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Iran: Inhaftiert für Einsatz für Frauenrechte

Update 16. Februar 2023

Yasaman Aryani und ihre Mutter Monireh Arabshahi wurden am 15. Februar 2023 freigelassen!

Vielen Dank allen, die sich für ihre Freiheit eingesetzt haben.

erfolg

Iran: Yasaman Aryani und ihre Mutter sind frei!

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Die iranischen Frauenrechtsverteidigerinnen Yasaman Aryani, Monireh Arabshahi und Mojgan Keshavarz engagieren sich gegen das Verschleierungsgesetz im Iran. Zum Internationalen Frauentag 2019 stellten sie ein Video ins Internet, das großen Anklang fand. Kurz darauf wurden sie festgenommen und sind seitdem willkürlich inhaftiert. Amnesty International betrachtet alle drei als gewaltlose politische Gefangene.

In dem am 8. März 2019 online verbreiteten Video zum Weltfrauentag „Der Tag wird kommen, an dem Frauen nicht mehr kämpfen müssen“, sieht man wie Yasaman Aryani einer Frau mit Kopftuch eine Blume übergibt und ihrer Hoffnung Ausdruck verleiht, eines Tages Seite an Seite mit ihr die Straße entlanggehen zu können, „ich ohne Kopftuch und du mit Kopftuch“.

Nachdem das Video online gegangen war, wurde Yasaman Aryani am 10. April von Sicherheitskräften im Haus ihrer Familie in Teheran festgenommen. Als sich ihre Mutter Monireh Arabshahi am nächsten Tag im Vozara-Haftzentrum in Teheran nach dem Verbleib ihrer Tochter erkundigen wollte, wurde auch sie festgenommen und in das Gefängnis Shahr-e Rey in der Nähe von Teheran gebracht. Mojgan Keshavarz wurde zwei Wochen später, am 25. April, festgenommen und auch in das Gefängnis Shahr-e Rey gebracht.

Im Juli 2019 verurteilte die Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran Yasaman Aryani und Monireh Arabshahi zu jeweils 16 Jahren Haft und Mojgan Keshavarz zu 23 Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Ihre Verfahren waren grob unfair: Der Zugang zu ihren Rechtsbeiständen wurden ihnen in der Untersuchungshaft verweigert. Der Richter lehnte ihre Bitten ab, Zugang zu ihren Rechtsbeiständen zu erhalten und sagte, dass die Rechtsbeistände die Gerichtsakten nicht einsehen dürften und sie ihre Mandantinnen vor einem Rechtsmittelverfahren nicht vor Gericht vertreten könnten.

Das Urteil gegen Yasaman Aryani und Monireh Arabshahi wurde mittlerweile auf neun Jahre und sieben Monate Gefängnis verkürzt. Das Urteil gegen Mojgan Keshavarz wurde auf 12 Jahre und sechs Monate reduziert.

 

Hintergrundinformationen

Einzelhaft und Verhör

Nach der Festnahme wurde Yasaman Aryani neun Tage im Teheraner Vozara-Haftzentrum in Einzelhaft und ohne Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand festgehalten. Während dieser Zeit war sie Opfer des Verschwindenlassens, da die Behörden ihrer Familie keine Informationen über ihr Schicksal und ihren Verbleib gaben. Nach ständigen Nachfragen ihrer Familie durfte sie ihre Angehörigen sechs Tage nach ihrer Festnahme kurz anrufen.

Während ihrer Zeit in Einzelhaft wurde sie regelmäßig ohne Rechtsbeistand intensiv verhört und zu einem „Geständnis“ gezwungen, indem man ihr die Inhaftierung ihres Vaters und ihrer jüngeren Geschwister androhte: „Oppositionelle Elemente“ aus dem Ausland hätten sie zu ihrem Menschenrechtsaktivismus „aufgehetzt“. Sie „bereue“ und „bedaure“ ihr Engagement. Ihr wurde auch vorgemacht, dass die Außenwelt ihren Fall vergessen habe.

Anklage

Am 26. Juni wurden die drei Menschenrechtsverteidiger*innen vom Gefängnis in Shahr-e Ray zur Anklageerhebung vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran gebracht. Ein Rechtsbeistand wurde ihnen verweigert. Der Richter sagte, dass sie ja dann zum Berufungsverfahren Anwält*innen hinzuziehen könnten. Die drei Frauen berichteten, dass der Richter sie beleidigt habe und zitierten ihn mit den Worten „Ihr seht alle wie Drogenabhängige aus“ und „Ich werde euch alle leiden lassen“.

Verurteilung

Am 31. Juli 2019 wurden die drei Frauen von der Abteilung 28 des Revulotionsgerichts in Teheran verurteilt. Alle drei Urteile beinhalten eine einjährige Haftstrafe wegen „Verbreitung von Propaganda gegen das System“, eine fünfjährige Strafe wegen „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ sowie eine zehnjährige Haftstrafe wegen „Anstiftung und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution“ mittels eines Aufrufs, sich zu „enthüllen“. Mojgan Keshavarzs Urteil umfasst weitere sieben Jahre und sechs Monate wegen „Verunglimpfung islamischer Heiligkeiten“.

Obligatorische Verschleierung

Wer im Iran als Frau ohne Kopftuch unterwegs ist, riskiert Festnahme, Stockhiebe oder eine Haft- bzw. Geldstrafe. Gesetze zur obligatorischen Verschleierung verstoßen gegen eine ganze Reihe von Menschenrechten, so zum Beispiel die Rechte auf Gleichstellung, Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Glaubensfreiheit. Das Verschleierungsgesetz erniedrigt Frauen und Mädchen und beraubt sie ihrer Würde und Selbstachtung.

Die strafrechtliche Verfolgung der drei Frauen ist im Zusammenhang mit dem harten Durchgreifen zu sehen, mit dem die iranischen Behörden seit Januar 2018 gegen Feministinnen vorgehen, die sich gegen den Kopftuchzwang für Frauen wehren.

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