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© Mohamed Hosny
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Covid-19 Gefahr für Menschenrechtsanwältin

Die bekannte ägyptische Menschenrechtsverteidigerin Mahienour El-Masry befindet sich zu Unrecht im Gefängnis. Ihre Angehörigen haben seit Mitte März nicht mehr von ihr gehört. Sie machen sich große Sorgen, da ein Ausbruch von COVID-19 in den ägyptischen Gefängnissen droht. Amnesty International betrachtet Mahienour El-Masry als gewaltlose politische Gefangene.

Fordere jetzt, dass Mahienour El-Masry sofort bedingungslos freigelassen wird.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Mahienour El-Masry ist eine bekannte Menschenrechtsanwältin in Alexandria. Dort setzt sie sich maßgeblich für die Rechte von Arbeiter*innen, Frauen und Geflüchteten ein. Seit 2014 war sie bereits mehrmals wegen ihrer Tätigkeit als Menschenrechtsanwältin und der Ausübung ihres Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert. Während ihrer Haft 2014 verlieh man ihr den angesehenen Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreis. Dieser wird jährlich an Rechtsanwält*innen vergeben, die sich für Menschenrechte engagieren.

Angesichts eines drohenden Ausbruchs von COVID-19 in den ägyptischen Gefängnissen machen sich ihre Angehörige große Sorgen um die im Frauengefängnis Al-Qanater willkürlich Inhaftierte. Sie hatten zuletzt von einer ehemaligen Mitgefangenen von ihr gehört, die am 20. März freigelassen wurde.

Die ägyptischen Behörden setzten am 10. März 2020 alle Besuche in den Gefängnissen aus, um die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. Gleichzeitig stellten sie Häftlingen und ihren Angehörigen und Rechtsbeiständen jedoch keine alternativen Kommunikationskanäle zur Verfügung. Dazu gehören auch Telefongespräche alle zwei Monate, die im ägyptischen Gesetz vorgeschrieben sind.

Seit dem 12. April dürfen die meisten Insass*innen im Gefängnis Al-Qanater – auch Mahienour el-Masry – einmal wöchentlich per Post Kleidung, Nahrungsmittel, Desinfektionsmittel, Briefe und ein warmes Essen von ihren Angehörigen erhalten. Antworten darf sie ihnen nicht. Manche Insass*inne ist es jedoch erlaubt.

Die Untersuchungshaft für Mahienour el-Masry wurde zuletzt am 20. Februar um weitere 45 Tage verlängert. Die ägyptischen Behörden setzten am 15. März 2020 alle gerichtlichen Anhörungen aus, um die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. Deshalb werden Gefangene weder zu Gerichtverhandlungen noch zu Haftprüfungsanhörungen gebracht.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Mahienour el-Masry eine Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich ihrer Arbeit nachgegangen ist, die darin besteht, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen.

Hintergrundinformationen

Am 22. September 2019 nahmen Angehörige der Sicherheitsbehörden in Zivil die bekannte Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry fest. Später befragte sie ein Staatsanwalt zu haltlosen Vorwürfen, die gegen sie erhoben wurden, darunter „Zusammenarbeit mit einer Terrorvereinigung zur Erlangung ihrer Ziele“ und „Verbreitung falscher Nachrichten“. Er entschied, sie während der Ermittlungen im Frauengefängnis Al Qanater zu inhaftieren.

Bei ihrem Fall geht es um die regierungskritischen Demonstrationen vom März 2019, die durch ein Zugunglück in Kairo ausgelöst wurden, bei dem 25 Menschen starben und Dutzende verletzt wurden.

Mahienour el-Masrys Inhaftierung ist Teil des bislang härtesten Vorgehens gegen Andersdenkende in der Amtszeit von Präsident Abdel Fattah al-Sisi. Am 20. und 21. September 2019 brachen in mehreren ägyptischen Städten Proteste aus, bei denen der Rücktritt von Abdel Fattah al-Sisi gefordert wurde. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren die Korruptionsvorwürfe des Armeelieferanten Mohamad Ali der Anlass für die Proteste. Er beschuldigte die ägyptische Militärführung und den Präsidenten, öffentliche Gelder für den Bau von Luxusimmobilien zu verschwenden. Allein Amnesty International hat im Zusammenhang mit den Protesten zwischen dem 20. und 29. September die Festnahme von 76 Einzelpersonen in sechs Städten dokumentiert. Menschenrechtsanwält*innen, die für Organisationen wie das Ägyptische Zentrum für wirtschaftliche und soziale Rechte und die Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten tätig sind, haben bislang mindestens 2.300 Festnahmen dokumentiert. Nach Angaben von Rechtsanwält*innen sind zahlreiche Inhaftierte ohne Befragung wieder freigelassen worden, doch viele andere werden der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Die Verhaftungswelle richtete sich gegen Journalist*innen, Menschenrechtsanwält*innen, Aktivist*innen, Protestierende und politische Persönlichkeiten. Damit wird versucht, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und weitere Proteste zu verhindern. Die Regierung hat die BBC und Al Hurra TV auf die Liste der bereits 513 Websites gesetzt, die in Ägypten blockiert sind, und stört Online Messaging Anwendungen, um die Proteste noch zusätzlich zu behindern.

Im Februar 2015 wurde Mahienour El-Masry zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde von einem Berufungsgericht am 11. Mai 2015 auf ein Jahr und drei Monate verkürzt. Sie wurde des „Protests ohne Genehmigung“, „Beschädigung von Polizeieigentum“, „Angriff auf Sicherheitskräfte“ und „Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ schuldig gesprochen. Die Anschuldigungen bezogen sich auf ihre Beteiligung an einer Demonstration am 29. März 2013 vor der Polizeiwache Al-Raml in Alexandria. Der Protest fand in Solidarität mit Anwält*innen statt, die in der Polizeiwache festgehalten und verhört wurden, nachdem sie Polizeibeamt*innen beschuldigt hatten, sie verbal und tätlich angegriffen zu haben. Mahienour El-Masry wurde am 13. August 2016 nach Ableisten ihrer fünfzehnmonatigen Haftstrafe freigelassen.

Am 14. Juni 2017 hatten sich Mahienour el-Masry, Moatasem Medhat und die Aktivist*innen Asmaa Naeem, Walee el-Amry und Ziad Abu el-Fadl an Protesten gegen die Entscheidung der ägyptischen Regierung beteiligt, die beiden Inseln Tiran und Sanafir an Saudi-Arabien zu übergeben. Am 18. November 2017 ordnete das Gericht für geringfügige Vergehen des Bezirks Montazah von Alexandria die Inhaftierung von Mahienour El-Masry und Moataseem Medhat bis zur Urteilsverkündung im Dezember an. Am 30. Dezember 2017 verurteilte sie dasselbe Gericht wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Protestveranstaltung gemäß der Anklagepunkte „Teilnahme an einer unerlaubten Protestveranstaltung“ und „Machtdemonstration“ zu zwei Jahren Haft. Das Gericht verurteilte die übrigen drei Aktivist*innen in Abwesenheit zu drei Jahren Haft. Am 13. Januar 2018 sprach das Gericht für geringfügige Vergehen des Bezirks Montazah von Alexandria Mahienour El-Masry und Moataseem Medhat von allen Anklagen frei.

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