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Statt Freilassung neues Verfahren gegen Menschenrechtsforscher

Ägypten.

Der ägyptische Menschenrechtsforscher Ibrahim Ezz El-Din wird seit 13 Monaten willkürlich in Untersuchungshaft festgehalten.

Es wird in einem neuen Fall wegen der konstruierten Anklage der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe“ gegen ihn ermittelt.

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Am 2. Januar musste Ibrahim Ezz el-Din vor der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit erscheinen, da in einem neuen konstruierten Fall Untersuchungen gegen ihn eingeleitet wurden. Ihm wird vorgeworfen, „einer terroristischen Gruppe anzugehören“. Am 27. Dezember hatte das Kairoer Strafgericht in einem anderen Fall seine Freilassung angeordnet, und am 28. Dezember wurde er zur Vorbereitung seiner Entlassung auf die Polizeiwache von Samanoud gebracht. Dies ist das standardmäßige Vorgehen zur Vorbereitung einer Entlassung. Während Ibrahim Ezz El-Din allerdings noch auf die Genehmigung seiner Freilassung durch den NSA wartete, wurde er zum Verhör vor die SSSP bestellt. Der Menschenrechtsforscher hat bereits 13 Monate in willkürlicher Untersuchungshaft verbracht.

Ibrahim Ezz El-Din wird  seit Juni 2019 willkürlich in Haft gehalten. Nur fünf Tage zuvor hatte das Strafgericht von Kairo im Fall Nr. 488/2019 seine Freilassung auf Bewährung angeordnet. Nun wird in einem neuen Fall (Nr. 1018/2020) gegen ihn ermittelt. Die Vorwürfe gegen ihn sind haltlos und lauten auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe“. Seit seiner Inhaftierung werden die Verfahrensrechte von Ibrahim Ezz El-Din verletzt, da er nicht die Möglichkeit erhalten hat, die Rechtmäßigkeit seiner Haft wirksam anzufechten. Außerdem hat er keinen Zugang zu angemessener Verteidigung. Die Rechtsbeistände des Menschenrechtsforschers waren am 2. Januar zwar anwesend, durften sich die Fallakten jedoch nicht ansehen. Dazu gehörte auch ein Bericht der Nationalen Sicherheitsbehörde NSA (eine Spezialeinheit der Polizei), der als einziges Beweismittel gegen ihn vorgelegt wurde. Die SSSP ordnete in diesem neuen Fall eine 15-tägige Untersuchungshaft an, und Ibrahim Ezz El-Din wurde in das Liman-Tora-Gefängnis gebracht.

Laut informierten Quellen leidet Ibrahim Ezz El-Din aufgrund der schlechten Haftbedingungen an einer Entzündung der Lendenwirbel sowie an chronischen Allergien und einer Pilzinfektion der Zunge. Nach Angaben der medizinischen Fachkräfte, die sich mit seinem Fall beschäftigen, könnte die während seines Verschwindenlassens erlebte Folter zusammen mit der Weigerung der Gefängnisbehörden, ihn angemessen medizinisch zu versorgen, Depressionen ausgelöst haben. Er hat 2020 zwei Suizidversuche unternommen.

Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet.

Hintergrundinformationen

Ibrahim Ezz El-Din arbeitete bis zum Beginn der Untersuchungshaft bei der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF) zum Recht auf Wohnen. Am Abend des 11. Juni 2019 wurde er von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Er wurde in seinem Wohnviertel Moqattam in Kairo von der Straße abgeführt und „verschwand“ daraufhin für 167 Tage. Die Behörden hielten seinen Aufenthaltsort geheim und stritten gegenüber seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen ab, dass er sich in ihrem Gewahrsam befand. Am 26. November 2019 wurde Ibrahim Ezz El-Din der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt. Nach Angaben seines Rechtsbeistands hatte er stark an Gewicht verloren und wirkte schwach. Er sagte der Staatsanwaltschaft, dass er während seiner Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert wurde, um Informationen über seine Verbindungen zu der ECRF und über die Arbeit der Organisation zu erhalten. Seinen Angaben zufolge wurde er an verschiedenen Standorten des Geheimdienstes unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen festgehalten.

In den vergangenen Monaten hat die SSSP zunehmend Entscheidungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zur Freilassung von Häftlingen in verlängerter Untersuchungshaft ignoriert und stattdessen neue Haftanordnungen auf der Grundlage ähnlicher Vorwürfe erlassen. Faktisch können die Gefangenen so auf unbestimmte Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten werden. Dieses Vorgehen wird gemeinhin als „Recycling“ bezeichnet und ist bereits gegen zahlreiche Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen eingesetzt worden, darunter Mahienour el-Masry, Solafa Magdy, Esraa Abdelfattah, Alaa Abdel Fattah und Mohamed el-Baqer.

Im April 2020 wurde Ibrahim Ezz El-Din in das Gefängniskrankenhaus verlegt. Die Gefängnisbehörden gewährten seinen Familienangehörigen jedoch keinen Einblick in die Krankenakte. Sie können deshalb keine Ärzt*innen beauftragen, um die korrekte Medikamentendosis für ihn zu bestimmen. Das Gefängniskrankenhaus verfügt zudem nicht über ein Röntgengerät, welches zur Diagnose seiner Rückenschmerzen benötigt wird. Durch seinen schlechten Gesundheitszustand ist Ibrahim Ezz El-Din bei einer Ansteckung mit Covid-19 in erhöhter Gefahr. Er leidet an Allergien, die ihm Atemprobleme verursachen und gehört damit gemäß der Liste der Weltgesundheitsorganisation zu den durch das Virus besonders gefährdeten Gruppen.

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