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COVID-19: Narges Mohammadi erkrankt

UPDATE vom 8.10.2020:

Narges Mohammadi wurde endlich freigelassen! Wir freuen uns sehr!

Vielen Dank für eure großartige Unterstützung!

Iran: Bekannte Menschenrechtsverteidigerin wahrscheinlich mit COVID-19 infiziert

Die inhaftierte Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi zeigt Symptome einer Covid-19-Erkrankung, zusätzlich zu mehreren Vorerkrankungen. Die Behörden bringen ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr, weil sie ihr die Gesundheitsversorgung verweigern und sie unter unmenschlichen Bedingungen in Haft halten. Sie ist allein wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Die seit Mai 2015 zu Unrecht inhaftierte und kranke Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi leidet seit dem 29. Juni unter Covid-19-Symptomen, darunter Husten, Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen und dem Verlust des Geruchssinns. Trotz ihres schlechter werdenden Zustands verweigern ihr die Behörden die Gesundheitsversorgung und geben ihr keine Informationen zu den Ergebnissen eines am 8. Juli durchgeführten Tests. Dies bringt ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr, insbesondere da sie eine Lungenvorerkrankung und ein geschwächtes Immunsystem infolge von Operationen hat, denen sie sich 2018 und 2019 unterziehen musste.

Seit ihrer gewaltsamen Verlegung vom Teheraner Evin-Gefängnis in das Gefängnis von Zanjan am 24. Dezember 2019 wird Narges Mohammadi willentlich die Gesundheitsversorgung verweigert. Dies könnte der Folter oder anderer Misshandlung gleichkommen. Das Gefängnis und die Strafverfolgungsbehörden weigern sich, sie in eine Fachklinik außerhalb des Gefängnisses zu bringen. Ihre Rezepte zum Schutz vor Blutgerinnseln in der Lunge sind seit ihrer Verlegung aus dem Evin-Gefängnis nicht erneuert worden. Sie wird zusammen mit Frauen festgehalten, die wegen schwerer Verbrechen einsitzen und soll Morddrohungen von einer Mitgefangenen erhalten haben. Die Behörden gestatten Narges Mohammadi zudem seit fast einem Jahr nicht, ihre Kinder anzurufen und verweigern ihr den Zugang zu Lesematerial, Kleidung und Vitaminen, die ihre Familie ihr bringt.

Dieser Appell ist abgelaufen.

 

Hintergrundinformationen

WEitere Verfahren

Am 22. Februar 2020 besuchten Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft und Angehörige des Geheimdienstes Narges Mohammadi im Gefängnis von Zanjan und informierten sie darüber, dass sie mehrere Anklagen wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit im Zusammenhang mit ihren Menschenrechtsaktivitäten im Gefängnis anhängig habe. Die Aktivitäten werden als "Beweise" bezeichnet und umfassen die Herausgabe von Erklärungen gegen die Todesstrafe, verlängerte Einzelhaft und andere Formen der Folter und Misshandlung sowie gegen die Tötung von Protestierenden im November 2019. Auch die Forderung eines Referendums zum politischen System des Landes wird ihr vorgeworfen.

Die Behörden informierten sie zudem darüber, dass sie ein weiteres Strafverfahren wegen "Unruhestiften im Gefängnis" und "Beleidigung des Leiters des Evin-Gefängnis" gegen sie eröffnet haben. Die erste Anklage bezieht sich auf eine Sitzblockade, die sie zusammen mit anderen Gefangenen zwischen dem 21. und 24. Dezember 2019 im Evin-Gefängnis durchführte, um gegen die Tötung von Demonstrierenden im November 2019 zu protestieren. Das jüngste Strafverfahren steht im Zusammenhang mit einer Beschwerde, die sie im Dezember 2019 gegen den Leiter des Evin-Gefängnis einreichte. Darin wirft sie ihm und mehreren anderen Gefängnisbeschäftigten vor, sie beschimpft, ihr mit dem Tode gedroht und sie beim Transport ins Gefängnis von Zanjan geschlagen zu haben, wovon sie Hämatome am ganzen Körper davontrug. Außerdem erlitt sie Schnittwunden, als ihre Hand an eine Glastür schlug.

Beschwerde wegen Misshandlung

Die Staatsanwaltschaft in Teheran weigert sich, die Beschwerde von Narges Mohammadi von Ende Dezember 2019 wegen mutmaßlicher Misshandlungen durch den Leiter des Evin-Gefängnisses zu verfolgen. Die Strafverfolgungsbehörden weigern sich ebenfalls, ihr eine Kopie des Berichts der Organisation für Rechtsmedizin im Iran (eines forensischen Instituts unter Aufsicht der Justiz) zu geben, der nach Angaben von Narges Mohammadi Ende Dezember 2019 die Hämatome und Verletzungen bestätigte, die ihr im Laufe ihrer gewaltsamen Verlegung vom Evin-Gefängnis in das Gefängnis von Zanjan zugefügt worden waren. Stattdessen haben sie ihrem Rechtsbeistand gesagt, dass sie sich schriftlich beim Leiter des Evin-Gefängnisses dafür entschuldigen muss, ihn öffentlich der Folter und anderer Misshandlungen beschuldigt zu haben.

COVID-19 im Gefängnis von Zanjan

Narges Mohammadi und elf weitere Frauen im Gefängnis von Zanjan zeigen seit dem 29. Juni Covid-19-Symptome. Die Familie von Narges Mohammadi war schon mehrmals beim Büro der Staatsanwaltschaft in der Provinz Zanjan, und hat um ihre medizinische Versorgung gebeten. Am 8. Juli wurden sie und elf weitere Frauen nach mehrmaligen Nachfragen endlich auf Covid-19 getestet. Doch die Behörden geben ihnen die Testergebnisse nicht bekannt. Sie brachten aber in dieser Zeit mehrere Frauen ohne Symptome an einen anderen Ort. Das hat die Sorge verstärkt, dass Narges Mohammadi und die anderen elf Frauen an Covid-19 erkrankt sind. Sie ist in besonderer Gefahr, schwer zu erkranken oder auch zu sterben, da sie eine Vorerkrankung der Lunge hat, die durch Atembeschwerden charakterisiert ist. Sie muss ein Inhalationsgerät benutzen und regelmäßig Medikamente nehmen, die die Bildung von Blutgerinseln in der Lunge verhindern. Ärzt*innen haben dazu geraten, sie regelmäßig und mindestens alle sechs Monate fachärztlich zu untersuchen, um ihre Medikamentierung anzupassen.

Dennoch hat sie seit ihrer Verlegung in das Gefängnis von Zanjan am 24. Dezember 2019 keinen Zugang zu fachärztlicher Versorgung. Die Staatsanwaltschaft in der Provinz Zanjan hat ihrer Familie gesagt, dass Angehörige des Geheimdienstministeriums in Teheran sie angewiesen haben, sie nicht aus dem Gefängnis von Zanjan herauszulassen. Im April 2020 litt sie mehrere Wochen unter schweren Hustenanfällen und Brustschmerzen, nachdem die Behörden hohe Dosen von Ungeziefervernichtungsmittel gegen eine Bettflohplage versprüht hatten.

Haftbedingungen

Die Unterbringung von Narges Mohammadi in der Nähe von Frauen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen einsitzen, verletzt iranisches Recht sowie das Völkerrecht und internationale Standards, die festlegen, dass die Behörden Gefangene, die wegen nicht gewaltsamer Verbrechen verurteilt wurden, getrennt von Gewaltverbrecher*innen unterbringen müssen. Im April 2020 soll eine Mitgefangene, die wegen Mordes verurteilt wurde, Narges Mohammadimit dem Tode bedroht haben. Es gibt zahlreiche Berichte aus dem Gefängnis über gewalttätige Übergriffe – sowohl durch Mitgefangene als auch durch das Wachpersonal. Außerdem versäumen es die Behörden, das Problem der vielen psychischen Erkrankungen unter den Gefangenen anzugehen. Diese unsicheren Haftbedingungen haben zu einer Verschlechterung der psychischen Verfassung von Narges Mohammadi geführt.

Sie und andere Gefangene im Gefängnis von Zanjan leiden auch unter der Überbelegung, der schlechten Luftzufuhr, dreckigen und zu wenigen Bädern und dem Mangel an Sanitäranlagen und -produkten, um ihr Geschirr und ihre Kleidung zu waschen und die Hygiene zu wahren. Die Mahlzeiten werden ebenfalls als nicht essbar beschrieben..

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