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Marokko: NGO-Gründer willkürlich in Haft

Marokko.

Der marokkanische Menschenrechtsverteidiger Maati Monjib wurde am 29. Dezember 2020 in einem Restaurant in Rabat festgenommen. Seitdem befindet er sich in willkürlicher Haft.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Am 7. Oktober 2020 wurden gegen Maati Monjib und seine Familienmitglieder neue Ermittlungen wegen Vorwürfen zu Geldwäsche aufgenommen. Nach jahrelanger Schikane und rechtswidriger Überwachung ist diese Untersuchung nun der jüngste Versuch, Maati Monjib einzuschüchtern. Es ist eine Vergeltungsmaßnahme wegen seiner kritischen Einstellung gegenüber den Behörden und seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit.

Am 29. Dezember 2020 brachten ihn Sicherheitskräfte in ziviler Kleidung mit Gewalt und ohne vorherige Ankündigung zu einem Gericht erster Instanz in Rabat. Dort wurde er einem Staatsanwalt vorgeführt, der ihn ohne die Anwesenheit eines Rechtbeistands verhörte und anschließend seine Untersuchungshaft anordnete. Maati Monjib ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Er soll sich der Veruntreuung und der Geldwäsche schuldig gemacht haben, indem er ausländische Geldmittel angenommen und dafür eingesetzt hat, Workshops für Bürgerjournalist*innen durchzuführen. Wie Maati Monjib Amnesty International mitteilte, erfolgte diese neuerliche Schikane und Einschüchterung seiner Einschätzung nach, weil er kürzlich in einem Radio-Interview den Inlandsnachrichtendienst DGST wegen der Repressalien gegen politische Gegner*innen kritisierte und weil er die beiden inhaftierten Journalisten Omar Radi und Suleiman Raissouni offen unterstützt.

Die marokkanische Staatsanwaltschaft (Bureau central d'investigation judiciaire - BCIJ) lud Maati Monjib in den letzten Monaten mehr als siebenmal zu Verhören in Casablanca und Rabat vor. Zudem verhörten die Behörden vier seiner Familienmitglieder, die nicht politisch aktiv sind. Seine 70-jährige Schwester, die an Alzheimer leidet, musste nach Casablanca reisen – das mehrere Stunden von ihrem Zuhause entfernt ist – und wurde dort über vier Stunden lang befragt. Maati Monjib weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Hintergrundinformationen

Der Historiker Maati Monjib ist Gründer des Ibn-Rushd-Zentrums in Rabat (Centre Ibn Rochd d‘ Etudes et de Communication), Präsident der Non-Profit-Organisation Freedom Now, die er zusammen mit dem Journalisten Ali Anouzla ins Leben rief, und Mitglied des marokkanischen Verbandes für investigativen Journalismus AMJI (Association Marocaine du Journalisme d’Investigation). Er kommentiert in internationalen Medien, Thinktanks und akademischen Foren regelmäßig die marokkanische Politik und veröffentlicht Analysen über die Menschenrechtsverletzungen der marokkanischen Behörden.

Im Oktober 2019 konnte Amnesty International nachweisen, dass die marokkanischen Behörden Maati Monjib und den Menschenrechtsanwalt Abdessadak El Bouchattaoui mithilfe der Spionagesoftware Pegasus der israelischen NSO-Gruppe seit mindestens 2017 rechtswidrig überwachten.

Am 26. Oktober 2020 musste Maati Monjib eine vierstündige Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln auf sich nehmen, um einer von mehreren Vorladungen nachzukommen. Dadurch setzte er sich dem Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 aus. Tatsächlich infizierte er sich dabei mit dem Virus und musste sich nach der Reise in Quarantäne begeben. Danach wurde er am 25. November und am 4. Dezember 2020 erneut vorgeladen.

In einem Schreiben der marokkanischen Regierung an Amnesty International wird erwähnt, dass sich die 2020 neu aufgenommenen Ermittlungen auf die Jahresberichte 2015 und 2016 von Free Press Unlimited beziehen. Dies lässt darauf schließen, dass die neuen Untersuchungen mit einem Verfahren aus dem Jahr 2015 im Zusammenhang stehen.

Bei diesem Verfahren wurde gegen Maati Monjib und sechs andere Aktivist*innen wegen „Gefährdung der Staatssicherheit“ nach Paragraf 206 des Strafgesetzbuchs sowie „Betrugs“ nach Paragraf 540 ermittelt. Sie sollen „Propaganda“ verbreitet haben, die „die Loyalität, die Bürger*innen dem marokkanischen Staat und seinen Institutionen schulden“ bedrohte. Ihnen wurde unter dem Königlichen Erlass 1.58.376, der das Vereinigungsgesetz reguliert, zudem vorgeworfen, „eine Organisation mithilfe von Aktivitäten, die ihren Statuten widersprechen, zu führen“. In dem Verfahren gegen Maati Monjib und die sechs anderen Angeklagten drehten sich die Verhöre der Polizei insbesondere um die Annahme von Geldern der ausländischen NGO Free Press Unlimited, die sie nutzten, um Workshops zu der App StoryMaker durchzuführen. Bei dieser App handelt es sich um eine sichere Storytelling-App, die von Free Press Unlimited, The Guardian Project und Small New Worlds entwickelt wurde. Damit können Bürgerjournalist*innen – falls gewünscht –Inhalte anonym veröffentlichen. Das Verfahren zieht sich seit 2015 hin. Laut Maati Monjib dauern die Gerichtsanhörungen normalerweise nur vier oder fünf Minuten, bevor das Gericht die Anhörung vertagt und den nächsten Gerichtstermin ankündigt. Seit 2015 wurde das Verfahren bereits 21-mal verschoben. Bei einer Verurteilung droht Maati Monjib eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.

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