurückkehren, mit dessen Küstenwache die Europäische Union zusammenarbeitet und wo die Menschenrechte von Migrant*innen massiv verletzt werden: So werden dort Menschen auf unbegrenzte Zeit wie Tiere eingesperrt und teilweise sogar als Sex- und Arbeits-Sklaven verkauft.

Als Folge daraus kommt es immer wieder vor, dass Schiffe mit geretteten Menschen tage- bis wochenlang auf dem Meer unterwegs sind, weil kein EU-Land Verantwortung für die Migrant*innen und Geflüchteten übernehmen will. Dies führte erst Ende Juni dazu, dass die deutsche Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete trotz Verbotes in einem italienischen Hafen anlegte- Sie wurde danach festgenommen.  Dies ist kein Einzelfall – in vielen europäischen Staaten werden zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Menschenrechte geflüchteter Menschen einsetzen, mehr und mehr unter Druck gesetzt und kriminalisiert.

Der Ausgang der Nationalratswahl Ende September 2019 wird sich auf die künftige Position Österreichs hinsichtlich einer gemeinsamen europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik auswirken. Wesentlich ist, dass menschenrechtskonforme Lösungen gefunden werden. Die Position der bisherigen Regierung stand mit diesem Erfordernis nicht immer im Einklang.