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Willkürlicher Hausarrest und sexualisierte Gewalt

Marokko/Westsahara

Die sahrauische Aktivistin Sultana Khaya setzt sich seit Jahren für die Unabhängigkeit der Westsahara von Marokko ein. Deshalb werden sie und mehrere Mitglieder ihrer Familie seit November 2020 in ihrem Haus willkürlich in Hausarrest gehalten.

Fordere jetzt, dass der willkürliche Hausarrest von Sultana Khaya und ihre Familie sofort aufgehoben wird.

 

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Mehr Informationen über diesen Fall

Sultana Khaya und mehrere Mitglieder ihrer Familie werden seit Monaten in ihrem Haus in Boujdour in der Westsahara willkürlich in Hausarrest gehalten. Bisher haben die Behörden noch keine Anschuldigungen gegen sie vorgebracht. Am 12. Mai stürmten Dutzende maskierte Sicherheitskräfte Sultana Khayas Haus, griffen sie tätlich an, versuchten sie zu vergewaltigen und vergewaltigten ihre Schwester. Die Behörden müssen den Hausarrest von Sultana Khaya und ihrer Familie sofort aufheben und umgehend eine Untersuchung der tätlichen Angriffe und sexualisierten Gewalt gegen sie und ihre Familie einleiten.

Seit dem 19. November 2020 sind Angehörige der Sicherheitskräfte vor dem Haus der Familie Khaya postiert, die die Familie daran hindern das Haus auch nur ein paar Meter zu verlassen. Die Sicherheitskräfte nehmen zudem Hausdurchsuchungen vor und greifen die Familie tätlich an.

Im Mai kam es zu einer Eskalation des Vorgehens gegen Sultana Khaya, bei dem ihr Recht auf Bewegungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit in erheblichem Maße eingeschränkt wurde: Am 10. Mai stürmten Sicherheitskräfte um fünf Uhr morgens ihr Haus, legten ihrer Schwester  Hand- und Fußfesseln an und stahlen Wertsachen von Sultana Khaya, darunter ihr Handy und ihren Computer. Sultana Khaya berichtete Amnesty, dass am 12. Mai, am Vorabend des muslimischen Fests des Fastenbrechens, erneut Dutzende maskierte Angehörige der Sicherheitskräfte vom Dach aus in das Haus eingedrungen seien. Die Sicherheitskräfte warfen sie auf den Boden, verdrehten ihr die Arme und fesselten sie. Sie schlugen mit Schlagstöcken auf sie ein und versuchten sie mit einem Schlagstock zu vergewaltigen. Wie Sultana Khaya weiter berichtet, griffen maskierte Sicherheitskräfte auch ihre Schwester an und vergewaltigten sie, indem sie ihr einen Schlagstock zwischen die Beine zwangen und außerdem auf sie einschlugen. Darüber hinaus hätten die Sicherheitskräfte Fensterscheiben zerbrochen und absichtlich eine unangenehm riechende Substanz auf den Hausboden geschüttet, um das Haus unbewohnbar zu machen. Vor diesem Überfall entfernten die Sicherheitskräfte gewaltsam den Stromzähler und unterbrachen damit die Stromversorgung der Familie. Damit sollte allem Anschein nach der Kontakt zur Außenwelt noch weiter erschwert werden.

Die Behörden haben Sultana Khaya seit Beginn des Hausarrests weder einen Haftbefehl noch einen Gerichtsbeschluss vorgelegt oder sie über den Grund ihres Freiheitsentzugs informiert. Der Leiter der Polizei in Boujdour teilte ihr lediglich mündlich mit, dass es ihr verboten sei, das Haus zu verlassen. Der anhaltende Hausarrest für sie und ihre Familie kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich, da er eine unzulässige Einschränkung ihrer Rechte auf Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit darstellt.

Hintergrundinformationen

Am Morgen des 10. Mai stürmten Sicherheitskräfte Sultana Khayas Haus und nahmen drei Aktivisten fest: Babouzid Mohammed Saaed Labhi, Vorsitzender des Kollektivs Sahrauischer Menschenrechtsverteidiger*innen (Collectif des défenseurs sahraouis de l’homme – CODESA), Salek Baber und Khaled Boufraya. Obwohl die Familie unter Hausarrest steht, war es den drei Aktivisten gelungen, sich an den Sicherheitskräften vorbei ins Haus zu schleichen, um die Familie zu unterstützen. Nachdem die drei Aktivisten festgenommen wurden, folterten die Sicherheitskräfte sie mehrere Stunden lang und setzten sie in einem abgelegenen Teil der Wüste aus.

Sultana Khaya ist Präsidentin einer Organisation namens „Liga für die Verteidigung der Menschenrechte und gegen die Plünderung natürlicher Ressourcen“ und bekannt für ihren lautstarken Aktivismus zur Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis. Dieser rechtswidrige Freiheitsentzug ist Teil eines umfassenden Vorgehens der marokkanischen Behörden gegen sahrauische Aktivist*innen und kritische Stimmen innerhalb der Westsahara, das nach den Zusammenstößen zwischen Regierungskräften Marokkos und der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario im November 2020 weiter verschärft wurde. In den vergangenen Monaten wurden immer mehr sahrauische Aktivist*innen von Sicherheitskräften gezielt angegriffen, ohne dass internationale Medien darüber berichtet hätten.

Nach internationalen Menschenrechtsnormen stellt Hausarrest eine Form der Inhaftierung dar und erfordert bestimmte Schutzmechanismen, um als rechtmäßig zu gelten. Gemäß der Allgemeinen Bemerkung 35 des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen, darunter auch Hausarrest, nicht willkürlich erfolgen, müssen unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden und eine angemessene und unverzügliche gerichtliche Überprüfung der Haft ermöglichen. Freiheitsentzug, auch in Form von Hausarrest, ist willkürlich, wenn er aus der Ausübung von Menschenrechten resultiert, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung.

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