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Nigeria: Sänger droht Hinrichtung

Nigeria.

Der nigerianische Sänger Yahaya Sharif-Aminu könnte jederzeit hingerichtet werden. Nachdem er in den Sozialen Medien ein Lied verbreitet hatte, das als blasphemisch angesehen wird, wurde er festgenommen und von einem Scharia-Gericht zum Tod verurteilt.

Fordere jetzt, dass Yahaya Sharif-Aminu umgehend und bedingungslos freigelassen wird.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Der 22-jährige Sänger Yahaya Sharif-Aminu, ist im Gefängnis von Kano im Norden Nigerias inhaftiert.

Einflussreiche Personen und Religionsführer*innen üben zunehmend Druck auf die Regierung aus, die Todesstrafe schnellstmöglich zu vollstrecken. Yahaya Sharif-Aminu hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Der Sänger Yahaya Sharif-Aminu hatte im Februar 2020 ein Lied komponiert, das abwertende Kommentare gegen den Propheten Mohammed enthalten soll. Im März wurde er festgenommen. Außerdem sahen sich seine Familienangehörigen gezwungen, aus ihrem Zuhause in Nordnigeria zu flüchten, als am 4. März eine wütende Meute Jugendlicher gegen das Lied protestierte und das Haus der Familie im Stadtviertel Sharifai in Kano in Brand steckte.

Am 10. August wurde Yahaya Sharif-Aminu vor einem Oberen Scharia-Gericht in Kano angeklagt und der Blasphemie schuldig gesprochen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft im Zentralgefängnis Kano. Nach seiner Verurteilung drängten zahlreiche einflussreiche Personen und religiöse Organisationen den Gouverneur des Bundesstaates Kano, Abdullahi Umar Ganduje, den Hinrichtungsbefehl zu unterschreiben.

Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Fairness des Verfahrens gegen Yahaya Sharif-Aminu und der Grundlage der Anklage, die einzig auf WhatsApp-Nachrichten basiert. Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Verfahren verletzt das Recht aufs Leben. Zudem besteht durch übereilte Gerichtsverfahren die Gefahr, dass die Verurteilten keine effektiven Rechtsmittel einlegen können, um die unzureichende Vertretung durch einen rechtlichen Beistand während der Gerichtsverhandlung auszugleichen. Die Todesstrafe wegen Blasphemie verletzt die Verpflichtungen Nigerias unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der die Todesstrafe auf die „schwersten Verbrechen“ beschränkt. Diese Verbrechen beinhalten nach dem Völkerrecht Delikte mit vorsätzlicher Tötung.

Hintergrundinformationen

Am 27. August veröffentlichte die Regierung des Bundesstaates Kano auf ihrer Website eine Stellungnahme, laut welcher der Gouverneur nicht zögern würde, den Hinrichtungsbefehl von Yahaya Sharif-Aminu zu unterschreiben.

Vor und während des Gerichtsverfahrens wurde ihm der Zugang zu Rechtsbeiständen verwehrt. Nachdem Menschenrechtsanwält*innen und Aktivist*innen das Gericht gedrängt hatten, Yahaya Sharif-Aminu das Recht auf Rechtsbeistand zu gewähren, kamen die Behörden dieser Aufforderung nach. So konnte er Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die Scharia wird in 12 Bundesstaaten im überwiegend muslimischen Norden Nigerias angewandt, darunter auch in Kano, wo Blasphemie mit dem Tode bestraft wird. Die Hisbah, eine staatliche Sicherheitseinheit des Bundesstaates Kano, ist für die Durchsetzung der Scharia im konservativen Bundesstaat zuständig.

In Nigeria ist die Todesstrafe weiterhin eine legale Strafe, welche landesweit durchgesetzt wird. 2019 wurden über 54 Todesurteile registriert. Ende 2019 belief sich die Zahl der zum Tode verurteilten Menschen in Nigeria auf mehr als 2.700. Sowohl die nationale Studiengruppe zur Todesstrafe als auch die Präsidialkommission zur Reform der Justizverwaltung betonten 2004 bzw. 2007, dass das nigerianische Strafjustizsystem das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren nicht sicherstellen kann. Beide Gruppen forderten ein Moratorium für die Verhängung der Todesstrafe.

2008 verabschiedete die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker ihre zweite Resolution in Bezug auf die Todesstrafe. Darin wird von den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verlangt, „ein Moratorium für die Verhängung der Todesstrafe im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe“ zu berücksichtigen und das zweite Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe beinhaltet, zu unterzeichnen. In einer Studie, die am 19. April 2012 veröffentlicht wurde, bekräftigte die Arbeitsgruppe „Todesstrafe“ der Afrikanischen Kommission erneut die Notwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe und schlug Möglichkeiten für die Umsetzung vor.

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